Hamburg - Unverhältnismäßig und unsinnig: Das ist das Urteil der Verfassungsrichter über die Telefonüberwachung bei dem Neu-Ulmer Rechtsanwalt Manfred Gnjidic. Er vertritt Khaled el-Masri, der vor mehr als drei Jahren nach Afghanistan entführt wurde.
Amts- und Landgericht hatten Anfang 2006 angeordnet, Telefon, Fax und Handys seiner Kanzlei zu überwachen. Die Begründung: Die Entführer könnten möglicherweise Kontakt mit dem Anwalt aufnehmen. Laut Verfassungsgericht war dies aber von vorn herein unwahrscheinlich - tatsächlich hörten die Ermittler des Landeskriminalamts am Ende nur Gespräche des Anwalts mit fünf Journalisten ab.
Nach dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (Aktenzeichen 2 BvR 2151/06) war die Abhöraktion eine Verletzung des Fernmeldegeheimnisses. Es sei äußerst unwahrscheinlich gewesen, dass die mutmaßlich aus Geheimdiensten stammenden Täter anderthalb Jahre nach der Freilassung Masris Kontakt mit dem Anwalt aufnehmen. Außerdem hätten Medien schon Anfang 2005 über den Fall berichtet - so dass nicht ersichtlich sei, warum gerade von Januar 2006 an eine Kontaktaufnahme zu erwarten gewesen sein solle. Die Begründung für die Überwachung sei daher wenig konkret und trage "lediglich den Charakter von Vermutungen", rügen die Verfassungsrichter.
Khaled el-Masri war Anfang 2004 mutmaßlich von CIA-Agenten nach Afghanistan verschleppt und bis Mai dort festgehalten worden. Grund der Entführung könnte eine Namensverwechslung mit einem Qaida-Terroristen gewesen sein. Anfang dieses Jahres erließ die Münchner Staatsanwaltschaft Haftbefehle gegen mehrere Verdächtige - mutmaßlich CIA-Agenten, die international zur Fahndung ausgeschrieben sind.
flo/dpa/ddp
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