Der Einsatz deutscher Soldaten in Afghanistan ist völkerrechtlich als Krieg zu betrachten. Darauf weist der renommierte Kölner Völkerrechtsexperte Claus Kreß in einem Interview mit dem SPIEGEL hin. "Niemand kann sich aussuchen, ob er im Krieg ist", sagt Kreß, für die deutschen Soldaten gelte bei ihrem Vorgehen gegen die Taliban - wie für die Teilnehmer aus anderen Nationen auch - Kriegsrecht.
Das gelte ebenso für den umstrittenen Fall des vor drei Wochen im Auftrag eines Bundeswehr-Oberst nahe Kunduz bombardierten Tanklastzuges, der von Taliban- Kämpfern entführt worden war. Verteidigungsminister Franz Josef Jung tue "seinen Soldaten keinen Gefallen", wenn er die Anwendbarkeit des Kriegsrechts ablehne.
Denn nur nach den Regeln des internationalen Kriegsrechts, nicht aber nach rechtlichen Maßstäben eines Polizeieinsatzes, sei die Attacke gerechtfertigt. Dass bei dem Angriff durch US-Jagdbomber zahlreiche Zivilisten ums Leben kamen, ist jedoch auch nach den im Krieg geltenden Regeln nicht ohne weiteres zu rechtfertigen.
Eine "unverhältnismäßige" Schädigung von Unbeteiligten sei, so Kreß, ein Verstoß gegen Genfer Konventionen und könnte, wenn vorsätzlich herbeigeführt, als "Kriegsverbrechen" vor dem Internationalen Strafgerichtshof geahndet werden. Er habe allerdings, fügte Kreß hinzu, keine Anhaltspunkte, dass gegenüber deutschen Soldaten derart schwerwiegende Vorwürfe zu erheben seien.
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