Straßburg - Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat Russland abermals wegen des gewaltsamen Todes tschetschenischer Zivilisten verurteilt. Das Straßburger Gericht gab jetzt acht Klägern Recht, deren Angehörige im Februar und August 2000 bei großangelegten Militäraktionen getötet worden waren.
Die Regierung in Moskau sei verantwortlich für den Tod der Menschen, da sie zu keinem Zeitpunkt eine plausible Erklärung dafür gegeben habe: "Die erstaunliche Ineffizienz der Staatsanwaltschaft in dieser Angelegenheit könne nur als Zeichen der Duldung dieser Todesfälle interpretiert werden," befanden die Richter in einem der beiden Fälle.
Moskau wurde angewiesen, den Hinterbliebenen insgesamt 273. 000 Euro Schmerzensgeld zu zahlen. In einem weiteren Urteil sprach das Gericht einer russischen Mutter, deren Sohn in Tschetschenien gefallen war, Schmerzensgeld in Höhe von 2000 Euro zu.
Der erste Fall betrifft ein Massaker, bei dem am 5. Februar 2000 in der tschetschenischen Hauptstadt Grosny mehrere Dutzend Zivilisten standrechtlich erschossen und zahlreiche Häuser abgebrannt wurden. Unter den Opfern - nach Angaben der Menschenrechtsorganisation Human Rights Watch mindestens 60 - waren elf Angehörige und Nachbarn der Kläger. Die Staatsanwaltschaft in Grosny leitete einen Monat nach dem Massaker Ermittlungen gegen "nicht identifizierte bewaffnete Männer" ein, die bis heute nicht abgeschlossen sind. Das Verfahren wurde mehrfach ausgesetzt und wieder aufgenommen, zuletzt im Februar 2006.
Beim zweiten Fall ging es um eine "Säuberungsaktion", die russische Soldaten im August 2000 nach einem Anschlag auf einen Panzer vornahmen. Dabei wurden zwei 22 und 27 Jahre alte Brüder festgenommen. Ihre Mutter versuchte vergeblich, von den zuständigen Militärbehörden Auskunft über das Schicksal ihrer Söhne zu bekommen. Mitte September wurden die Leichen der beiden Männer gefunden. Sie wiesen Spuren eines gewaltsamen Todes auf. Auch in diesem Fall wurden die Verantwortlichen nie identifiziert.
Es gebe keinen Zweifel daran, dass Russland für die Tötungen verantwortlich sei, heißt es in dem Urteil. Trotz der allgemeinen Empörung, die das Massaker vom Februar 2000 in ganz Tschetschenien hervorgerufen habe, seien die Verantwortlichen nie zur Rechenschaft gezogen werden. Auch bei den Ermittlungen zum Tod der im August 2000 getöteten jungen Männer habe es "unerklärliche Pannen" gegeben.
bos/afp/dpa
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