Seit Anfang 2008
müssen Telekomfirmen sechs Monate lang speichern, wer mit wem, wie lange und von wo aus gemailt oder telefoniert (Handy/Festnetz) hat, das Internet genutzt oder Faxe verschickt hat. Für Internet-Provider, Anbieter von VoIP-Telefonie und E-Mail-Diensten gilt die Speicherpflicht von 2009 an. Sie sollen protokollieren, wer wann unter welchen IP-Adressen das Internet benutzt, an wen er E-Mails versendet und von wem er welche erhalten hat.
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Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) will dem Bundeskriminalamt erlauben, Computer von Verdächtigen heimlich per Trojaner-Software zu durchsuchen, E-Mails zu protokollieren, Dateien auszuwerten. Über die geplante Neufassung des BKA-Gesetzes streitet die Regierungskoalition. Die
entsprechende Software scheint einsatzbereit zu sein: Im August 2007 teilte Schäubles Innenministerium der SPD-Bundestagsfraktion schriftlich mit, die sogenannten "Remote Forensic Software" ("Fernforensische Software", RFS) könnte "bei Aufhebung des gegenwärtig verfügten Entwicklungsstopps unverzüglich abgeschlossen" sein. Es gebe schon "fertiggestellte Teilmodule". In einem Urteil zum Verfassungschutzgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen setzten die Verassungsrichter in Karlsruhe dem Einsatz solcher Methoden Ende Februar 2008
enge Grenzen.
Seit November 2007 geben die deutschen Meldeämter nur noch E-Reisepässe der sogenannten zweiten Generation aus: In einem winzigen Funkchip im Pass sind die Abdrücke der Fingerkuppe beider Zeigefinger gespeichert – seit zwei Jahren enthalten deutsche Reisepässe bereits eine digitale Version des Passbilds.
Experten kritisieren am Biometriepass: Der Pass kann selbst nicht feststellen, ob der Schlüssel eines Lesegeräts noch gültig ist. Ist der Schlüssel einmal geknackt, kann man nicht nachrüsten. Heute gilt der Schlüssel als kaum knackbar – aber das könnte mit der in einigen Jahren verfügbaren Rechenkraft ganz anders aussehen. Weiteres Risiko: Deutschland wird anderen Staaten die zum Auslesen nötigen Schlüssel weitergeben. Welche Daten diese Staaten tatsächlich auslesen, ob sie sie speichern, wie sie sie nutzen und schützen, kann Deutschland nicht kontrollieren. Peter Schaar, Bundesbeauftragter für den Datenschutz: "Diese Daten könnten also in Personendatenbanken einfließen."
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2009 soll bundesweit eine neue Krankenversichertenkarte eingeführt werden. 30.000 Versicherte testen die Speicherkarte in sieben Regionen heute schon. Ein Speicherchip auf der Karte soll zunächst Basisdaten wie Name, Adresse, Krankenkasse speichern; falls die Patienten es wollen, auch Notfallinformationen wie die Blutgruppe. Später soll der Chip aber den Zugang zu auf Zentralrechnern gespeicherten digitalen Krankenakten ermöglichen – hier sollen dann, kontrolliert vom Patienten, Details zu Erkrankungen, Unfällen, Behandlungen, Arztbesuchen und Therapien gespeichert werden. Vor allem die Speicherung persönlicher Daten auf Zentralcomputern macht Datenschützern Sorgen: Dietmar Müller, Sprecher des Bundesbeauftragten für den Datenschutz, sagte im Frühjahr dem Hamburger Abendblatt: "Wir haben Vorbehalte bei der elektronischen Gesundheitskarte. Für den Datenschutz ist es ein Problem, wenn Patientendaten auf zentralen Servern lagern." Denn werden die Daten erst einmal zentral erfasst, wächst nicht nur das Hack-Risiko – solche Datenbanken können auch Begehrlichkeiten für weitere Auswertungsmöglichkeiten wecken.
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