New York - Bei dem gestern Abend veröffentlichten Text handelt es sich um eine revidierte Fassung des Entwurfs, über den die fünf Uno-Vetomächte und Deutschland in den vergangenen Tagen informelle Beratungen geführt hatten, ohne bislang jedoch zu einer Einigung gekommen zu sein. Umstritten ist bislang vor allem, ob der Resolutionsentwurf Bezug auf Kapitel Sieben der Uno-Charta nehmen soll. Kapitel Sieben der Charta sieht Sanktionen und als letztmögliche Maßnahme die Anwendung von Gewalt vor.
In dem neuen Entwurf heißt es unter Verweis auf die Artikel 39 und 40 des Kapitels Sieben der Uno-Charta, dass "vorläufige Maßnahmen" eingeleitet werden können, bevor schärfere Druckmittel wie etwa Sanktionen verhängt werden können. Außerdem wird darin die Absicht des Sicherheitsrates betont, Artikel 41 des Kapitels Sieben anzuwenden, um den Forderungen des Gremiums Nachdruck zu verleihen, sollte Iran den Forderungen nicht Folge leisten. Artikel 41 sieht unter Ausschluss von Waffengewalt harte Sanktionen vor, darunter die vollständige oder teilweise Unterbrechung von Wirtschaftsbeziehungen sowie von Verkehrsverbindungen und den Abbruch diplomatischer Beziehungen.
Weiterhin beinhaltet der geänderte Entwurf einen Appell an alle Staaten, "unverzüglich Maßnahmen zu ergreifen", die jeglichen Transfer von Technologie, Waren und sonstigen Materialien an Iran zu unterbinden, die für das iranische Programm zur Urananreicherung und Wiederaufbereitung sowie für etwaige ballistische Raketenprogramme nutzbar gemacht werden könnten.
Der Entwurf wurde gestern von den Vertretern der fünf Uno-Vetomächte USA, Russland, China, Frankreich und Großbritannien sowie Deutschlands erörtert. Der US-Botschafter bei der Uno, John Bolton, erklärte anschließend, man sei "ein wenig" vorangekommen. Gleichzeitig räumte er ein, er sei nicht sicher, ob wie von den USA gewünscht heute eine Resolution verabschiedet werden könne. Bisher lehnen Russland und China die Androhung von Sanktionen gegen Iran ab. Laut Bolton sind sich alle sechs Länder darin einig, dass Teheran durch die Resolution zur Aussetzung der Urananreicherung verpflichtet werden muss.
Der Regierung in Teheran liegt seit dem 6. Juni ein Angebotspaket der fünf Uno-Vetomächte und Deutschlands vor. Es bietet Iran insbesondere wirtschaftliche Anreize im Gegenzug für eine Aussetzung seines Programms zur Urananreicherung. Iran hat auf das Angebot bislang nicht konkret reagiert. Die Uno-Vetomächte und Deutschland brachten den Fall deshalb erneut vor den Uno-Sicherheitsrat und kündigten eine Resolution an, um die Vorgaben der Internationalen Atomenergiebehörde (IAEA) für Teheran verbindlich zu machen.
phw/AFP
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