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05.09.2009
 

Afghanistan

Staatsanwalt prüft Ermittlungsverfahren wegen Luftangriffs

Der folgenschwere Luftangriff im deutschen Einsatzgebiet in Afghanistan hat möglicherweise auch juristische Folgen. Die Staatsanwaltschaft Potsdam prüft, ob sie ein Ermittlungsverfahren gegen den verantwortlichen deutschen Offizier einleitet.

Berlin - Nach dem Nato-Luftangriff auf Taliban in der Nähe von Kunduz muss sich die Bundeswehr scharfe internationale Kritik anhören. Im Mittelpunkt steht vor allem die Frage der zivilen Opfer bei dem Bombardement vom Freitag. Möglicherweise beschäftigt der Fall auch die deutsche Justiz. Die Staatsanwaltschaft Potsdam prüft, ob sie ein Ermittlungsverfahren gegen den verantwortlichen deutschen Offizier einleiten muss. "Der Vorfall wird von der Staatsanwaltschaft Potsdam bearbeitet", sagte der Leitende Oberstaatsanwalt Heinrich Junker der "Bild am Sonntag". "Wir prüfen einen Anfangsverdacht wegen eines eventuellen Tötungsdelikts gegen den deutschen Oberst, der diesen Luftangriff befohlen beziehungsweise angefordert hat." Ob diese Prüfung zu einem Ermittlungsverfahren führe, sei noch offen.

In Potsdam hat das Einsatzführungskommando der Bundeswehr seinen Sitz, dem die Auslandseinsätze des deutschen Militärs unterstehen.

Der Nato-Luftangriff auf zwei von Taliban-Kämpfern entführte Tanklaster wurde am frühen Freitagmorgen vom Kommandeur des deutschen Wiederaufbauteams (PRT) in Kunduz angefordert. Nach Bundeswehr-Angaben wurden dabei mehr als 50 Aufständische getötet. Die afghanische Provinzregierung spricht sogar von bis zu 90 Toten, darunter auch Zivilisten.

Die Region Kunduz ist mit Abstand der gefährlichste Einsatzort der Bundeswehr in Afghanistan. In den vergangenen Wochen haben Aufständische die deutschen Truppen dort wiederholt in Hinterhalte gelockt und in stundenlange Gefechte verwickelt.

ler/AFP/Reuters

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