Hamburg - Wenn es nach den Anklägern geht, dann ist Omar Ahmed Khadr ein al-Qaida-Kämpfer, außerdem ein Totschläger und Spion. Im Jahr 2002 war er an einem Gefecht in Afghanistan beteiligt, bei dem der US-Sergeant Christopher Speer ums Leben kam. Khadr soll die Granate geworfen haben, die den Soldaten tötete. Aus diesem Grund wird er morgen in Guantanamo angeklagt.
Doch die Sache ist nicht ganz so einfach. Denn Khadr war zur Tatzeit 15 Jahre alt und damit aus Sicht seiner Verteidiger ein klassischer Kindersoldat. Und Kindersoldaten seien stets Opfer, keine Täter.
Khadrs Fall wirft eine Frage auf, die bisher nur in den Kriegsgebieten Afrikas gestellt wurde. Ist ein minderjähriger Bewaffneter schuldfähig? Der Öffentlichkeit kam das Problem gerade erst eindrucksvoll zu Bewusstsein, als der ehemalige Kindersoldat Ishmael Beah aus Sierra Leone seine Erinnerungen veröffentlichte. Doch wie ist es abseits der alltäglichen Bürgerkriege? Was ist, wenn man es im sogenannten Kampf gegen den Terror mit Kindersoldaten zu tun hat?
Der mittlerweile 20-jährige Khadr wurde in Kanada geboren, als Kind einer mehr als strenggläubigen muslimischen Familie. Sein Vater und seine Brüder sollen so enge Kontakte zu al-Qaida haben, dass einige Zeitungen sie als Kanadas Terrorismus-Familie Nummer eins bezeichnen. Einer der Brüder sitzt in Folge einer Schießerei im Rollstuhl, ein anderer sagte im Fernsehen: "Wir sind eine al-Qaida-Familie." Khadrs Vater, der 2003 in einem Gefecht mit pakistanischen Sicherheitskräften ums Leben kam, war einer von Osama bin Ladens Stellvertretern.
Harry Potter statt Granaten
Für die Anwälte ist die Verteidigungsstrategie deshalb klar. Ihrer Meinung nach sollten sich die Ankläger auf die Eltern konzentrieren und nicht auf die Kinder. Doch in der Realität sieht das anders aus: In der Anklageschrift werden auch Taten aufgeführt, die Khadr im Alter von weniger als zehn Jahren begangen haben soll. "Omar stand unter starkem Einfluss von Erwachsenen", sagt Muneer Ahmad, Rechtsprofessor an der American University und einer von Khadrs Anwälten, laut "International Herald Tribune". "Wenn er die freie Wahl gehabt hätte, dann hätte er Fußball gespielt und Harry-Potter-Bücher gelesen."
Für Tabitha Speer ist das kein Argument. Sie ist die Witwe des getöteten Sergeants, eine Sonderbehandlung für Khadr lehnt sie ab. "Wenn er die Möglichkeit hätte, würde er alles genau so wieder tun", schrieb sie letzte Woche einem Reporter per E-Mail. "Er war dazu ausgebildet, genau das zu tun, was er tat - unabhängig von seinem Alter."
Gegen Khadr spricht auch die Aussage von Layne Morris. Er war ebenfall als Sergeant in Afghanistan und befand sich in Speers unmittelbarer Nähe, als dieser ums Leben kam. Seinen Angaben zufolge hatten die Amerikaner ein Gebäude umstellt, in dem sich Kämpfer verschanzt hatten. Als einige Frauen heraus kamen, ließen die Soldaten sie laufen. "Ein 15-jähriger Junge hätte ebenfalls problemlos gehen können", sagt Morris laut "International Herald Tribune".
Widersprüchliche internationale Verträge
Doch Khadr tat das Gegenteil und kämpfte bis zum Schluss. Dabei warf er auch die Granate, die Sergeant Speer tötete. "Jeder, der sich in dem Gebäude befand, hatte die freie Wahl zu kämpfen oder aufzugeben", sagt Morris. "Man kann nicht sagen, das ist ein armes Kind, das eine Gehirnwäsche hinter sich hatte. Das ist ein Kind, das eine ganze Reihe von Entscheidungen selbst getroffen hat."
In dem juristischen Streit geht es um zwei internationale Abkommen, die von Anklage und Verteidigung unterschiedlich interpretiert werden. Die Anwälte berufen sich auf ein Dokument der Vereinten Nationen aus dem Jahr 2002. Demnach sind alle Unterzeichnerstaaten, auch die USA, verpflichtet, gefangene Kindersoldaten zu entwaffnen und ihnen Hilfe "für ihre Reintegration in die Gesellschaft" anzubieten. Wenn die US-Regierung Khadr anklage, verletze sie also internationales Recht, sagen die Verteidiger dem Zeitungsbericht zufolge.
Die Ankläger sehen das naturgemäß anders. Ihrer Meinung nach verbietet das Kindersoldaten-Abkommen nicht ausdrücklich, Kriegsverbrechen jugendlicher Soldaten juristisch zu verfolgen. Sie berufen sich stattdessen auf ein weiteres internationales Abkommen, das in den neunziger Jahren nach dem Bürgerkrieg in Sierra Leone verabschiedet wurde. Es erlaubt, "Personen im Alter von 15 Jahren und mehr" bei Kriegsverbrechen juristisch zu belangen. "Internationales Recht schützt niemanden davor, Kriegsverbrechen zu begehen", erklärte das Justizministerium.
Immerhin eines gestehen die Ankläger Khadr zu. Wegen seines geringen Alters werden sie wohl nicht die Höchststrafe fordern. Es werde auf "irgendetwas unterhalb von lebenslänglich" hinauslaufen.
wal
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