Montag, 23. November 2009

Politik



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19.05.2009
 

Zwischenfall in Afghanistan

Deutscher Soldat wird für tödliche Schüsse auf Zivilisten nicht bestraft

Von Ulrike Demmer

Er tötete bei einem Zwischenfall in Afghanistan eine Frau und zwei Kinder in einem Auto - jetzt wird das Ermittlungsverfahren gegen den Bundeswehrsoldaten nach SPIEGEL-ONLINE-Informationen eingestellt. Sein Verteidiger spricht von einem wichtigen Signal für den Afghanistan-Einsatz.

Berlin - Das Ermittlungsverfahren gegen den Soldaten, der im August 2008 an einer Straßensperre bei Kunduz in Nordafghanistan eine Frau und zwei Kinder getötet hat, ist eingestellt worden. Das erfuhr SPIEGEL ONLINE vom Verteidiger des Mannes, dem Berliner Rechtsanwalt Klaus Lübke.

Bundeswehr-Soldaten bei Kunduz: Verteidiger kritisiert lange Dauer des Verfahrens
REUTERS

Bundeswehr-Soldaten bei Kunduz: Verteidiger kritisiert lange Dauer des Verfahrens

Offenbar kamen die Ermittler zu dem Ergebnis, dass der Oberfeldwebel des Feldjägerbataillons 350 von einem Angriff auf sich und seine Kameraden hatte ausgehen müssen. Deshalb soll er für den tödlichen Zwischenfall nicht bestraft werden.

AUS DEM SPIEGEL-TV-ARCHIV

Foto: M. Gebauer/SPIEGEL ONLINE
Todesschüsse in Kundus:
Ermittlungen gegen Bundeswehrsoldat
(vom 12.09.2008)
Am 28. August 2008 hatte der Soldat an einem Checkpoint in der Nähe von Kundus ein Auto unter Feuer genommen, dessen Fahrer Aufforderungen zum Anhalten ignorierte. Die Frau und die zwei Kinder starben im Kugelhagel in dem Wagen. Ihr Tod löste damals eine Debatte über die Rolle der Bundeswehr im Afghanistankrieg und den Umgang mit Zivilisten aus.

Die Stimmung in jener Nacht soll angespannt gewesen sein. Einen Tag zuvor war ein Hauptfeldwebel auf Patrouille mit einer Sprengfalle getötet worden, weitere Anschläge waren angekündigt.

Für Verteidiger Lübke ist die Einstellung der Ermittlungen ein positives Signal. Eine Prozesseröffnung hätte fatale Folgen für alle Soldaten in Afghanistan gehabt, sagt er SPIEGEL ONLINE: "Dann hätte Minister Jung alle Soldaten sofort nach Hause holen müssen. Das Risiko, dass ein durch das Verfahren verunsicherter Soldat auch nur eine Sekunde zu lange zögert, um sich zu verteidigen, wäre kaum zu verantworten gewesen."

Auch Verteidigungsminister Franz Josef Jung reagierte erleichtert: "Es ist gut, dass die Staatsanwaltschaft das Verfahren gegen den Feldjäger eingestellt hat und die lange Zeit der Unsicherheit für unseren Soldaten ein Ende hat", teilte er mit. Die deutschen Soldaten trügen in den Auslandseinsätzen große Verantwortung und hohes persönliches Risiko: "Daraus dürfen ihnen keine rechtlichen Nachteile entstehen."

Verteidiger Lübke kritisierte die Dauer des Verfahrens. Neun Monate lang hatte die Staatsanwaltschaft Frankfurt/Oder ermittelt; um sich ein Bild von der Situation des Soldaten in Afghanistan zu machen, Anfang März wurde das Geschehen auf einem Truppenübungsplatz der Bundeswehr in Hammelburg aufwendig nachgestellt.

Die FDP fordert eine Schwerpunktstaatsanwaltschaft, um solche Verfahren künftig abzukürzen. In Deutschland ist derzeit die Staatsanwaltschaft jenes Ortes zuständig, in dem der Beschuldigte stationiert ist.

SPIEGEL WISSEN: DIE NATO UND AFGHANISTAN

Nato und Isaf

Nach Beginn des Afghanistan- Kriegs 2001 und dem Sturz der radikal-islamischen Taliban beschloss der Uno- Sicherheitsrat die Einsetzung einer internationalen Schutztruppe für das Land, genannt Isaf. Sie soll den Wiederaufbau Afghanistans zu einer Demokratie absichern, auch indem sie zivile Wiederaufbauteams (PRTs) schützt, von denen derzeit 26 tätig sind. Der Einsatz war zunächst auf die Hauptstadt Kabul und deren Umgebung beschränkt und wurde bis 2006 auf das ganze Land ausgeweitet. Seit 2003 führt die Nato die Isaf. Derzeit gehören ihr rund 55.000 Soldaten aus 41 Ländern an, darunter auch aus Nicht-Nato-Staaten wie Australien und Neuseeland.

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