Luxemburg - Flüchtlinge müssen künftig nicht zwingend nachweisen, dass sie persönlich von willkürlicher Gewalt bedroht sind. Das entschied der Europäische Gerichtshof am Dienstag. Die Flüchtlingsorganisation Pro Asyl sprach von einem "sensationellen Urteil" für Tausende Bürgerkriegsflüchtlinge.
Flüchtling: Verbesserter Schutz für Asylsuchende
Im konkreten Fall war ein Ehepaar aus dem Irak in die Niederlande geflohen und hatte dort geltend gemacht, bei einer Rückkehr drohe ihnen willkürliche Gewalt. Der Mann hatte im Irak für einen britischen Sicherheitsdienst gearbeitet und deswegen Drohbriefe bekommen. Ein Onkel, der für dieselbe Organisation gearbeitet hatte, war bei einem Anschlag ums Leben gekommen. Dennoch meinten die niederländischen Behörden, das Paar habe eine individuelle Bedrohung nicht ausreichend begründet.
Nach dem Luxemburger Urteil ist dies jedoch auch nicht zwingend erforderlich. Schließlich sei es gerade kennzeichnend für "willkürliche Gewalt", dass sie sich nicht gezielt gegen bestimmte Personen richte. Je größer das Ausmaß allgemeiner willkürlicher Gewalt in einem Land sei, desto weniger müssten Flüchtlinge daher auch eine persönliche Bedrohung belegen. Umgekehrt reiche ein geringeres Ausmaß an allgemeiner willkürlicher Gewalt aus, wenn der Flüchtling glaubhaft machen kann, dass er auch aufgrund persönlicher Umstände bedroht ist.
Auch in Deutschland sei der subsidiäre Schutz bislang eng ausgelegt worden, sagte der deutsche Sprecher des Uno-Flüchtlingskommissariats (UNHCR), Stefan Telöken. Die hohen Hürden habe der EuGH nun gesenkt.
Nach Einschätzung von Pro Asyl wird das Urteil vor allem Bürgerkriegsflüchtlingen zu Gute kommen, etwa aus dem Irak, Somalia und Afghanistan. "Der EuGH schließt eine Schutzlücke in Deutschland und Europa", sagte Pro-Asyl-Europareferent Karl Kopp. Über den konkreten Fall müssen nun die Gerichte in den Niederlanden abschließend entscheiden.
vme/AFP
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