Berlin - Auf internationalen Druck hin hat die afghanische Regierung ihr neues Ehegesetz vorerst auf Eis gelegt. Dies bestätigte der afghanische Außenminister Rangin Dadfar Spanta seinem deutschen Amtskollegen Frank-Walter Steinmeier (SPD) in einem Telefonat, wie eine Außenamtssprecherin am Samstag in Berlin mitteilte. Steinmeier habe in dem Gespräch mit Spanta deutlich gemacht, wie besorgt er und die internationale Staatengemeinschaft wegen des Ehegesetzes seien, hieß es weiter.
Laut Spanta habe der afghanische Präsident Hamid Karzai die Veröffentlichung des Gesetzes aufgehalten und eine juristische Überprüfung eingeleitet. Das Gesetz ist damit aber noch nicht endgültig vom Tisch.
Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und der französische Präsident Nicolas Sarkozy hatten beim Nato-Gipfel in Straßburg Druck auf die afghanische Regierung gemacht, den Erlass endgültig zurückzuziehen. Merkel mahnte nach den Gipfel-Beratungen in Straßburg: "Wir setzen darauf, dass dieses Gesetz zurückgeschickt wird." Es sei "unverzichtbar", dass Männer und Frauen gleiche Rechte hätten. Sie betonte: "Wir kämpfen dafür, dass in Afghanistan alle Menschen vernünftig leben können, Männer und Frauen gleichermaßen."
Sarkozy stellte klar, man sei hier "nicht bereit, Abstriche zu machen". Die Nato setze darauf, dass das Gesetz "zurückgeschickt" werde. Es habe während des Nato-Gipfels auch Kontakt zu Karzai gegeben. Dieser hatte nach Empörung im Westen eine Überprüfung des Gesetzes angekündigt und gleichzeitig von "Missverständnissen" und einer falschen Übersetzung gesprochen.
Pflicht auf Erfüllung sexueller Wünsche
Karzai hatte das Gesetz, das die Frauenrechte massiv einschränkt und über das SPIEGEL ONLINE erstmals am Donnerstag berichtet hatte, erst kürzlich unterzeichnet und damit internationale Proteste ausgelöst. Es ist aber noch nicht in Kraft, weil es bislang in keinem offiziellen Amtsblatt veröffentlicht worden ist. In dem Gesetz heißt es unter anderem: "Eine Frau ist dazu verpflichtet, die sexuellen Wünsche ihres Ehemannes zu erfüllen." Zudem soll sie sich schminken, wenn ihr Mann dies verlangt. Ein Mann hingegen sollte jede vierte Nacht bei seiner Frau verbringen und mit ihr mindestens einmal in vier Monaten sexuellen Kontakt haben.
Artikel 137 zufolge darf eine Frau im Fall des Todes ihres Mannes nichts von diesem erben. Änderungen an dem Gesetz sehen vor, dass eine Frau alleine das Haus verlassen darf, um zum Arzt, zur Arbeit oder zu Bildungseinrichtungen zu gehen. Zudem wurde das Mindestheiratsalter für Frauen demnach von neun auf 16 Jahre angehoben.
Kritikerinnen des neuen Familiengesetzes wie die Abgeordnete Schinkai Karochaid warnen vor ernsthaften Rückschritten. Karzai habe das Gesetz nur unterschrieben, um die Schiiten im Vorfeld der im August geplanten Präsidentenwahl zu besänftigen. Die Schiiten stellen etwa 15 Prozent der afghanischen Bevölkerung.
Druck aus Großbritannien, Kanada, den USA
Bundesentwicklungsministerin Heidemarie Wieczorek-Zeul (SPD) sagte: "Wir werden alles dafür tun, dass dieses Gesetz nicht Wirklichkeit wird." Das Gesetz verletze die Frauen- und Menschenrechte und widerspreche der afghanischen Verfassung. Die internationale Gemeinschaft werde dies der Regierung Karzai "nicht durchgehen lassen". Wieczorek-Zeul betonte: "Unser Land, das viel für den zivilen Wiederaufbau in Afghanistan leistet, hat das Recht und die Verpflichtung, Sorge zu tragen, dass die Menschenrechte in Afghanistan respektiert werden."
Neben der Bundesregierung kritisierten auch die USA, Großbritannien, Kanada und die Vereinten Nationen das Vorhaben. Die Bedenken müssten bis ganz nach oben getragen werden, forderte der britische Verteidigungsminister John Hutton in der BBC. "Die afghanische Regierung muss die internationalen Abmachungen einhalten, die sie bereitwillig eingegangen ist."
Karzai verteidigte unterdessen das Vorhaben. "Wir verstehen die Bedenken unserer Verbündeten in der internationalen Gemeinschaft. Diese sind eventuell auf eine inadäquate oder nicht so gute Übersetzung des Gesetzes zurückzuführen oder auf eine Fehlinterpretation", sagte Karzai. Eine ihm vorliegende Kopie habe die Sorgen aber nicht widergespiegelt. Der Justizminister werde Einzelheiten des Gesetzes nach "sehr, sehr sorgfältiger" Prüfung am Sonntag vorstellen. Falls dabei Zweifel entstünden, werde es zurück ans Parlament geleitet, sagte er weiter.
amz/Reuters/AP/ddp/dpa
Auf anderen Social Networks posten:
HilfeLassen Sie sich mit kostenlosen Diensten auf dem Laufenden halten:
| alles aus der Rubrik Politik | Twitter | RSS |
| alles aus der Rubrik Ausland | RSS |
| alles zum Thema Afghanistan-Krieg | RSS |
© SPIEGEL ONLINE 2009
Alle Rechte vorbehalten
Vervielfältigung nur mit Genehmigung der SPIEGELnet GmbH