
Maurice Papon
Eine Sprecherin des Schweizer Außenministeriums gab zunächst keine Details über die Umstände der Verhaftung bekannt. Sie kündigte aber eine Pressekonferenz an. Die Schweizer Bundespolizei hatte am Donnerstag bestätigt, dass Papon in die Schweiz eingereist war. Papon hatte sich vor Beginn seines für Donnerstag geplanten Berufungsverfahrens aus Frankreich abgesetzt. Nach französischem Recht hätte er sich am Vorabend in Polizeigewahrsam begeben müssen.
Das Oberste Gericht in Paris hatte am Donnerstag das von Papons Anwälten wegen Verfahrensfehlern angestrengte Berufungsverfahren für nichtig erklärt, weil Papon nicht zu dem Termin erschienen war. Papon war im April 1998 zu zehn Jahren Haft verurteilt worden, weil er während des Zweiten Weltkrieges an der Deportation von 1500 Juden aus Bordeaux und Umgebung in Konzentrationslager beteiligt war.
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