Gastkommentar
Warum die Iren nicht die Deppen Europas sind
Von Hubert Kleinert
Nach dem irischen Abstimmungsdebakel übertönen sich Europas Staats- und Regierungschefs mit Durchhalteparolen. Doch eigentlich laufen sie nur vor der Realität davon: Der Daumen der europäischen Bürger zeigt nach unten - und das aus guten Gründen.
Hamburg - Schlechte Zensuren kriegen sie jetzt überall ausgestellt, die Iren. Undankbar hätten sie dem neuen europäischen Vertragswerk die Rote Karte gezeigt, wo doch gerade sie über viele Jahre mehr als andere von den Segnungen der Gemeinschaft profitiert hätten. "Le Monde" vergleicht das irische Nein mit der Abwahl des Weltkriegshelden Winston Churchill durch das britische Volk im Sommer 1945.
ZUM AUTOR
Hubert Kleinert ist Professor für Politikwissenschaft an der Fachhochschule für Verwaltung des Landes Hessen in Wiesbaden. In den achtziger Jahren zählte er zu den ersten Bundestagsabgeordneten der Grünen und war Landesvorsitzender in Hessen. Er galt als Vertrauter Joschka Fischers und als Vordenker des rot-
grünen Projekts.
Aber machen wir uns nichts vor: Wenn auch in den anderen Mitgliedsländern der Europäischen Gemeinschaft Plebiszite darüber entscheiden würden – der Lissabonner Reformvertrag hätte es schwer. Sicher würden Briten und Polen, hochwahrscheinlich auch Franzosen, Holländer und Tschechen mit Nein stimmen, vielleicht sogar die Deutschen. Der Daumen der europäischen Bürger zeigt nach unten - allen fleißig erhobenen Daten des Eurobarometers zum Trotz.
Und so mutet gespenstisch an, was derzeit passiert. Das trotzige "Augen zu und durch" der europäischen Staatschefs bietet nicht nur keine Lösung, sondern bringt die Legitimationskrise der Gemeinschaft eigentlich erst so richtig auf den Punkt. Die politischen Eliten des demokratischen Großprojekts Europa zittern nicht mehr nur vor dem Votum ihrer Bürger, manche flüchten jetzt sogar in offen manipulative Prozeduren.
Wie anders soll man Vorschläge beurteilen, die darauf setzen, die irische Bevölkerung in eine Wiederholungsabstimmung zu pressen? Statt endlich ernsthaft danach zu fragen, woran es denn wohl liegen könnte, dass Europa sich so schwer tut in den Köpfen und Herzen seiner Bürger, lautet die Botschaft der Regierenden: Die europäischen Bürger sind einfach zu blöde, um die Segnungen der Gemeinschaft angemessen zu würdigen.
Deshalb fragt sie besser gar nicht erst nach ihrem Votum; und wenn es denn doch unbedingt sein muss, lasst uns eine optimierte Droh- und Druckkulisse aufbauen und solange abstimmen lassen, bis das Ergebnis passt. Dass die größte demokratische Gemeinschaft der Welt mit diesem autoritären Paternalismus eigentlich ihre eigenen Grundprinzipien auf den Kopf stellt, scheint dabei gar nicht mehr aufzufallen.
Das ist natürlich geeignet, der keineswegs nur in Irland verbreiteten Skepsis weitere Nahrung zu geben. Wie sonst sollen die Bürger denn damit umgehen, dass demokratische Grundregeln nur dann akzeptiert werden sollen, wenn sie die Ergebnisse bringen, die die politischen Eliten gerne hätten?
Wollen die Bürger einfach nicht begreifen?
Aber warum ist das alles so? Warum stimmen selbst die Iren, die Europa einen vor Jahrzehnten unvorstellbaren wirtschaftlichen Aufschwung verdanken, gegen das sachlich gut begründbare Vorhaben einer Reform von vertraglichen Grundlagen, die die Gemeinschaft effektiver arbeiten ließe, Abstimmungsprozeduren gerechter, Rechtsgrundlagen und Zuständigkeiten transparenter macht und eine Reihe von beachtlichen demokratischen Fortschritten enthält?
Wollen die Bürger einfach nicht begreifen, welche große Leistung das europäische Einigungswerk darstellt nach den Jahrhunderten der Machtrivalitäten und der Kriege in Europa? Sehen sie nicht die veränderte Weltlage, in der Europa abgehängt wird, wenn es nicht mehr noch als heute lernt, mit einer Stimme zu sprechen? Und genießen sie nicht gerne die Vorteile des freien Reiseverkehrs, der vielfältigen Austauschbeziehungen und der Chance, jederzeit auch anderswo im europäischen Binnenmarkt ein Auskommen suchen zu können?
DIE NEUERUNGEN IM VERTRAG VON LISSABON
Die EU hat künftig einen Ratspräsidenten, dessen Amtszeit zweieinhalb Jahre beträgt statt wie bisher sechs Monate.
Die EU bekommt einen "Hohen Repräsentanten der Union für Außen- und Sicherheitspolitik". Er darf mit Rücksicht auf Großbritannien zwar nicht "Außenminister" heißen, erhält aber einen diplomatischen Dienst.
Die EU-Kommission wird verkleinert. Von 2014 an sind in Brüssel nicht mehr alle, sondern wechselweise nur noch zwei Drittel der Mitgliedstaaten mit einem Kommissar vertreten.
Der Kompetenzkatalog wird klarer als bisher definiert. Dabei bekommt die EU aber weitere, weitreichende Zuständigkeiten: So erhält sie erstmals eine allumfassende Kompetenz zur Ausgestaltung des europäischen Binnenmarkts. Die Zusammenarbeit in Sachen Justiz und Inneres, die bisher in der sogenannte "Dritten Säule" der EU - und damit außerhalb des streng verbindlichen Gemeinschaftsrechts - geregelt war, wird nun komplett dem Gemeinschaftsrecht zugeschlagen; bisher konnte die EU auf diesen Gebieten nur Rahmenbeschlüsse fällen, die im Prinzip folgenlos blieben, wenn ein Mitgliedstaat sie nicht umsetzte. Per Verordnung darf die EU künftig eine Europäische Staatsanwaltschaft gründen, die zunächst aber nur für Straftaten gegen die finanziellen Interessen der EU zuständig sein soll.
EU-Beschlüsse werden erleichtert, indem in vielen Fällen der Zwang zur Einstimmigkeit entfällt. Die Entscheidungen mit qualifizierter Mehrheit werden auf mehrere Dutzend neue Bereiche ausgedehnt. Dies gilt vor allem bei der polizeilichen und Justizzusammenarbeit. In sensiblen Gebieten wie der Außen-, Steuer- und Sozialpolitik gilt weiter das Prinzip der Einstimmigkeit.
Klauseln, die es der EU ermöglichen, sich ohne weitere Vertragsänderungen zusätzliche Befugnisse zu erschließen oder Verfahrensabläufe zu vereinfachen, werden teils neu eingeführt, teils ausgeweitet. Die "Flexibilitätsklausel", nach der die EU auch dort ergänzend tätig werden darf, wo sie eigentlich keine Befugnisse hat, ist künftig in allen Politikbereichen anwendbar, und nicht mehr nur beim Binnenmarkt. Eine "Passerelle-" oder "Brückenklausel" soll es ermöglichen, bei Entscheidungen, bei denen laut Vertrag eine einstimmige Entscheidung erforderlich wäre, auch Mehrheitsentscheidungen zu treffen; einen entsprechenden Beschluss kann der Europäische Rat, das Gremium der Staats- und Regierungschefs, treffen. Eine weitere Klausel erlaubt es dem Europäischen Rat, die Befugnisse einer künftigen Europäischen Staatsanwaltschaft jederzeit auf die Bekämpfung grenzüberschreitender Kriminalität zu erweitern.
Das Europaparlament erhält erstmals ein Mitspracherecht in den wichtigen Fragen der Justizzusammenarbeit, der inneren Sicherheit und der illegalen Einwanderung. Zudem muss die EU-Kommission künftig ihre Gesetzesvorschläge überprüfen, wenn dies mehr als die Hälfte der nationalen Parlamente verlangt.
Mit einer Million Unterschriften können Bürgerinitiativen künftig die EU-Kommission auffordern, Gesetzesvorschläge zu machen. Der Reformvertrag macht zudem die europäische Grundrechtecharta rechtsverbindlich. Die Charta hält in 54 Artikeln europäische Bürgerrechte fest, etwa das auf eine gute Verwaltung; die Grundrechtecharta ist allerdings nicht völlig deckungsgleich mit dem deutschen Verfassungsrecht. Anders als nach dem Grundgesetz sind die Grundrechte auch nicht individuell einklagbar.
Der Vorrang des EU-Rechts vor dem Recht der Mitgliedstaaten, also auch deren Verfassungen, wird in einer "Erklärung" zum Vertrag erstmals ausdrücklich festgeschrieben. Dies entspricht zwar der bisherigen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs; das Bundesverfassungsgericht behält sich aber bislang das Recht vor, zu prüfen, ob sich europäische Rechtsakte außerhalb der EU-Kompetenzen bewegen, und ob auf europäischer Ebene der deutsche Grundrechte-Standard gewahrt ist.
Die Antworten auf diese Fragen sind einfach und kompliziert zugleich. Die Mehrzahl der Bürger sieht sehr wohl, welche Vorteile das friedliche Zusammenwachsen Europas gebracht hat. Kaum jemand wünscht sich die labile Konkurrenz rivalisierender Nationalstaaten zurück. Und ebenso selbstverständlich genießen die Bürger die Vorzüge des freien Reiseverkehrs und der freien Wahl von Arbeits- und Studienplätzen. Kaum jemand wird dies in Frage stellen – von Irland bis Italien, von Polen bis Portugal.
Aber diese Aktiva der europäischen Einigung bedeuten keineswegs, dass man deshalb jeden Schritt aus Brüssel nachvollziehen würde. Die Bürger mögen uninformiert sein über das Funktionieren der europäischen Institutionen. Aber sie sind weder so blöde noch so ahnungslos, wie sie von den Eliten gehalten werden.
Wer der marktliberalen Brüsseler Wettbewerbsphilosophie skeptisch gegenübersteht, will nämlich viel konkreter vom Nutzen der Binnenmarkt-Privatisierungswellen überzeugt werden und seine Sorgen um den Verlust von Sozialstandards ernstgenommen wissen. Da reicht es einfach nicht, bei jedem Schritt von Gemeinschaftsvertiefung und Kompetenzerweiterung mit den immer gleichen Argumenten vom Frieden in Europa zu kontern, den im Ernst auch ohne Lissabon niemand in Gefahr sieht.