EU-Reform
Warum die Iren den Lissabon-Vertrag ablehnten
Von Sebastian Borger, London
Die Iren haben Nein gesagt zur EU-Reform, so wie Millionen Europäer das wohl auch getan hätten - wenn man sie denn gefragt hätte. Das Votum gilt dem Vertrag und dem europäischen Integrationsprojekt insgesamt. Das sollte der politischen Elite in Brüssel und anderswo zu denken geben.
London - Was als Prozess vor sieben Jahren begann, unter der irischen Präsidentschaft 2004 in die Verfassung mündete, von Franzosen und Holländern beerdigt, von Angela Merkel wiederbelebt wurde - die geplante Reform der EU-Institutionen ist gescheitert. Die Iren haben den Vertrag von Lissabon mehrheitlich abgelehnt.
Nun haut man in Brüssel enttäuscht und wütend auf den Tisch. Bisher wurden die Iren von den EU-Strategen meist nur hinter vorgehaltener Hand des Undanks bezichtigt. In den nächsten Tagen dürften sich viele an Frankreichs undiplomatischem Außenminister Bernard Kouchner ein Beispiel nehmen, der die
Iren bereits als "erste Opfer" ihrer Ablehnung gebrandmarkt hat: "Sie haben mehr profitiert als andere. Es wäre sehr störend, wenn wir uns nicht auf die Iren verlassen könnten, die sich stark auf Europas Geld verlassen haben."
Störend an solchen Äußerungen finden viele der 4,3 Millionen Iren zum einen die Arroganz der Großmacht. Die grüne Insel hat tatsächlich in den 35 Jahren ihrer Mitgliedschaft Milliardensubventionen aus Brüssel erhalten. Dass der "keltische Tiger” nach einem langen Wirtschaftsboom bald zu den EU-Nettozahlern gehört und sich von der Abhängigkeit des übermächtigen Nachbarn Großbritannien befreien konnte, hat auch mit Europa zu tun. Auch, aber längst nicht nur.
Zum anderen tat Kouchner so, als müssten Freunde der EU automatisch dem jetzt zur Abstimmung stehenden Vertrag zustimmen. Gleichzeitig beklagten Irlands Premierminister Brian Cowen und die anderen Vertragsbefürworter stets wortreich und zu Recht, die Gegner hätten vielfach "über Themen geredet, die gar nichts mit dem Vertrag zu tun haben". Entweder aber ging es diesmal um einen bestimmten Vertrag - oder es stand Irlands Mitgliedschaft, gar die Zukunft der EU auf dem Spiel. Will das jemand behaupten?
Wer sich in den vergangenen Wochen auf der grünen Insel umgehört hat, stellte fest: Die Iren bleiben mehrheitlich überzeugte Europäer. Aber sie stellten zwei pragmatische Fragen:
- Ist dieser Vertrag gut für uns?
- Ist uns die Entwicklung der EU recht, die dieser Vertrag repräsentiert?
Das sind Fragen, die viele Millionen Europäer ebenso mit Nein beantworten würden wie die Mehrheit auf der Insel am Westrand des Kontinents.
Ängste in Irland - Ängste in ganz Europa?
Die Befürworter warben mit dem Slogan, die EU solle "besser funktionieren". Die Gegner wiesen darauf hin, dass die Brüsseler Institutionen seit der Ablehnung der Verfassung durch Franzosen und Holländer 2005 nicht gerade zusammengebrochen sind. Hinter dem Gerede vom "besseren Funktionieren" vermuteten die Wähler instinktiv einen Prozess, der ihnen Unwohlsein verursacht: dass die politische Elite unaufhaltsam an der Integration Europas bastelt. Mit einem "Präsidenten" - in Wahrheit der Sitzungsleiter des Europäischen Rats, in dem gleichberechtigte Regierungschefs das Sagen haben -, einem Außenminister (der nicht so heißt), mit mehr Rechten für den Europäischen Gerichtshof und das Europäische Parlament.
SO KANN ES MIT EUROPA WEITERGEHEN
Denkbar wäre eine zweite Volksabstimmung in Irland. Dafür gibt es ein Vorbild: Als der Vertrag von Nizza 2001 am Nein der Iren scheiterte, legte ihn die Regierung in Dublin 2002 noch einmal zur Abstimmung vor, diesmal mit Erfolg. Dafür müsste der Lissabon-Vertrag abgeändert werden, um EU-Skeptikern entgegenzukommen. Das zum 1. Januar 2009 geplante Inkrafttreten des Vertrags würde sich damit voraussichtlich verzögern. Diese Option kann nur dann greifen, wenn andere europaskeptische Länder wie Großbritannien und Polen ihre Ratifikation nach dem irischen Nein nicht auf Eis legen.
Als unwahrscheinlich gilt ein dritter Anlauf für einen komplett neuen EU-Vertrag. Schon Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) gelang es nur unter größten Mühen, den Lissabon-Vertrag unter deutschem EU-Vorsitz im Juni 2007 gegen Briten und Polen durchzusetzen. Allerdings galt auch nach dem Scheitern der EU-Verfassung 2005 ein neuer Reformvertrag zunächst als ausgeschlossen.
Mangels neuer Grundlage muss die EU zunächst mit dem Nizza-Vertrag weiterarbeiten, der seit 2003 in Kraft ist. Das Problem: Der Vertrag sieht überwiegend einstimmige Entscheidungen vor, was die Arbeit mit 27 EU-Mitgliedern erschwert. Zudem ist der Einfluss des Europaparlaments begrenzt. Bei jeder neuen EU-Erweiterung - Kroatien könnte schon 2010 beitreten - müssen die Stimmrechte der EU-Staaten zudem aufwendig neu ausgehandelt werden. Der Lissabon-Vertrag sollte in allen Punkten Abhilfe schaffen.
Da einstimmige Entscheidungen im wachsenden Europa schwieriger werden, sehen bereits die geltenden EU-Verträge die Möglichkeit einer "verstärkten Zusammenarbeit" vor. Damit können einige Mitgliedstaaten die Integration vorantreiben, auch wenn sich andere nicht beteiligen wollen. Dieses "Europa der zwei Geschwindigkeiten" ist umstritten. Ein Beispiel ist der Schengen-Raum ohne Grenzkontrollen, dem Großbritannien und Irland nicht angehören.
Hinzu kamen spezifisch irische Ängste, die sich nicht vom Tisch wischen ließen. Der Vertrag von Lissabon, argumentierten die Gegner, verwässere die Rechte kleinerer EU-Mitglieder und sei deshalb schlecht für die grüne Insel. Tatsächlich soll das Gewicht der irischen Stimmen im Europäischen Rat sinken im Vergleich zu bisher unterrepräsentierten großen Ländern wie Deutschland oder Frankreich. Wie alle anderen 26 Mitglieder muss auch Irland in Zukunft zeitweise auf den eigenen EU-Kommissar verzichten. Das fällt kleinen Ländern schwerer als etwa Großbritannien oder Deutschland, deren Einfluss in Brüssel ohnehin gesichert ist.
Resonanz fand in der Kampagne auch das Argument der Gegner, in Brüssel würden wieder einmal Pläne für eine Steuer-Vereinheitlichung geschmiedet. Die Angst vor dem Verlust der Steuerhoheit treibt in Irland, dessen Boom auch auf Steuervorteilen für US-Investoren beruht, weite Teile des Bürgertums um. Die Iren haben die Chance, die sie als einziges der 27 EU-Mitglieder hatten, beim Schopf gepackt und ernsthaft diskutiert. Ihr Verdikt gilt nicht nur diesem Vertrag, sondern dem europäischen Integrationsprojekt insgesamt. Das sollte der politischen Elite in Brüssel und anderswo zu denken geben.
Wie Frankreichs Kouchner von Undankbarkeit zu reden oder gar Volksabstimmungen generell für ein untaugliches Mittel zu erklären, kann den Graben zwischen Wahlvolk und politischer Führung nur vergrößern.
Als sei nichts gewesen, sprachen Großbritanniens Premier Gordon Brown und Frankreichs Präsident Nicolas Sarkozy an diesem Freitag davon, die Ratifizierung des Lissaboner Vertrages solle "weitergehen wie bisher". Will die EU, die weltweit die Errungenschaften von Rechtsstaatlichkeit und Demokratie predigt und zu Recht ihren positiven Einfluss auf halb-demokratische Staaten wie die Türkei hervorhebt - will diese EU nun den Wählerwillen ignorieren?
DIE NEUERUNGEN IM VERTRAG VON LISSABON
Die EU hat künftig einen Ratspräsidenten, dessen Amtszeit zweieinhalb Jahre beträgt statt wie bisher sechs Monate.
Die EU bekommt einen "Hohen Repräsentanten der Union für Außen- und Sicherheitspolitik". Er darf mit Rücksicht auf Großbritannien zwar nicht "Außenminister" heißen, erhält aber einen diplomatischen Dienst.
Die EU-Kommission wird verkleinert. Von 2014 an sind in Brüssel nicht mehr alle, sondern wechselweise nur noch zwei Drittel der Mitgliedstaaten mit einem Kommissar vertreten.
Der Kompetenzkatalog wird klarer als bisher definiert. Dabei bekommt die EU aber weitere, weitreichende Zuständigkeiten: So erhält sie erstmals eine allumfassende Kompetenz zur Ausgestaltung des europäischen Binnenmarkts. Die Zusammenarbeit in Sachen Justiz und Inneres, die bisher in der sogenannte "Dritten Säule" der EU - und damit außerhalb des streng verbindlichen Gemeinschaftsrechts - geregelt war, wird nun komplett dem Gemeinschaftsrecht zugeschlagen; bisher konnte die EU auf diesen Gebieten nur Rahmenbeschlüsse fällen, die im Prinzip folgenlos blieben, wenn ein Mitgliedstaat sie nicht umsetzte. Per Verordnung darf die EU künftig eine Europäische Staatsanwaltschaft gründen, die zunächst aber nur für Straftaten gegen die finanziellen Interessen der EU zuständig sein soll.
EU-Beschlüsse werden erleichtert, indem in vielen Fällen der Zwang zur Einstimmigkeit entfällt. Die Entscheidungen mit qualifizierter Mehrheit werden auf mehrere Dutzend neue Bereiche ausgedehnt. Dies gilt vor allem bei der polizeilichen und Justizzusammenarbeit. In sensiblen Gebieten wie der Außen-, Steuer- und Sozialpolitik gilt weiter das Prinzip der Einstimmigkeit.
Klauseln, die es der EU ermöglichen, sich ohne weitere Vertragsänderungen zusätzliche Befugnisse zu erschließen oder Verfahrensabläufe zu vereinfachen, werden teils neu eingeführt, teils ausgeweitet. Die "Flexibilitätsklausel", nach der die EU auch dort ergänzend tätig werden darf, wo sie eigentlich keine Befugnisse hat, ist künftig in allen Politikbereichen anwendbar, und nicht mehr nur beim Binnenmarkt. Eine "Passerelle-" oder "Brückenklausel" soll es ermöglichen, bei Entscheidungen, bei denen laut Vertrag eine einstimmige Entscheidung erforderlich wäre, auch Mehrheitsentscheidungen zu treffen; einen entsprechenden Beschluss kann der Europäische Rat, das Gremium der Staats- und Regierungschefs, treffen. Eine weitere Klausel erlaubt es dem Europäischen Rat, die Befugnisse einer künftigen Europäischen Staatsanwaltschaft jederzeit auf die Bekämpfung grenzüberschreitender Kriminalität zu erweitern.
Das Europaparlament erhält erstmals ein Mitspracherecht in den wichtigen Fragen der Justizzusammenarbeit, der inneren Sicherheit und der illegalen Einwanderung. Zudem muss die EU-Kommission künftig ihre Gesetzesvorschläge überprüfen, wenn dies mehr als die Hälfte der nationalen Parlamente verlangt.
Mit einer Million Unterschriften können Bürgerinitiativen künftig die EU-Kommission auffordern, Gesetzesvorschläge zu machen. Der Reformvertrag macht zudem die europäische Grundrechtecharta rechtsverbindlich. Die Charta hält in 54 Artikeln europäische Bürgerrechte fest, etwa das auf eine gute Verwaltung; die Grundrechtecharta ist allerdings nicht völlig deckungsgleich mit dem deutschen Verfassungsrecht. Anders als nach dem Grundgesetz sind die Grundrechte auch nicht individuell einklagbar.
Der Vorrang des EU-Rechts vor dem Recht der Mitgliedstaaten, also auch deren Verfassungen, wird in einer "Erklärung" zum Vertrag erstmals ausdrücklich festgeschrieben. Dies entspricht zwar der bisherigen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs; das Bundesverfassungsgericht behält sich aber bislang das Recht vor, zu prüfen, ob sich europäische Rechtsakte außerhalb der EU-Kompetenzen bewegen, und ob auf europäischer Ebene der deutsche Grundrechte-Standard gewahrt ist.