Mittwoch, 10. Februar 2010

Politik



Vertrag von Lissabon

Alle Artikel und Hintergründe

  • Drucken
  • Senden
  • Feedback
30.06.2009
 

Lissabon-Vertrag

Brüssel bejubelt Karlsruher Urteil

Von Hans-Jürgen Schlamp, Brüssel

Aufatmen bei EU-Kommission und Europapolitikern: Dass die Karlsruher Richter im Urteil zum Lissabon-Vertrag strenge Vorgaben gesetzt haben, stört in Brüssel niemanden. Hauptsache, das mühsam geschnürte Reformpaket muss nicht noch einmal überarbeitet werden.

Kaum war der Richterspruch verkündet, produzierte die Brüsseler Windmaschine auf Hochtouren Jubeldepeschen. "Ich begrüße das Urteil des deutschen Bundesverfassungsgerichts", meldete sich sogleich José Manuel Barroso, Präsident der EU-Kommission. Wahrscheinlich hatte er das 147-Seiten-Urteil da noch nicht gelesen, vermutlich nicht einmal die zehnseitige Pressemitteilung.

Denn Barroso weilt derzeit in Griechenland, in der Nähe von Athen - als Gast bei einer Arbeitstagung der deutschen CDU/ CSU-Europaabgeordneten. Und die kümmern sich um wichtigere Dinge - etwa darum, wie die Wiederwahl Barrosos als Kommissionspräsident gesichert werden kann. Denn dass die Karlsruher Richter den Lissabon-Vertrag wegen dessen "Stärkung der demokratischen Legitimität der Europäischen Union" gewürdigt hätten, wie Barroso es darstellt, kann man eher nicht sagen.

EU-Parlament (in Straßburg): Aufatmen nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts
Zur Großansicht
REUTERS

EU-Parlament (in Straßburg): Aufatmen nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts

Im Gegenteil, die deutschen Verfassungshüter sorgen sich insbesondere über das "Demokratiedefizit" in der EU - auch nach dem Lissabon-Vertrag. Seitenlang formulieren sie enge juristische Grenzen für künftige Beschlüsse der Europäischen Union, bei deren Verletzung "das Gemeinschafts- oder künftig Unionsrecht in Deutschland für unanwendbar erklärt wird".

Aber irgendwie stört das drohende Verdikt aus Karlsruhe niemanden in Brüssel. Hans-Gert Pöttering, Präsident des Europäischen Parlaments, "begrüßt sehr", "die Grünen begrüßen", selbst Abgeordnete der Linken "begrüßen", obwohl ihre Berliner Chefs zu den Klägern gegen den Lissabon-Vertrag gehörten, immerhin einen "Teil des Urteils". Klaus Hänsch, sozialdemokratisches Urgestein in Brüssel, meldet: "ein guter Tag für Deutschland". Sein FDP-Kollege Alexander Graf Lambsdorff mahnt aus der Ferne den Deutschen Bundestag, jetzt schnell "seiner Pflicht" nachzukommen, "durch den Vertrag von Lissabon die EU demokratischer zu machen."

Schwedens Außenminister Carl Bildt findet, das Szenario für die kommenden Monate werde sich nicht ändern. Nach dem Zeitplan der EU soll der neue Vertrag, der die Union transparenter und demokratischer machen soll, möglichst bis Jahresende in Kraft treten.

Schweden übernimmt an diesem Mittwoch die laufenden EU-Amtsgeschäfte. Tschechiens Regierungschef und derzeitiger EU- Ratsvorsitzende Jan Fischer begrüßt das Urteil des Bundesverfassungsgerichts ebenfalls. "Ich sehe die heutige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts als wichtigen positiven Schritt hin zur Ratifizierung des Lissabon-Vertrags und hin zu institutioneller Stabilität der EU", heißt es in einer Erklärung.

VERTRAG VON LISSABON

EU-Ratspräsident

EC
Um mehr Kontinuität in die Arbeit der EU zu bringen, wird die Europäische Union künftig einen ständigen Ratspräsidenten haben. Er soll zweieinhalb Jahre den Europäischen Rat leiten. Zusätzlich gibt es weiterhin eine alle sechs Monate unter den Staaten rotierende Präsidentschaft.

Hoher Repräsentant für die Außenpolitik

EU-Kommissare

EU-Parlament

Kompetenzen

Mehrheitsentscheidungen

Stimmrechte

Verfügungsklauseln

Bürgerrechte

Vorrang des EU-Rechts

Beitritt und Austritt

Was den fragwürdigen Euro-Jubel speist, ist schwer zu ergründen. Viele EU-Freunde sind wohl nur froh, dass die deutschen Verfassungshüter den Lissabon-Vertrag nicht gekippt haben, dass der Worst Case ausblieb. So kann die Ratifizierungsprozedur des komplizierten Vertragswerkes nun weitergehen.

Ein schweres Stück Arbeit wird das ohnehin noch. Im Oktober sollen die Iren ein zweites Mal über den Reformvertrag abstimmen, nachdem sie ihn im vorigen Jahr mit einem "no"-Votum blockiert hatten. Und die EU-kritischen Präsidenten von Polen und Tschechien müssen auch noch bewegt werden, den Vertrag zu unterschreiben. Nun hat das Werk, das aus der einst geplanten Europäischen Verfassung entstand, die an Volksabstimmungen in Frankreich und den Niederlanden scheiterte, eine weitere Hürde genommen. Alles das, was Karlsruhe verworfen, gerügt und angemerkt hat, betrifft zunächst mehr das innerdeutsche Demokratiegefüge als das europäische. Deshalb jubeln die einen, die Pro-Lissabonner. Die anderen, die Contras, etwa von der Linken, wollen wohl nur nicht zu den Verlierern gehören. Denn das kommt beim eigenen Anhang nicht gut an. So sind halt alle froh - zumindest nach dem äußerlichen Schein.

Selbst die bayerischen Europa-Grantler der CSU freuen sich über das Werk der Karlsruher Richter. Allerdings ist ihre Freude eher Schadenfreude: "Glücklich" ist der Brüsseler CSU-Vormann Markus Ferber weniger, weil der Lissabon-Vertrag die juristische Prüfung bestanden hat. Ihn freut vor allem, dass die Begleitgesetze durchgefallen sind, die das Verhältnis von Regierung und Parlament auf nationaler Ebene, also in Berlin, regeln. Jetzt werde es endlich "mehr parlamentarische Kontrolle vor den Regierungsentscheidungen in Brüssel" geben.

Immer wieder habe er daheim die Bundestagskollegen gemahnt, "ihr lasst der Kanzlerin und den Ministern zu viele Freiheiten", wenn die in Brüssel Kompetenzen abgeben oder neue Gesetze beschließen.

Jetzt hat das Verfassungsgericht in seinem Sinne eingegriffen. Alle wichtigen Entscheidungen auf EU-Ebene, von der persönlichen und sozialen Sicherheit der Bürger, über kulturelle und juristische Fragen bis zum Militäreinsatz deutscher Soldaten, dürfen nicht einfach, so wie bislang oft, in Brüssel von den Regierungsvertretern der 27 Länder ausgemauschelt werden. Zuvor müssen Bundestag und Bundesrat ihr Okay geben. Das macht die Arbeit der EU vielleicht noch ein wenig umständlicher - aber auch ein wenig demokratischer.

Social Networks

  • Twitter
  • Facebook
  • MySpace
  • deli.cio.us
  • Digg
  • Folkd
  • Google Bookmarks
  • Linkarena
  • Mister Wong
  • Newsvine
  • reddit
  • StumbleUpon
  • Windows Live
  • Yahoo! Bookmarks
  • Yigg

© SPIEGEL ONLINE 2009
Alle Rechte vorbehalten
Vervielfältigung nur mit Genehmigung der SPIEGELnet GmbH



FORUM

EU-Reformvertrag - wie viel Macht darf Brüssel haben? Diskutieren Sie mit anderen Lesern!










Service von SPIEGEL-ONLINE-Partnern