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30.11.2008
 

Volksabstimmung

Schweizer lehnen Legalisierung von Cannabis ab

Kiffen bleibt verboten: In einer Volksabstimmung haben die Schweizer die Legalisierung von Cannabis verhindert. Eine überraschende Entscheidung fiel zur Strafverfolgung von Kinderschändern.

Zürich/Bern - In der Schweiz dürfen die Bürger auch künftig Cannabis nicht straffrei konsumieren. Einer entsprechenden Initiative zur Legalisierung der Droge haben die Wähler am Sonntag mit 63 Prozent eine Absage erteilt. Zuvor hatten schon Regierung und Parlament die so genannte Hanf-Initiative abgelehnt.

Dagegen stimmten die Schweizer mit 68 Prozent einem Betäubungsmittelgesetz zu, das unter anderem auch die Abgabe von Heroin an Suchtkranke im Rahmen einer Therapie vorsieht. Damit wurde eine seit rund 15 Jahren praktizierte Strategie mit Prävention, Repression, Therapie und Schadensminderung im Gesetz verankert. Dadurch sei die Zahl der Drogentoten gesunken, hatte die Regierung zuvor für das Gesetz geworben.

Ebenfalls per Volksabstimmung sorgten die Schweizer dafür, dass Kinderschänder künftig ihr ganzes Leben lang mit Strafverfolgung rechnen müssen. Das Ja für die künftige "Unverjährbarkeit pornografischer Straftaten an Kindern" kam unerwartet. In den Umfragen hatte es dafür keine klare Mehrheit gegeben, und auch die Regierung wie das Parlament hatten sich aus juristischen Gründen dagegen ausgesprochen.

Bisher kennt die Schweiz Unverjährbarkeit nur bei Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Völkermord. Doch knapp 52 Prozent der Schweizer wollten es am Sonntag anders. Nun werden sexuelle oder pornografische Straftaten, die an Kindern vor der Pubertät begangen wurden, nicht mehr verjähren.

Gescheitert ist eine Initiative für eine Frühpensionierung ärmerer Arbeitnehmer. Nach einem Antrag des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes sollte einem großen Teil der erwerbstätigen Bevölkerung ermöglicht werden, zwischen 62 und 65 Jahren eine ungekürzte Rente zu beziehen. Dafür fand sich jedoch keine Mehrheit.

tno/Reuters/dpa

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