Ankara/Istanbul - Das türkische Verfassungsgericht hat ein Verbotsverfahren gegen die islamisch-konservative Regierungspartei AKP eröffnet: Die elf Richter hätten einstimmig für ein Verfahren gegen die Partei gestimmt, teilte das Gericht mit.
Der Generalstaatsanwalt hatte seinen Antrag an das Verfassungsgericht damit begründet, dass die AKP ein "Zentrum von Aktivitäten gegen den säkularen Staat" sei. Der AKP wird vorgeworfen, islamistische Pläne zu hegen.
Die Generalstaatsanwaltschaft verlangt die Auflösung der Partei und politische Betätigungsverbote für 71 Politiker, darunter Ministerpräsident Recep Tayyip Erdogan und Staatspräsident Abdullah Gül.
Unter den elf Verfassungsrichtern offenbarten sich Differenzen darüber, ob sich das Verfahren auch gegen Staatspräsident Abdullah Gül richten darf. Während das Gericht den Verbotsantrag gegen die AKP einstimmig zur Verhandlung annahm, stimmten drei Richter dagegen, auch gegen Gül zu prozessieren.
Die AKP hat nun einen Monat Zeit, um eine Verteidigungsschrift einzureichen. Bis zu einem Urteil werden mehrere Monate vergehen.
Die türkische Regierungspartei hatte bei den Parlamentswahlen im vergangenen Jahr 47 Prozent der Stimmen bekommen.
Als Reaktion auf das Vorgehen der Justiz will die AKP Parteiverbote in der Türkei künftig erschweren. Experten prüfen Vorschläge für entsprechende Änderungen der Verfassung. Ein Weg sei, künftig das Parlament an Verbotsverfahren zu beteiligen, hatten türkische Medien berichtet. Der AKP ist es bisher aber nicht gelungen, die nationalistische Oppositionspartei MHP für entsprechende Änderungen der Verfassung zu gewinnen.
Die türkische Landeswährung verlor nach dem Gerichtsbeschluss weiter an Wert. Auch die Börsenkurse gaben nach. Gewerkschaften und Arbeitgeber hatten vor Rückschlägen für die Wirtschaft des Landes gewarnt.
Mit Unverständnis hat EU-Erweiterungskommissar Olli Rehn auf das Verbotsverfahren gegen die AKP reagiert. "Der Fall hat einen Systemfehler in der türkischen Verfassung offenbart, der durch eine Verfassungsänderung behoben werden müsste", hieß es in einer in Brüssel veröffentlichten Stellungnahme Rehns. Lediglich solche Parteien müssten verboten werden, die Gewalt propagierten oder Gewalt als politisches Mittel einsetzten. "Eine solche Begründung sehe ich in diesem Fall nicht."
anr/dpa/AFP
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