• Drucken
  • Senden
  • Feedback
17.08.2006
 

Telefongespräche

Gericht erklärt US-Abhörprogramm für verfassungswidrig

Schwere Schlappe für die US-Regierung: Ein Gericht in Detroit hat Bushs Abhörprogramm für verfassungswidrig erklärt. Die Überwachung von Telefongesprächen ohne richterliche Genehmigung verstoße gegen das Recht auf Privatsphäre und das Recht auf freie Rede.

Detroit - US-Präsident George W. Bush überschreite mit dem Abhörprogramm zudem seine Kompetenzen, befand Bundesrichterin Anna Diggs Taylor. Erstmals wurde damit das Ende vergangenen Jahres von Medien aufgedeckte Programm des Geheimdienstes NSA von einem Richter für unrechtmäßig erklärt. Die Entscheidung ist eine schwere Niederlage für die Bush-Regierung.

"Die Kläger haben gesiegt und das öffentliche Interesse ist in dieser Angelegenheit klar", so Taylor: "Es ist die Erhaltung unserer Verfassung", schrieb sie in ihrer Urteilsbegründung.

Gegen das Abhörprogramm hatte die Amerikanische Bürgerrechtsunion ACLU geklagt, die stellvertretend für mehrere Journalisten, Forscher und Anwälte handelte. Diese fürchten, der Lauschangriff könnte ihre Auslandskontakte gefährden. Abgehört werden Telefonate zwischen US-Bürgern und ausländischen Gesprächspartnern, Inlandsgespräche sind nach Regierungsangaben nicht betroffen.

Einem Bericht der Nachrichtenagentur AP zufolge erwartet die Bürgerrechtsunion, dass die Regierung den Richterspruch anfechten und fordern wird, den richterlich angeordneten Stopp des Programms aufzuschieben.

Bush hatte den Lauschangriff nach den Terroranschlägen vom 11. September 2001 ohne Zustimmung des Kongresses angeordnet. Nur einzelne Mitglieder der Geheimdienstausschüsse waren über das Überwachungsprogramm informiert. Die Regierung hat wiederholt Vorwürfe zurückgewiesen, der Präsident habe damit seine Kompetenzen überschritten.

hen/AP/AFP

Diesen Artikel...

Aus Datenschutzgründen wird Ihre IP-Adresse nur dann gespeichert, wenn Sie angemeldeter und eingeloggter Facebook-Nutzer sind. Wenn Sie mehr zum Thema Datenschutz wissen wollen, klicken Sie auf das i.

Auf anderen Social Networks posten:

  • studiVZ meinVZ schülerVZ
  • deli.cio.us
  • Xing
  • Digg
  • Google Bookmarks
  • reddit
  • Windows Live

News verfolgen

HilfeLassen Sie sich mit kostenlosen Diensten auf dem Laufenden halten:

alles aus der Rubrik Politik
alles aus der Rubrik Ausland

© SPIEGEL ONLINE 2006
Alle Rechte vorbehalten
Vervielfältigung nur mit Genehmigung der SPIEGELnet GmbH









TOP



TOP