Kabul - Viele afghanische Wähler müssen offenbar um ihre Stimmen bangen. Bei der Präsidentschaftswahl im August ist es laut der unabhängigen Beschwerdekommission (ECC) zu Wahlbetrug gekommen. Bei ihren Untersuchungen in mehreren Provinzen habe es "klare und überzeugende Beweise für Betrug" gegeben.
Fragwürdige Ergebnisse gebe es in den Provinzen Ghasni, Paktika und Kandahar, hieß es weiter, die Ermittlungen dauerten aber noch an. Der Beschwerdekommission gehören drei von den Uno ernannte internationale Mitglieder und zwei Afghanen an.
Am Dienstag hat die afghanische Wahlkommission in Afghanistan zudem 200.000 Stimmen für ungültig erklärt. Eine zweifache Prüfung habe ergeben, dass diese Stimmen nicht gewertet werden könnten, sagte Kommissionsleiter, Daud Ali Nadschafi, am Dienstag in Kabul. "In einigen Regionen war die Beteiligung höher als die Zahl der Stimmzettel, die wir an die Wahllokale geschickt haben." In 447 Wahllokalen sei es zu Unregelmäßigkeiten gekommen.
Karzai gerät wegen der Vorwürfe um Wahlbetrug immer stärker unter internationalen Druck. Die USA und die Vereinten Nationen haben den afghanischen Präsidenten nach Medienberichten zu einer genauen Überprüfung der Wahlen gedrängt. Wie der US-Sender CNN unter Berufung auf Mitarbeiter des US-Außenministeriums berichtete, trafen der US-Botschafter in Kabul, Karl Eikenberry, und Uno-Vertreter am Montagabend mit Karzai zusammen. Dabei hätten sie ihn aufgefordert, der unabhängigen Wahlkommission eine eingehende Überprüfung der Vorwürfe zu gestatten.
Am Montag hatte die "New York Times" unter Berufung auf Diplomaten von massiven Betrugsvorwürfen gegen Karzai-Anhänger berichtet. So sollen bei der Abstimmung am 20. August bis zu 800 "Phantom-Wahllokale" eingerichtet worden sein, aus denen Tausende Stimmen für Karzai registriert wurden.
Nach Auszählung von drei Viertel der Wahllokale führt Karzai nach Angaben der Wahlkommission mit 48,6 Prozent der Stimmen. Sein wichtigster Herausforderer Abdullah Abdullah folgt mit 31,7 Prozent. Für einen Erfolg bereits im ersten Wahlgang ist die absolute Mehrheit der Stimmen nötig.
kgp/AP/dpa
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