Prag - Freispruch: Ein tschechisches Gericht sieht keinen Grund für juristische Konsequenzen gegen sieben Aktionskünstler, die Bilder einer vermeintlichen Atombombenexplosion im Riesengebirge ins Frühstücksfernsehen eingespeist hatten. Den Mitgliedern der Gruppe Ztohoven war die Erregung öffentlicher Unruhe vorgeworfen worden.
Die Richterin sagte am Dienstag zur Begründung des Freispruchs, niemand sei in Panik versetzt worden - daher sei der Tatbestand nicht erfüllt worden. Der Staatsanwalt hatte gefordert, dass die Angeklagten zu 200 Stunden gemeinnütziger Arbeit verurteilt werden. Er kann das Urteil noch anfechten.
Am 17. Juni 2007 war es der Gruppe gelungen, sich zwischen eine ferngesteuerte Kamera und das Sendezentrum zu schalten und so ihre vorbereitete, realistisch wirkende Animation live ins Fernsehen zu senden. In einem Interview hatten drei Mitglieder der Gruppe kürzlich erklärt, dass ihre Arbeit ein Appell an die Menschen sei, nicht abzustumpfen.
flo/dpa
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