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10.10.2007
 

El-Masri-Verfahren

Sicherheit schlägt Freiheit

Von Gregor Peter Schmitz, Washington

Das Oberste US-Gericht hat dem von der CIA verschleppten Khaled el-Masri ein Verfahren verweigert. Die Entscheidung zeigt: Die Differenzen zwischen Europa und den USA um die Grenzen des "War on Terrorism" bestehen fort - trotz Annäherungen.

Washington - Vor zwei Wochen war Wolfgang Schäuble zu Besuch in Washington. Daheim tobten gerade mal wieder die wildesten Debatten um seine Vorschläge zur Terrorabwehr, und so fragte ihn ein Reporter, ob er eigentlich manchmal neidisch sei auf die Möglichkeiten der US-Kollegen. Schäuble musste nicht lange überlegen, um zu verneinen. Einen großen Unterschied bei den Diskussionen um die Balance von Freiheit und Sicherheit könne er auf beiden Seiten des Atlantiks nicht mehr erkennen. "Es gibt unterschiedliche Ansätze. Aber wir bewegen uns aufeinander zu."

Khaled el-Masri: Symbol der Auswüchse des amerikanischen Anti-Terror-Kampfes
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AFP

Khaled el-Masri: Symbol der Auswüchse des amerikanischen Anti-Terror-Kampfes

Wie schwierig diese Annäherung nach wie vor ist, zeigen die Reaktionen auf das Urteil gegen Khaled el-Masri. Gestern entschied der Oberste Gerichtshof der USA ohne Kommentar, dessen Antrag auf ein Schadensersatzverfahren ("El-Masri v. Tenet") noch nicht einmal zuzulassen.

Dabei bezweifelt wohl auch auf US-Seite kaum jemand, dass der Deutsch-Libanese Masri tatsächlich das Opfer einer Verwechslung wurde, als CIA-Agenten ihn in Mazedonien kidnappten, nach Afghanistan verschleppten - und fast fünf Monate später in Albanien wieder aussetzten.

Die 13 CIA-Beamten, die ihn festsetzen, gelten mittlerweile als identifiziert. Selbst die US-Richter, die im März in einer unteren Instanz Masris Antrag bereits abgelehnt hatten, ließen einen Hauch von schlechtem Gewissen durchscheinen. "Wir erkennen an, welche Auswirkungen es hat, Masri diese juristische Möglichkeit zu verweigern", schrieb Richter Robert B. King damals. "Die Untersuchung bedeutet eine schwierige Abwägung zwischen der juristischen Wahrheitssuche und der Verpflichtung der Exekutive, die nationale Sicherheit zu garantieren."

Transatlantische Gräben

Dass die Obersten Richter in Washington nun für den Vorrang der nationalen Sicherheit entschieden, zeigt auch, wie schwer der Dialog zwischen Europa und USA über die juristischen Grenzen des Anti-Terror-Kampfes bleiben wird. Man muss nicht gleich so weit gehen wie Masris Anwalt Manfred Gnijdic, der den Amerikanern vorwarf, sich komplett der Verantwortung für ihre Aktionen zu entziehen. Doch könnte die Bewertung des Falles alte Gräben wieder aufreißen.

Umfragen belegen zwar, dass Europäer und Amerikaner sich tatsächlich in der Gefahreneinschätzung aufeinander zu bewegen. So ergab die jüngste Ausgabe der "Transatlantic Trends" des German Marshall Fund, dass mittlerweile auch 70 Prozent der Deutschen Angst vor einer Terror-Attacke haben, 32 Prozent mehr als noch vor zwei Jahren. Daraus leitet sich in ähnlichen Umfragen auch eine wachsende Bereitschaft ab, Bürgerrechte zumindest vorübergehend zur Gefahrenabwehr einzuschränken.

Den Amerikanern ist das nicht entgangen. Die "New York Times" schrieb vor kurzem: "Aus Angst davor, das nächste Ziel islamischer Terroristen zu werden, entfernen die Deutschen sich langsam von ihrer tiefen Abneigung gegen harsche Polizei- und Ermittlungsmethoden."

Masri als Symbol für die Auswüchse des Anti-Terror-Kampfes

Doch Fälle wie der von Masri unterstreichen, wie mühsam gerade die Annäherung bei der Abwägung zwischen nationaler Sicherheit und Individualrechten bleibt. In Europa ist das Schicksal des Deutsch-Libanesen längst zu einer Art Symbol geworden für Unbehagen mit Auswüchsen des amerikanischen "War on Terrorism".

Der Bundestag untersucht die Hintergründe, das europäische Parlament hatte auch anhand von Masris Schicksal eine breite Untersuchung zum System der CIA-Geheimgefängnissen in Europa angestrengt. Dick Marty, dafür im Europarat zuständig, appellierte im Vorfeld der Entscheidung noch an den Obersten Gerichtshof zu Gunsten Masris.

Sein Argument: Der Verrat von Staatsgeheimnissen sei schon deshalb kein Problem mehr, weil im Fall des Deutsch-Libanesen nahezu nichts mehr geheim sei. Auch die Bundesregierung hatte sich zwar - da keine Aussicht auf Erfolg bestand - nicht um die Auslieferung der 13 verdächtigen CIA-Beamten bemüht. Doch ließen Regierungsvertreter durchblicken, dass die Amerikaner ihnen gegenüber ihren Fehler eingestanden hatten.

"Die ganze Welt redet darüber, nur US-Gerichte nicht"

Für maßgebliche US-Institutionen - wie die Administration und nun auch den Oberste Gerichtshof - heißt so ein Fehler aber eben nicht, dass der dazu gehörige Fall auch öffentlich verhandelt werden muss. "Wenn man dieses Verfahren zulässt, muss man automatisch Informationen über die sensibelsten Geheimdienstaktionen der Regierung preisgeben", ließen sich Regierungsvertreter in den Tagen vor der mit Spannung erwarteten Entscheidung vernehmen.

Dass der Supreme Court dieser Argumentation nun so prompt gefolgt ist, sorgte aber nicht nur für heftige Reaktionen in Europa, sondern auch in den USA selbst. Bürgerrechtsorganisationen wie die "American Civil Liberties Union" (ACLU) hatten das Verfahren als Testfall für die Grenzen des Bezugs auf "Sicherheitsinteressen" entdeckt. Steven Shapiro von der ACLU fragte pointiert: "Wie kann die ganze Welt über den Fall reden, und nur in einem US-Gerichtssaal darf man das nicht?"

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