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04.12.2008
 

Datenschutz

Europäischer Menschengerichtshof verbietet britische DNA-Konservierung

Es könnte eine folgenschwere Entscheidung sein: Der Europäische Menschengerichtshof verbietet den britischen Behörden, DNA-Profile von nicht Verurteilten aufzubewahren. Nach Meinung der Richter verstößt dies gegen die Privatsphäre.

Hamburg/Straßburg - Etwa 4,5 Millionen DNA-Profile werden von den Justizbehörden in Großbritannien aufbewahrt - auch von Menschen, die freigesprochen wurden oder gegen die man eine Klage verworfen hatte. Nach Meinung des Europäischen Menschengerichtshofs ist das nicht statthaft. Die Straßburger Richter urteilten am Donnerstag, diese Praxis greife zu tief in die Privatsphäre ein. Die zwei betroffenen Kläger sollen jeweils 42.000 Euro an Entschädigung erhalten.

Einer der Kläger, Michael Marper, war 2001 wegen eines Angriffs auf seine Partnerin angeklagt worden - später wurden die Vorwürfe fallengelassen. Der zweiten Klägerin, die wegen ihrer Minderjährigkeit nur "S" genannt wird, war 2001 Diebstahl vorgeworfen wurden, auch hier wurde die Klage verworfen. Die Versuche der Kläger, ihre DNA-Profile und Fingerabdrücke aus den Datenbanken der Behörden entfernen zu lassen, waren gescheitert.

Großbritannien hat nun bis März Zeit, die DNA-Sammlung entsprechend dem Straßburger Urteilsspruch zu bearbeiten.

Auch in Deutschland arbeiten die Behörden zur Aufklärung von Straftaten immer mehr mit DNA-Proben. Im Regelfall wird das entsprechende Profil hierzulande zehn Jahre lang gespeichert - Datenschützer bemängeln, dass dies oft auch im Falle von Freisprüchen geschieht.

flo/AP

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