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09.10.2009
 

Lissabon-Vertrag

Prag stellt neue Bedingungen

Der tschechische Präsident Vaclav Klaus setzt weiter auf Verzögerungstaktik bei der EU-Reform. Vor seiner Unterschrift müsse der Lissabon-Vertrag um zwei Fußnoten ergänzt werden, forderte er. "Ein falsches Signal zur falschen Zeit", urteilt die schwedische Ratspräsidentschaft.

Stockholm - Vaclav Klaus hat neue Bedingungen für die Ratifizierung der EU-Reform gestellt. Vor seiner Unterschrift müsse der Lissabon-Vertrag um zwei Fußnoten ergänzt werden, sagte Klaus am Donnerstag dem amtierenden EU-Ratspräsidenten und schwedischen Regierungschef Fredrik Reinfeldt. Dies sei ein "falsches Signal zur falschen Zeit", kritisierte Schweden. Beobachter vertreten die Ansicht, Klaus wolle mit diesem Vorgehen möglicherweise versuchen, den Fortgang des Vertragsprozesses zu hemmen.

Nach dem klaren Ja der Iren und der Ankündigung aus Polen, am Samstag den Lissabon-Vertrag zu ratifizieren, ist Tschechien die letzte Hürde auf dem langen Weg zum Inkrafttreten der EU-Reform. Obwohl das Parlament in Prag schon zugestimmt hat, verweigert der EU-Skeptiker Klaus seine Unterschrift. Was genau in den von ihm verlangten Fußnoten zu dem Vertragswerk stehen soll, sei unklar, hieß es aus der schwedischen Ratspräsidentschaft. Ein Punkt beziehe sich auf die Grundrechtecharta. Aber es sei weiterer Klärungsbedarf notwendig.

Neben der neuen Forderung will Klaus ein weiteres Urteil des tschechischen Verfassungsgerichtes abwarten. 17 Senatoren haben vergangene Woche eine zweite Verfassungsbeschwerde gegen den Lissabon-Vertrag eingereicht, nachdem eine erste gescheitert war.

Reinfeldt sagte anschließend im schwedischen Fernsehen zu der Forderung von Klaus: "Es ist natürlich die falsche Zeit, es ist zu spät dafür." Es müsse nun volle Klarheit darüber hergestellt werden, was Vaclav Klaus wolle. Reinfeldt sagte weiter, es zähle nur "die Tinte auf dem Papier", das sei ihm stets klar gewesen. "Bis dahin ist der Prozess nicht vorbei", betonte der schwedische Ministerpräsident.

Am Freitag will der Präsident des Europa-Parlamentes, Jerzy Buzek, nach Prag reisen, um mit Klaus zu sprechen. Dies wird als Teil einer EU-weiten diplomatischen Offensive zur endgültigen Ratifizierung des Vertragswerkes für die 27 EU-Staaten angesehen.

ler/AP/dpa

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02.01.2011 von syramon:

Da kennen sie aber Brüssel schlecht. Der Juncker aus Luxemburg träumt immer noch von einem Grossreich Europa, mit ihm als geistigem Führer. mehr...

02.01.2011 von Rolf Schmid: Der Hegemon hat sich endgültig übernommen!!

Ihre dramatische Zustandsbeschreibung zeigt das überdeutlich. Aber eine Umkehr, falls überhaupt noch möglich, wird von gewissen Kreisen zusammen mit einer der beiden Parteien verhindert. Es sei auch daran erinnert, dass die [...] mehr...

02.01.2011 von bonheur: Die Deutsche Rechtssprechung ....

......ist schon opferverachtend, aber was Brüssel sich jetzt mit der Freilassung der Sexualstraftäter geleistet hat, schlägt dem Fass den Boden aus. EU + EURO abschaffen!!! mehr...

02.01.2011 von Havant:

Richtig daran wird sich auch nix ändern. Bayern wird immer auf seine Selbstbestimmung pochen! Allerdings tun das die anderen Bundesländer in schwächerer Form auch. Deutschland ist nunmal von Grund auf föderal und das kann [...] mehr...

02.01.2011 von Rolf Schmid: Schon die Fragestellung lässt Schlimmes befürchten!

Und wenn man dann noch z.B. das BVG-Urteil zur Bildungs-Hoheit der Bundesländer vor Augen führt, dann kann kein Urteil für die überfällige Stärkung der europ. Institutionen erwartet werden. Das heist, die bereits von Frau [...] mehr...

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Vertrag von Lissabon

EU-Ratspräsident

EC
Um mehr Kontinuität in die Arbeit der EU zu bringen, wird die Europäische Union künftig einen ständigen Ratspräsidenten haben. Er soll zweieinhalb Jahre den Europäischen Rat leiten. Zusätzlich gibt es weiterhin eine alle sechs Monate unter den Staaten rotierende Präsidentschaft.

Hoher Repräsentant für die Außenpolitik

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Der EU-Reformvertrag - der Stand, die Hürden, die Bedenken

Deutschland

Der EU-Reformvertrag von Lissabon hat in Deutschland inzwischen seine letzte Hürde genommen. Nach der Zustimmung von Bundestag und Bundesrat billigte auch Bundespräsident Horst Köhler die dazu gehörenden Begleitgesetze. Damit kann das Reformpaket wie geplant ratifiziert werden. Parallel dazu schmetterte das Bundesverfassungsgericht eine neue Klage gegen die Begleitgesetze ab. Im Juni hatten die Karlsruher Richter nach mehreren Beschwerden entschieden, dass die deutsche Zustimmung zum Reformvertrag mit dem Grundgesetz vereinbar sei.

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