Peking - Das höhere Volksgericht in Peking hielt eine dreijährige Haftstrafe gegen den chinesischen Mitarbeiter der "New York Times", Zhao Yan, aufrecht, während ein Kreisgericht in der Provinz Shandong den blinden Bürgerrechtler Chen Guangcheng erneut zu vier Jahren und drei Monaten Haft verurteilte.
Außenminister Frank-Walter Steinmeier (SPD) nannte das Urteil gegen Zhao Yan "unangemessen". In einer in Berlin verbreiteten Erklärung forderte Steinmeier die chinesische Justiz dazu auf, den Fall erneut aufzurollen und dem Beschuldigten dabei ein faires Verfahren zu garantieren. Das Urteil widerspreche den angekündigten Bemühungen der chinesischen Regierung, im Vorfeld der Olympischen Spiele 2008 in Peking angemessene und verlässliche Rahmenbedingungen für Journalisten sicherzustellen. Steinmeier verwies darauf, dass die Bundesregierung sich mehrfach für seine Freilassung eingesetzt habe.
Der 44-jährige Journalist war im August vom Vorwurf des Geheimnisverrats freigesprochen worden, dafür aber wegen einer nachträglich erhobenen Betrugsanklage verurteilt worden. Er war festgenommen worden, nachdem das Blatt 2004 vorzeitig über den Rückzug von Ex-Staats- und Parteichefs Jiang Zemin aus der Militärkommission berichtet hatte. Sein Anwalt Guan Anping kritisierte die Anhörung als "sehr ungerecht". Seinem Mandanten sei das Recht verwehrt worden, selbst Zeugen vorzuladen.
Im Fall des blinden Rechtsexperten Chen Guangcheng bekräftigte das Gericht von Yinan nahe Linyi sein früheres Urteil wegen "Beschädigung öffentlichen Eigentums und der Organisation von Gesindel, um den Straßenverkehr zu stören." Ein Berufungsgericht hatte Ende Oktober die Neuverhandlung angeordnet, weil "sein Recht auf Verteidigung beschränkt worden ist". Vor dem neuen Prozess waren aber auch drei Zeugen der Verteidigung nach Angaben des Anwalts abgeholt und an der Teilnahme gehindert worden. Sie hätten aussagen wollen, dass sie misshandelt worden seien, um falsche Aussagen zu machen.
Chen Guangcheng hatte sich den Zorn der Behörden zugezogen, als er schwere Missstände bei der Durchsetzung der Ein-Kind-Politik enthüllt hatte. Trotz seiner Erblindung hatte er sich selbst die Juristerei beigebracht und etwa Behinderten geholfen, zu ihrem Recht zu kommen.
In Anlehnung an die "Barfußärzte", die einst mit einfacher medizinischer Ausbildung durch China zogen, wird der Aktivist auch "Barfußanwalt" genannt.
asc/dpa
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