Berlin/Warschau - Die polnische Regierung hat die Strafen für Sexualverbrecher verschärft. Sie verabschiedete am Dienstag einen entsprechenden Gesetzentwurf. Allerdings hat Donald Tusks Kabinett in einem wichtigen Punkt einen Rückzieher gemacht: In dem Gesetzentwurf ist nicht mehr die Rede davon, zwangsweise Pädophile "chemisch kastrieren" zu lassen, wie es der Ministerpräsident vor einigen Wochen angekündigt hatte.
Mit seinem Vorhaben hatte Tusk für Entsetzen bei EU-Politikern gesorgt. Auch in Polen war eine heftige Diskussion entbrannt. Mediziner hatten betont, dass eine medikamentöse Behandlung von Sexualstraftätern nur zusammen mit einer Psychotherapie erfolgreich sei. Rechtsexperten wiesen darauf hin, dass eine Zwangstherapie gegen den Willen eines Patienten nach polnischem und internationalem Recht unzulässig ist.
Kritik gab es auch an der Wortwahl Tusks. Die liberale Tageszeitung "Gazeta Wyborcza" wies daraufhin, dass Pädophilie eine Krankheit sei, bei der das sexuelle Interesse auf Kinder ausgerichtet ist. Nicht jeder Pädophile missbrauche automatisch Kinder.
Dem Gesetzesentwurf zufolge sollen Täter, die Minderjährige missbraucht haben, nach Verbüßung ihrer Gefängnisstrafe mit Medikamenten zur Senkung des Geschlechtstriebs behandelt werden. Dies sei "obligatorisch", sagte Tusk am Dienstag. Falls die Sexualstraftäter dies ablehnen, sollen sie nach Angaben des Premiers in eine geschlossene Anstalt eingewiesen werden. "Ziel der Maßnahmen ist nicht Rache, sondern größtmöglicher Schutz potentieller Opfer", betonte Regierungschef Tusk. Die Mehrheit im Parlament für seine Gesetzesänderung ist sicher, weil auch die nationalkonservative Opposition sein Projekt unterstützt.
Nach dem Entwurf soll unter anderem das Strafmaß für Kinderschänder auf 3 bis 15 Jahre angehoben werden, bislang waren zwei bis zwölf Jahre vorgesehen. Die Kontaktaufnahme mit Minderjährigen im Internet oder per Telefon soll ebenfalls strafbar sein, wenn sie das Kind treffen und missbrauchen wollen.
Nach Einschätzung des Strafrechtlers Zbigniew Holda von der Helsinki Stiftung für Menschenrechte bedeutet der Gesetzentwurf eine "Pflicht zur Behandlung, aber keinen Zwang". Straftäter, die sich nicht behandeln ließen, würden mit negativen Konsequenzen rechnen müssen. Sie könnten etwa nicht damit rechnen, auf Bewährung entlassen zu werden, sagte er der polnischen Nachrichtenagentur PAP.
In Ostpolen war im September bei Siematycze ein 45-jähriger Mann festgenommen worden, der seine Tochter jahrelang sexuell missbraucht und zwei Kinder mit ihr gezeugt hatte. Die Tat löste Abscheu und Empörung aus.
heb
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