Ankara - Im AKP-Verbotsverfahren hat ein Gutachter dem türkischen Verfassungsgericht offenbar empfohlen, die Partei von Ministerpräsident Recep Tayyip Erdogan von den Vorwürfen freizusprechen. Das berichteten die Nachrichtensender NTV und CNN-Türk am Mittwochabend.
Der Berater Osman Can empfahl dem Verfassungsgericht nach Angaben eines Gewährsmannes in einem nicht bindenden Bericht, die Partei nicht zu verbieten. Er führte demnach unter anderem aus, dass die von der Staatsanwaltschaft als antisäkular eingestuften Reden von Politikern der AKP als rechtmäßige freie Meinungsäußerung betrachtet werden sollten. Die Entscheidung des Verfassungsgerichts über den Verbotsantrag wird innerhalb eines Monats erwartet.
Zuvor hatte der Präsident des Verfassungsgerichts, Hasim Kilic, gesagt, den Richtern liege die schriftliche Empfehlung eines Gutachters vor. Zum Inhalt des nicht-bindenden Dokuments äußerte er sich aber nicht. Kilic wollte sich nun mit den Richtern beraten und einen Urteilstermin festsetzen.
Chefankläger Abdurrahman Yalcinkaya wirft der AKP vor, in der Türkei einen islamistischen Gottesstaat errichten zu wollen. Er verwies dabei auf den Versuch der Regierung, Kopftücher an den Universitäten zuzulassen. Ein entsprechendes Gesetz wurde von der Regierungsmehrheit verabschiedet, aber später vom Verfassungsgericht gekippt.
Neben einem Parteiverbot fordert er, ein fünfjähriges politisches Betätigungsverbot für 71 Politiker, darunter Erdogan und Staatspräsident Abdullah Gül. Die AKP weist die Vorwürfe zurück und führt politische Bemühungen an, die eine Aufnahme von Beitrittsverhandlungen mit der Europäischen Union ermöglichten.
Das Verbotsverfahren ist Teil eines Machtkampfes zwischen den Kemalisten, die sich auf Staatsgründer Mustafa Kemal Atatürk berufen und im Justizwesen des Landes große Unterstützung haben, und einer fromm-konservativen Mittelschicht, die von Erdogan angeführt wird.
amz/AFP/AP
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