Lissabon-Vertrag
Brüssel bejubelt Karlsruher Urteil
Von Hans-Jürgen Schlamp, Brüssel
Aufatmen bei EU-Kommission und Europapolitikern: Dass die Karlsruher Richter im Urteil zum Lissabon-Vertrag strenge Vorgaben gesetzt haben, stört in Brüssel niemanden. Hauptsache, das mühsam geschnürte Reformpaket muss nicht noch einmal überarbeitet werden.
Kaum war der
Richterspruch verkündet, produzierte die Brüsseler Windmaschine auf Hochtouren Jubeldepeschen. "Ich begrüße das Urteil des deutschen Bundesverfassungsgerichts", meldete sich sogleich José Manuel Barroso, Präsident der EU-Kommission. Wahrscheinlich hatte er das 147-Seiten-Urteil da noch nicht gelesen, vermutlich nicht einmal die zehnseitige Pressemitteilung.
Denn Barroso weilt derzeit in Griechenland, in der Nähe von Athen - als Gast bei einer Arbeitstagung der deutschen CDU/ CSU-Europaabgeordneten. Und die kümmern sich um wichtigere Dinge - etwa darum, wie die Wiederwahl Barrosos als Kommissionspräsident gesichert werden kann. Denn dass die Karlsruher Richter den Lissabon-Vertrag wegen dessen "Stärkung der demokratischen Legitimität der Europäischen Union" gewürdigt hätten, wie Barroso es darstellt, kann man eher nicht sagen.
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EU-Parlament (in Straßburg): Aufatmen nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts
Im Gegenteil, die deutschen Verfassungshüter sorgen sich insbesondere über das "Demokratiedefizit" in der EU - auch nach dem Lissabon-Vertrag. Seitenlang formulieren sie enge juristische Grenzen für künftige Beschlüsse der Europäischen Union, bei deren Verletzung "das Gemeinschafts- oder künftig Unionsrecht in Deutschland für unanwendbar erklärt wird".
Aber irgendwie stört das drohende Verdikt aus Karlsruhe niemanden in Brüssel. Hans-Gert Pöttering, Präsident des Europäischen Parlaments, "begrüßt sehr", "die Grünen begrüßen", selbst Abgeordnete der Linken "begrüßen", obwohl ihre Berliner Chefs zu den Klägern gegen den Lissabon-Vertrag gehörten, immerhin einen "Teil des Urteils". Klaus Hänsch, sozialdemokratisches Urgestein in Brüssel, meldet: "ein guter Tag für Deutschland". Sein FDP-Kollege Alexander Graf Lambsdorff mahnt aus der Ferne den Deutschen Bundestag, jetzt schnell "seiner Pflicht" nachzukommen, "durch den Vertrag von Lissabon die EU demokratischer zu machen."
Schwedens Außenminister Carl Bildt findet, das Szenario für die kommenden Monate werde sich nicht ändern. Nach dem Zeitplan der EU soll der neue Vertrag, der die Union transparenter und demokratischer machen soll, möglichst bis Jahresende in Kraft treten.
Schweden übernimmt an diesem Mittwoch die laufenden EU-Amtsgeschäfte. Tschechiens Regierungschef und derzeitiger EU- Ratsvorsitzende Jan Fischer begrüßt das Urteil des Bundesverfassungsgerichts ebenfalls. "Ich sehe die heutige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts als wichtigen positiven Schritt hin zur Ratifizierung des Lissabon-Vertrags und hin zu institutioneller Stabilität der EU", heißt es in einer Erklärung.
VERTRAG VON LISSABON
Um mehr Kontinuität in die Arbeit der EU zu bringen, wird die Europäische Union künftig einen ständigen Ratspräsidenten haben. Er soll zweieinhalb Jahre den Europäischen Rat leiten. Damit wird ab 2009 die bisher alle sechs Monate rotierende Präsidentschaft abgeschafft.
Die EU bekommt einen "Hohen Repräsentanten der Union für Außen- und Sicherheitspolitik". Er darf mit Rücksicht auf Großbritannien zwar nicht "Außenminister" heißen, erhält aber einen diplomatischen Dienst.
Die EU-Kommission wird verkleinert. Von 2014 an sind in Brüssel nicht mehr alle, sondern abwechselnd nur noch zwei Drittel der Mitgliedstaaten mit einem Kommissar vertreten. Konkret bedeutet das, dass die Zahl der Kommissionsmitglieder von derzeit 27 auf 15 reduziert wird. Die Mitgliedstaaten benennen dann einen Kommissar im Rotationsprinzip. Den nationalen Parlamenten wird künftig ein größeres Mitspracherecht gegenüber der Kommission eingeräumt. Sie können innerhalb von acht Wochen gegen beabsichtigte Rechtsakte der EU Einspruch erheben, falls sie meinen, dass diese nationale Zuständigkeit verletzen ("Gelbe Karte"). Die Kommission muss dann den Entwurf rechtfertigen.
Das EU-Parlament wird von 2009 an nur noch 751 statt bisher 785 Sitze umfassen. Außerdem bekommt das EU-Parlament mehr Kompetenzen: Es entscheidet künftig gleichberechtigt mit dem Ministerrat über den EU-Haushalt. Auch in der Justizzusammenarbeit, der inneren Sicherheit und der illegalen Einwanderung soll das EU-Parlament in Zukunft mehr zu sagen haben.
Der Kompetenzkatalog wird klarer als bisher definiert. Dabei bekommt die EU aber weitere, weitreichende Zuständigkeiten: So erhält sie erstmals eine allumfassende Kompetenz zur Ausgestaltung des europäischen Binnenmarkts. Die Zusammenarbeit in Sachen Justiz und Inneres, die bisher in der sogenannten Dritten Säule der EU - und damit außerhalb des streng verbindlichen Gemeinschaftsrechts - geregelt war, wird nun komplett dem Gemeinschaftsrecht zugeschlagen; bisher konnte die EU auf diesen Gebieten nur Rahmenbeschlüsse fällen, die im Prinzip folgenlos blieben, wenn ein Mitgliedstaat sie nicht umsetzte. Per Verordnung darf die EU künftig eine Europäische Staatsanwaltschaft gründen, die zunächst aber nur für Straftaten gegen die finanziellen Interessen der EU zuständig sein soll.
EU-Beschlüsse werden erleichtert, indem in vielen Fällen der Zwang zur Einstimmigkeit entfällt. Die Entscheidungen mit qualifizierter Mehrheit werden auf mehrere Dutzend neue Bereiche ausgedehnt. Dies gilt vor allem bei der polizeilichen und Justizzusammenarbeit. In sensiblen Gebieten wie der Außen-, Steuer- und Sozialpolitik gilt weiter das Prinzip der Einstimmigkeit.
Bei Mehrheitsentscheidungen im EU-Ministerrat gilt künftig das Prinzip der doppelten Mehrheit. Damit kommt ein Beschluss zustande, wenn 55 Prozent der Mitgliedsländer und 65 Prozent der EU-Bevölkerung zustimmen. Aufgrund des polnischen Widerstandes wird diese doppelte Mehrheit erst ab 2014 in Kraft treten. In Streitfällen können sich Staaten außerdem noch bis 2017 auf die Stimmenverteilung des Nizza-Vertrages berufen und über die sogenannte Joanina-Klausel den Aufschub einer Entscheidung fordern.
Klauseln, die es der EU ermöglichen, sich ohne weitere Vertragsänderungen zusätzliche Befugnisse zu erschließen oder Verfahrensabläufe zu vereinfachen, werden teils neu eingeführt, teils ausgeweitet. Die "Flexibilitätsklausel", nach der die EU auch dort ergänzend tätig werden darf, wo sie eigentlich keine Befugnisse hat, ist künftig in allen Politikbereichen anwendbar und nicht mehr nur beim Binnenmarkt. Eine "Passerelle-" oder "Brückenklausel" soll es ermöglichen, bei Entscheidungen, bei denen laut Vertrag eine einstimmige Entscheidung erforderlich wäre, auch Mehrheitsentscheidungen zu treffen; einen entsprechenden Beschluss kann der Europäische Rat, das Gremium der Staats- und Regierungschefs, treffen. Eine weitere Klausel erlaubt es dem Europäischen Rat, die Befugnisse einer künftigen Europäischen Staatsanwaltschaft jederzeit auf die Bekämpfung grenzüberschreitender Kriminalität zu erweitern.
Mit einer Million Unterschriften können Bürgerinitiativen künftig die EU-Kommission auffordern, Gesetzesvorschläge zu machen. Der Reformvertrag macht zudem die europäische Grundrechte-Charta rechtsverbindlich. Die Charta hält in 54 Artikeln europäische Bürgerrechte fest, etwa das auf eine gute Verwaltung; die Grundrechte-Charta ist allerdings nicht völlig deckungsgleich mit dem deutschen Verfassungsrecht. Anders als nach dem Grundgesetz sind die Grundrechte auch nicht individuell einklagbar.
Der Vorrang des EU-Rechts vor dem Recht der Mitgliedstaaten, also auch deren Verfassungen, wird in einer "Erklärung" zum Vertrag erstmals ausdrücklich festgeschrieben. Dies entspricht zwar der bisherigen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs; das Bundesverfassungsgericht behält sich aber bislang das Recht vor, zu prüfen, ob sich europäische Rechtsakte außerhalb der EU-Kompetenzen bewegen und ob auf europäischer Ebene der deutsche Grundrechte-Standard gewahrt ist.
Beitrittswillige Staaten müssen sich zu den Werten der EU bekennen. Erstmals geregelt wird auch die Möglichkeit, die EU freiwillig wieder zu verlassen. Ausgetretene EU-Mitglieder sollen aber die Chance haben, erneut einen Beitrittsantrag zu stellen.
Was den fragwürdigen Euro-Jubel speist, ist schwer zu ergründen. Viele EU-Freunde sind wohl nur froh, dass die deutschen Verfassungshüter den Lissabon-Vertrag nicht gekippt haben, dass der Worst Case ausblieb. So kann die Ratifizierungsprozedur des komplizierten Vertragswerkes nun weitergehen.
Ein schweres Stück Arbeit wird das ohnehin noch. Im Oktober sollen die Iren ein zweites Mal über den Reformvertrag abstimmen, nachdem sie ihn im vorigen Jahr mit einem "no"-Votum blockiert hatten. Und die EU-kritischen Präsidenten von Polen und Tschechien müssen auch noch bewegt werden, den Vertrag zu unterschreiben. Nun hat das Werk, das aus der einst geplanten Europäischen Verfassung entstand, die an Volksabstimmungen in Frankreich und den Niederlanden scheiterte, eine weitere Hürde genommen. Alles das, was Karlsruhe verworfen, gerügt und angemerkt hat, betrifft zunächst mehr das innerdeutsche Demokratiegefüge als das europäische. Deshalb jubeln die einen, die Pro-Lissabonner. Die anderen, die Contras, etwa von der Linken, wollen wohl nur nicht zu den Verlierern gehören. Denn das kommt beim eigenen Anhang nicht gut an. So sind halt alle froh - zumindest nach dem äußerlichen Schein.
Selbst die bayerischen Europa-Grantler der CSU freuen sich über das Werk der Karlsruher Richter. Allerdings ist ihre Freude eher Schadenfreude: "Glücklich" ist der Brüsseler CSU-Vormann Markus Ferber weniger, weil der Lissabon-Vertrag die juristische Prüfung bestanden hat. Ihn freut vor allem, dass die Begleitgesetze durchgefallen sind, die das Verhältnis von Regierung und Parlament auf nationaler Ebene, also in Berlin, regeln. Jetzt werde es endlich "mehr parlamentarische Kontrolle vor den Regierungsentscheidungen in Brüssel" geben.
Immer wieder habe er daheim die Bundestagskollegen gemahnt, "ihr lasst der Kanzlerin und den Ministern zu viele Freiheiten", wenn die in Brüssel Kompetenzen abgeben oder neue Gesetze beschließen.
Jetzt hat das Verfassungsgericht in seinem Sinne eingegriffen. Alle wichtigen Entscheidungen auf EU-Ebene, von der persönlichen und sozialen Sicherheit der Bürger, über kulturelle und juristische Fragen bis zum Militäreinsatz deutscher Soldaten, dürfen nicht einfach, so wie bislang oft, in Brüssel von den Regierungsvertretern der 27 Länder ausgemauschelt werden. Zuvor müssen
Bundestag und Bundesrat ihr Okay geben. Das macht die Arbeit der EU vielleicht noch ein wenig umständlicher - aber auch ein wenig demokratischer.