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13.09.2007
 

EU

Polen will nicht der Grundrechte-Charta beitreten

Polen sucht erneut den Konflikt mit der EU: Im Streit um die für Oktober geplante Verabschiedung des EU-Reformvertrags hat das Land angekündigt, der Grundrechte-Charta nicht beizutreten. Vor allem die darin vorgesehene Heirat Homosexueller lehnt die Regierung in Warschau ab.

Warschau - Das Außenministerium in Warschau erklärte, Polen werde sich der britischen Ausnahmeregelung anschließen. Die Staats- und Regierungschefs der EU hatten sich im Juni auf einen Reformvertrag geeinigt, der die Grundrechte-Charta erstmals rechtsverbindlich machen sollte. London hatte dabei erwirkt, dass der Bürgerrechtskatalog in Großbritannien nicht rechtlich bindend ist.

Premierminister und Präsident Jaroslaw und Lech Kaczynski: Widerstand gegen die Grundrechte-Charta
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AFP

Premierminister und Präsident Jaroslaw und Lech Kaczynski: Widerstand gegen die Grundrechte-Charta

"Die polnische Regierung befürchtet, dass einige allgemeine Bestimmungen in der Charta zu Fragen der Moral und der Familie juristische Folgen nach sich ziehen könnten, die im Gegensatz zur polnischen Gesetzgebung stehen", sagte der Sprecher des Außenministeriums, Robert Szaniawski. Polen lehnt insbesondere die Eheschließung unter Homosexuellen ab.

In der Erklärung des Außenministeriums hieß es, Polen wolle stattdessen eine Klausel aushandeln, die den Respekt des Landes vor der Grundrechte-Charta und den darin verankerten Werten bekundet. Auf Nachfrage der Nachrichtenagentur AFP weigerte sich der Sprecher aber, den Inhalt der angedachten Klausel näher zu erläutern. "Wir werden das mit unseren europäischen Partnern diskutieren", sagte Szaniawski.

Der Regierungsbeauftragte für die deutsch-polnischen Beziehungen, Mariusz Muszynski, wies darauf hin, der Beitritt zur Grundrechte-Charta wirke sich auch auf die Rückgabeforderungen der deutschen Vertriebenen gegen Polen aus. Da die Grundrechte-Charta Enteignungen ohne entsprechende Entschädigung verbiete, könne sie den Versuch der polnischen Regierung lahmlegen, in diesem Fall Rechtssicherheit zu erreichen, schrieb Muszynski in einem am Donnerstag in der Zeitung "Gazeta Wyborcza" erschienen Artikel.

Beharren auf die Ioannina-Klausel

Das polnische Außenministerium bekräftigte in seiner Erklärung außerdem den Willen der Regierung, die sogenannte Ioannina-Klausel schriftlich im Reformvertrag zu verankern. Damit will sich das Land langfristig ein aufschiebendes Vetorecht bei unliebsamen Mehrheitsbeschlüssen sichern und so großen Mitgliedstaaten wie Deutschland Paroli bieten. Der italienische Außenminister Massimo d'Alemo hatte in der vergangenen Woche aber betont, dass alle anderen EU-Mitglieder die polnische Forderung ablehnen würden.

Seit der Einigung auf einen EU-Reformvertrag im Juni hat Polen mehrfach darauf hingewiesen, dass bei den Fragen der Grundrechte-Charta und des aufschiebenden Vetorechts noch Klärungsbedarf bestehe. Die derzeitige portugiesische Ratspräsidentschaft mahnte die EU-Mitglieder dagegen zum Festhalten an dem Vertrag. Lissabon will bei dem Gipfel am 18. und 19. Oktober eine abschließende Einigung erreichen. Damit könnte der Vertrag, der die bei Volksabstimmungen in Frankreich und in den Niederlanden gescheiterte Verfassung ersetzen soll, nach Ratifizierung durch die EU-Staaten im Frühjahr 2009 in Kraft treten.

asc/AFP

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