Berlin - Verteidigungsminister Franz Josef Jung (CDU) lässt offenbar prüfen, ob Bundeswehr-Soldaten in Afghanistan ihre Waffen künftig offensiver einsetzen dürfen als bisher. Mit dieser Frage beschäftigt sich nach Informationen der "Süddeutschen Zeitung" eine Untersuchung über Regeln für den Schusswaffengebrauch, die derzeit stattfinde.
Bundeswehrsoldaten am Stadtrand von Kunduz: "Hoheitliche Befugnisse"
Hintergrund sei die wachsende Zahl von Gefechten, in welche die Bundeswehr vor allem im Raum Kunduz in den vergangenen Wochen verwickelt wurde. Die Soldaten seien über ihre Befugnisse zunehmend verunsichert. Erst am vergangenen Dienstag waren drei deutsche Soldaten ums Leben gekommen, als sie auf einer Patrouillenfahrt angegriffen wurden. Den Angaben zufolge war ihr "Fuchs"-Transportpanzer bei einem Ausweichmanöver in einen Wassergraben gestürzt. Die Zahl der in Afghanistan getöteten Bundeswehrsoldaten stieg damit auf 35.
Verteidigungsminister Jung hatte unmittelbar nach dem Vorfall eine "härtere Gangart" gegenüber Angreifern angekündigt.Dabei wurde auch eine mögliche Verstärkung mit Reservetruppen diskutiert.
Neue Interpretation des Regelwerks?
Die Regeln für die Anwendung von Gewalt sind in einer sogenannten Taschenkarte festgehalten, die jeder Soldat bei sich führen muss. Danach dürfen die Soldaten Schusswaffen nur zur Abwehr eines unmittelbaren Angriffs einsetzen. "Der Schusswaffengebrauch gegen flüchtende Personen, die erkennbar von ihrem Angriff abgelassen haben, (ist) verboten", heißt es in der Taschenkarte. Auch ein sozusagen vorbeugender Schuss etwa auf einen verdächtigen Gegenstand am Straßenrand, bei dem es sich beispielsweise um einen Sprengsatz handeln könnte, ist demnach nicht erlaubt.
Deutsche Staatsanwälte, die Vorfälle untersuchen, bei denen Bundeswehrsoldaten Afghanen getötet haben, orientierten sich weitgehend an dieser Taschenkarte, heißt es laut "Süddeutscher Zeitung" in der Untersuchung des Verteidigungsministeriums. Sie interpretierten die Regeln im allgemeinen so, dass Schusswaffengebrauch nur bei Nothilfe oder zur Selbstverteidigung erlaubt ist.
Allerdings lasse sich das Völkerrecht auch so interpretieren, dass den Soldaten durchaus "hoheitliche Befugnisse zur Auftragsdurchsetzung" zustehen. Das Ministerium prüfe nun, ob diese völkerrechtlich begründeten Befugnisse auch in die Regeln der Taschenkarte einfließen könnten.
Auch eine Anlehnung an das Gesetz zur Anwendung unmittelbaren Zwangs, das unter anderem den Schusswaffengebrauch von Polizisten regelt und auch für Soldaten im Wachdienst im Inland gilt, wird demnach erwogen. "Soldaten im Einsatz in Afghanistan dürfen nicht schlechter dastehen als ein Soldat auf Wache im Inland", zitiert die Zeitung dazu einen hoher Offizier.
amz/ddp
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