Von Matthias Gebauer
Berlin - Die Bundeswehr bemüht sich nach dem tödlichen Zwischenfall an einem Checkpoint am vergangenen Sonntag um Schadensbegrenzung. Nach Informationen von SPIEGEL ONLINE will die Bundeswehr die Angehörigen eines 15-jährigen Jugendlichen, der durch Kugeln der Bundeswehr ums Leben kam, finanziell für den tragischen Todesfall entschädigen.
Nach dem Vorfall hatte die Familie aus einem kleinen Dorf bei Kunduz gegenüber der Bundeswehr eine in Afghanistan bei tödlichen Unfällen übliche Entschädigung gefordert. In ersten Gesprächen mit der Familie sicherten die Deutschen dies nun zu.
Wie viel Geld die Familie bekommen soll, steht noch nicht fest. Aus Bundeswehrkreisen hieß es, man wolle dann über die Summe reden, wenn die Operation der afghanischen Armee gegen Aufständische in der Region beendet sei. Die Bundeswehr unterstützt diese Einsätze.
Bei einem ähnlichen Vorfall an einem Checkpoint im Herbst vergangenen Jahres hatte die Bundeswehr einer Familie nach dem Tod einer jungen Mutter und ihrer zwei Kinder 20.000 Dollar gezahlt. Die Summe dürfte im jetzigen ähnlich hoch liegen, da in der Gesellschaftsordnung Afghanistans der Verlust von arbeitsfähigen jungen Männern als größerer Schaden als der von Frauen oder Mädchen gilt.
Der 15-jährige Jugendliche war am Sonntagnachmittag getötet worden, nachdem das Auto seiner Familie auf einen Checkpoint der Bundeswehr am Rande von Chahar Darreh bei Kunduz zugerast war und trotz Zeichen und Warnschüssen durch deutsche Soldaten nicht stoppte. Daraufhin zielten die Soldaten auf den Motorblock des Pick-ups.
Da der Wagen jedoch eine kleine Kurve gefahren sei, so die Darstellung von Verteidigungsminister Franz Josef Jung (CDU) am Mittwoch, hätten die Geschosse die Insassen getroffen, den Jugendlichen getötet und zwei weitere Familienmitglieder, darunter den Vater des Jugendlichen, schwer verletzt.
Die Bundeswehr bezeichnete den Vorfall als tragischen Unfall. Gleichwohl wissen die Soldaten, dass solche Opfer von Teilen der Zivilbevölkerung oft schnell zum Anlass für teils gewalttätige Demonstrationen gegen die ausländischen Truppen genommen werden - und auch in die antiwestliche Propaganda der Taliban einfließen.
Deshalb bemühte sich die Truppe von Anfang an um Wiedergutmachung. Per Flugzeug brachte man die beiden Verletzten umgehend ins deutsche Feldlager nach Masar-i-Sharif, wo sie von deutschen Ärzten versorgt wurden. Intensiv arbeitete man auch an einem Kontakt zur Familie des Getöteten.
Den beiden verletzten Personen aus dem Auto geht es nach Angaben der Bundeswehr mittlerweile den Umständen entsprechend gut. Als Geste der Bemühungen um die Zivilisten flog die Bundeswehr Angehörige der beiden am Dienstag nach Masar-i-Sharif, damit sie ihre Verwandten besuchen können.
Die Angst vor möglichen Reaktionen war offenbar nicht unberechtigt. Auch wenn die Familie von Beginn an der Bundeswehr keinen Vorwurf wegen des tödlichen Vorfalls machte, erfuhren die Soldaten in Kunduz von Informanten, dass die Taliban in der Region den Fall für ihre Zwecke nutzen wollten. Demnach sprachen Aufrührer die Familie an und wollten eine Demonstration in deren Dorf organisieren.
Die Familie aber habe dies abgelehnt und den Kämpfern klargemacht, dass die Taliban und ihre Kämpfer für den Tod des Jungen verantwortlich seien, da sie erst durch ihre Präsenz Militäroperationen in der Region nötig machten.
Jung fordert Schwerpunkt-Staatsanwaltschaft
Ob die Staatsanwaltschaft gegen den Todesschützen vom Checkpoint ein Ermittlungsverfahren aufnimmt, ist noch nicht entschieden. Die Justiz in Potsdam, die zuständig ist, weil das Einsatzführungskommando dort seinen Sitz hat, prüft den Fall noch und bekam von der Bundeswehr bereits erste Berichte.
In Bezug auf die tödlichen Schüsse am Checkpoint erneuerte Minister Jung heute erneut seine Forderung nach einer Schwerpunkt-Staatsanwaltschaft für ähnliche Fälle. Die "besondere Einsatzsituation" in Afghanistan müsse von einer "kompetenten" Staatsanwaltschaft bei den Ermittlungen berücksichtigt werden, forderte Jung.
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