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17.10.2009
 

Millionenprotest in Madrid

Liberales Abtreibungsgesetz erzürnt spanische Katholiken

Proteste in Spanien: Marsch der Abtreibungsgegner
Fotos
DPA

Mit Fotos von Schwangeren und Embryonen haben mehr als eine Million Abtreibungsgegner in Madrid demonstriert. Der Protest richtet sich gegen ein von der Regierung geplantes, äußerst liberales Abtreibungsrecht. Katholische Verbände laufen dagegen Sturm.

Madrid - Mehr als eine Million Menschen haben am Samstag bei einer Großdemonstration in Madrid gegen die Liberalisierung des spanischen Abtreibungsrechts protestiert. Nach Schätzungen der Organisatoren und der Regierung zogen zwischen 1,2 und 1,5 Millionen Demonstranten unter dem Motto "Jedes Leben zählt"durch die Straßen der spanischen Hauptstadt, um gegen die von der sozialistischen Regierung beabsichtigte Reform mobil zu machen.

In mehr als 500 Bussen und in Sonderzügen waren die Demonstranten aus ganz Spanien nach Madrid gekommen. Zu der Kundgebung hatten rund 40 Organisationen mit Unterstützung der katholischen Kirche und der oppositionellen Volkspartei (PP) aufgerufen. In zahlreichen Gottesdiensten war zur Teilnahme aufgerufen worden. Auch der frühere Ministerpräsident José María Aznar (PP) beteiligte sich an dem Protest. Demonstranten hielten Plakate mit Fotos von Schwangeren sowie Ultraschallaufnahmen von Embryonen in die Höhe.

Das von der Regierung unter dem sozialistischen Ministerpräsidenten José Luis Rodriguez Zapatero geplante Gesetz, das am 26. September vom Kabinett angenommen wurde, soll Abtreibungen ohne besondere Voraussetzungen bis zur 14. Schwangerschaftswoche erlauben. Künftig sollen zudem bereits 16-Jährige ohne Zustimmung ihrer Eltern abtreiben dürfen. Bei Gefahr für Leben oder Gesundheit der Mutter oder bei schweren Missbildungen des Fötus ist eine Abtreibungsfrist von 22 Wochen vorgesehen.

Nach dem seit 1985 geltenden Recht sind Abtreibungen nur unter strengen Voraussetzungen erlaubt, beispielsweise nach einer Vergewaltigung. Allerdings sind Abtreibungen zum Schutz der Mutter bereits zulässig. In der Praxis führe das dazu, dass bei 90 Prozent aller Abtreibungen "seelische Schäden" bei der Mutter als Begründung angegeben werden.

Die Debatte des Gesetzes im Parlament ist für den Monat November geplant. Laut Umfragen ist die Mehrheit der Bevölkerung gegen die Abtreibungsregelung für unter 18-Jährige. Dagegen halten sich Befürworter und Gegner der Neuregelung in den anderen Punkten die Waage.

ore/AFP/AP/dpa

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08.12.2009 von Montanabear: Spätabtreibung

ja, liebste antje, und ein paar zugelaufene Katzen dazu tun. Sie reden hier, als sei ein behindertes Kind -"armes behindertes Kind" - eine Ausgeburt der Hölle. Man kann nach sechs Wochen Schwangerschaft herausfinden, [...] mehr...

20.10.2009 von Michael Giertz:

Ah, das ändert die Situation natürlich völlig. Danke für die Klärung. Was "Spätabtreibung" übrigens ist, da streiten sich die Ärzte. Ich persönlich halte die 3-Monate-Regelung für angemessen: wenn innerhalb der [...] mehr...

20.10.2009 von Pandora's Box:

Sie sprechen mir aus dem Herzen - vielen Dank für diesen Beitrag! mehr...

20.10.2009 von Montanabear: Spätabtreibung

Was hat es denn damit zu tun, ob eine Frau eine "Offiziersgattin" oder andere Gattin ist ? Schon wieder Klassenkampf ? mehr...

19.10.2009 von everhard:

Mein "Nö" bezog sich auf: "Wenn eine Frau abtreiben will, *warum auch immer*..." (Hervorhebung durch mich). Ist dazu eigentlich noch irgendetwas zu sagen? "Wenn sie will, "Warum auch [...] mehr...

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Spätabtreibung ist kein juristischer Begriff. Das Gesetz kennt nur die Abtreibung nach medizinischer Indikation. Sie liegt von der 13. Woche an bis kurz vor der Geburt im Ermessen des Arztes, wenn eine Frau ein behindertes Kind erwartet. Mediziner hingegen bezeichnen den Eingriff ab der 22. Schwangerschaftswoche als späten Abbruch. Für sie macht es einen Unterschied, ob eine Abtreibung vor oder nach der 22. Schwangerschaftswoche stattfindet, weil dies die Grenze ist, ab der ein Fötus auch außerhalb des Mutterleibs lebensfähig wäre. Damit das Kind nicht lebend zur Welt kommt, muss es der Arzt im Mutterleib zuvor abtöten (Fetozid).





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