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09.10.2009
 

EU-Vertrag

Prag will Schutz vor Ansprüchen der Sudetendeutschen

Tschechiens Präsident Vaclav Klaus: "Wir müssen über eine Ausnahme verhandeln"Zur Großansicht
AFP

Tschechiens Präsident Vaclav Klaus: "Wir müssen über eine Ausnahme verhandeln"

Vaclav Klaus hat seine Abwehrhaltung gegen den Lissabon-Vertrag begründet. Der tschechische Präsident befürchtet, Sudetendeutschen könnten dank der EU-Grundrechtecharta Eigentumsansprüche geltend machen. Klaus fordert eine Ausnahmeklausel, EU-Politiker bieten eine Absichtserklärung an.

Stockholm - Tschechien will laut Präsident Vaclav Klaus Ausnahmen vom EU-Reformvertrag, um sich vor deutschen Eigentumsansprüchen zu schützen und die Unabhängigkeit seiner Justiz zu sichern. Andernfalls sei zu befürchten, dass die drei Millionen Deutschen, die nach dem Zweiten Weltkrieg die Tschechoslowakei verlassen mussten, unter Umgehung der tschechischen Justiz Ansprüche anmelden könnten.

"Vor der Ratifizierung muss Tschechien über eine Ausnahme verhandeln", sagte der als Europaskeptiker bekannte Vaclav Klaus. Er sei besorgt, dass die Charta den Dekreten aus den Jahren 1945 und 1946 widerspreche. Nach deren Unterzeichnung waren rund 2,5 Millionen Sudetendeutsche aus der damaligen Tschechoslowakei vertrieben worden, ihr Eigentum wurde beschlagnahmt.

Der Lissabon-Vertrag soll die Grundrechtecharta aus dem Jahr 2000 erstmals rechtsverbindlich machen. Polen und Großbritannien haben Ausnahmen erwirkt: So hatte sich Polen im Prozess der Beschlussfassung garantieren lassen, dass seine Gesetzgebung zur Homosexualität nicht angetastet werden muss. Großbritannien erwirkte, dass die Beschlüsse europäischer Gerichte nicht automatisch britisches Recht brechen.

Nach dem irischen Ja zum EU-Reformvertrag und der für Samstag geplanten endgültigen Ratifizierung in Polen durch die Unterschrift von Präsident Lech Kaczynski ist Tschechien nun der einzige Staat, der den Vertrag noch nicht ratifiziert hat.

EU-Parlamentarier bieten Absichtserklärung an

Klaus bestätigte mit seinen Aussagen einen entsprechenden Bericht der polnischen Zeitung "Rzeczpospolita". Die Zeitung hatte Vertraute des Präsidenten mit den Worten zitiert, es sei nicht hinnehmbar, dass etwa EU-Richter aus Malta oder Spanien, welche "die Geschichte in unserer Region ignorieren", darüber entscheiden, ob Sudetendeutsche ihr Eigentum zurück erhalten. Klaus äußerte zudem generelle Kritik an dem Vertrag. Dieser werde "die Stellung unseres Landes verschlechtern und es weiteren Risiken aussetzen".

Der Europaparlamentarier Jo Leinen sagte in Brüssel, die EU-Staats- und Regierungschefs könnten eine "politische Absichtserklärung" für Tschechien beschließen. Darin könne festgehalten werden, dass die Grundrechtecharta in dem Land keine Anwendung findet. Eine solche Absichtserklärung des EU-Gipfels könnte theoretisch den Weg für ein Inkrafttreten des Vertrags zum Jahresende freimachen.

Auch EU-Parlamentspräsident Jerzy Buzek, der Klaus zuvor getroffen hatte, zeigte sich optimistisch über die weitere Vertragsratifizierung. Er habe Klaus jedoch erklärt, dass etwaige Ausnahmeklauseln von allen anderen 26 EU-Staaten befürwortet werden müssten.

cte/Reuters/AFP

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02.01.2011 von syramon:

Da kennen sie aber Brüssel schlecht. Der Juncker aus Luxemburg träumt immer noch von einem Grossreich Europa, mit ihm als geistigem Führer. mehr...

02.01.2011 von Rolf Schmid: Der Hegemon hat sich endgültig übernommen!!

Ihre dramatische Zustandsbeschreibung zeigt das überdeutlich. Aber eine Umkehr, falls überhaupt noch möglich, wird von gewissen Kreisen zusammen mit einer der beiden Parteien verhindert. Es sei auch daran erinnert, dass die [...] mehr...

02.01.2011 von bonheur: Die Deutsche Rechtssprechung ....

......ist schon opferverachtend, aber was Brüssel sich jetzt mit der Freilassung der Sexualstraftäter geleistet hat, schlägt dem Fass den Boden aus. EU + EURO abschaffen!!! mehr...

02.01.2011 von Havant:

Richtig daran wird sich auch nix ändern. Bayern wird immer auf seine Selbstbestimmung pochen! Allerdings tun das die anderen Bundesländer in schwächerer Form auch. Deutschland ist nunmal von Grund auf föderal und das kann [...] mehr...

02.01.2011 von Rolf Schmid: Schon die Fragestellung lässt Schlimmes befürchten!

Und wenn man dann noch z.B. das BVG-Urteil zur Bildungs-Hoheit der Bundesländer vor Augen führt, dann kann kein Urteil für die überfällige Stärkung der europ. Institutionen erwartet werden. Das heist, die bereits von Frau [...] mehr...

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Um mehr Kontinuität in die Arbeit der EU zu bringen, wird die Europäische Union künftig einen ständigen Ratspräsidenten haben. Er soll zweieinhalb Jahre den Europäischen Rat leiten. Zusätzlich gibt es weiterhin eine alle sechs Monate unter den Staaten rotierende Präsidentschaft.

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Der EU-Reformvertrag - der Stand, die Hürden, die Bedenken

Deutschland

Der EU-Reformvertrag von Lissabon hat in Deutschland inzwischen seine letzte Hürde genommen. Nach der Zustimmung von Bundestag und Bundesrat billigte auch Bundespräsident Horst Köhler die dazu gehörenden Begleitgesetze. Damit kann das Reformpaket wie geplant ratifiziert werden. Parallel dazu schmetterte das Bundesverfassungsgericht eine neue Klage gegen die Begleitgesetze ab. Im Juni hatten die Karlsruher Richter nach mehreren Beschwerden entschieden, dass die deutsche Zustimmung zum Reformvertrag mit dem Grundgesetz vereinbar sei.

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