Khartum - Für das Recht auf das Tragen einer Hose in der Öffentlichkeit ist Lubna Hussein im Sudan ins Gefängnis gegangen. Die Justizbehörden sahen zwar von der Verhängung einer Prügelstrafe gegen die Journalistin ab, verurteilten sie aber zu einer Geldstrafe von 500 sudanesischen Pfund (rund 140 Euro). Hussein weigerte sich zu zahlen und trat daher eine Haftstrafe an.
40 Peitschenhiebe, zu denen sie zunächst verurteilt worden war, bleiben Hussein jedoch erspart. Hussein sagte der Nachrichtenagentur AFP telefonisch, sie werde die Geldstrafe nicht zahlen und wolle "lieber ins Gefängnis gehen". Dem Urteil zufolge muss sie mit insgesamt einem Monat Haft rechnen.
Ein Anwalt der Journalistin sagte, seine Mandantin sei ins Frauengefängnis der Stadt Omdurman in der Nähe von Khartum gebracht worden. Die Information wurde von mehreren Seiten bestätigt. Damit war die Strategie der Anwälte offenbar fehlgeschlagen, Hussein davon zu überzeugen, die Geldstrafe zu zahlen.
Hussein war Anfang Juli mit weiteren Frauen in Hosen festgenommen worden. Während zehn Frauen von der Polizei ausgepeitscht wurden, wehrte sich die Journalistin gegen die Vorwürfe und machte den Fall damit öffentlich.
Ein unter Staatschef Umar el Baschir eingeführter Passus im sudanesischen Strafrecht sieht bis zu 50 Peitschenhiebe für "unschickliches" Verhalten in der Öffentlichkeit vor. Zwar werden Frauen in Hosen auch toleriert, es obliegt aber den Behörden, zwischen schicklichen Beinkleidern und solchen zu unterscheiden, die den weiblichen Körper angeblich nicht ausreichend kaschieren.
hut/AFP/Reuters
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