Mittwoch, 10. Februar 2010

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12.11.2009
 

Eklat im Abtreibungsstreit

Spaniens Kirche beschimpft Abgeordnete als Ketzer

Sprecher von Spaniens Bischofskonferenz Martínez Camino: "Zustand der Sünde"
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REUTERS

Sprecher von Spaniens Bischofskonferenz Martínez Camino: "Zustand der Sünde"

Der Streit um die Abtreibung in Spanien eskaliert. Der oberste Bischof des Landes attackiert die Befürworter eines liberaleren Gesetzes als Ketzer. Abgeordnete, die dafür stimmten, dürften nicht mehr am Abendmahl teilnehmen - Parlamentarier sind entsetzt über die "Inquisition".

Madrid - Spaniens katholische Kirche ist mächtig - und mischt sich "zur Rettung der Seelen" gerne mit moralischen Urteilen in die Politik ein. Besonders scharf urteilt der Sprecher der Bischofskonferenz, Juan Antonio Martínez Camino. Die Ehe von Homosexuellen bezeichnete er als "Falschgeld" und "Virus". Nun droht er den Befürwortern eines liberaleren Abtreibungsgesetzes.

Sollten die katholischen Abgeordneten der umstrittenen Reform zustimmen, würden sie sich der Ketzerei schuldig machen. "Wer das neue Gesetz im Parlament unterstützt, begeht eine Todsünde und kann nicht länger die heilige Kommunion empfangen", warnte Martínez. Der Glaube müsse über parteipolitischen Interessen stehen.

Im Falle der Zustimmung würden die Parlamentarier aber nicht exkommuniziert. Mit dem Ausschluss aus der Gemeinschaft der Gläubigen werde nach Kirchenrecht jedoch jeder bestraft, der sich an einem Schwangerschaftsabbruch beteilige, sagte Martínez.

Die sozialistische Regierung forderte die Kirche auf, sich nicht in die Politik einzumischen. "Die katholische Kirche stellt weitaus mehr dar als ihr Vertreter Martínez Camino", meinte Gesundheitsministerin Trinidad Jiménez. Der katalanische Abgeordnete und bekennende Katholik Pere Macias kritisierte die Warnungen der Bischofskonferenz als nicht zeitgemäß. "Ich dachte, die Inquisition sei vor Jahrhunderten abgeschafft worden. Nun scheint sie zurückzukehren", sagte Macias, der ungeachtet seiner Kirchenkritik gegen die Reform stimmen will.

Das von der Regierung unter dem sozialistischen Ministerpräsidenten José Luis Rodríguez Zapatero geplante Gesetz, das am 26. September vom Kabinett angenommen wurde, soll Abtreibungen ohne besondere Voraussetzungen bis zur 14. Schwangerschaftswoche erlauben. Künftig sollen zudem bereits 16-Jährige ohne Zustimmung ihrer Eltern abtreiben dürfen. Bei Gefahr für Leben oder Gesundheit der Mutter oder bei schweren Missbildungen des Fötus ist eine Abtreibungsfrist von 22 Wochen vorgesehen. Die Abstimmung im Parlament ist noch in diesem Jahr geplant.

Mehr als eine Million Menschen hatten Mitte Oktober bei einer Großdemonstration gegen die Liberalisierung des Gesetzes protestiert. Mit Ultraschallaufnahmen von Embryonen und Fotos von Schwangeren zogen sie durch die Straßen der spanischen Hauptstadt Madrid. Zu der Kundgebung hatten rund 40 Organisationen mit Unterstützung der katholischen Kirche und der oppositionellen Volkspartei (PP) aufgerufen - auch in zahlreichen Gottesdiensten waren Gläubige zur Teilnahme aufgefordert worden.

Nach dem seit 1985 geltenden Recht sind Abtreibungen in Spanien nur unter strengen Voraussetzungen erlaubt, beispielsweise nach einer Vergewaltigung. Allerdings sind Abtreibungen zum Schutz der Mutter bereits zulässig. In der Praxis führe das dazu, dass bei 90 Prozent aller Abtreibungen "seelische Schäden" bei der Mutter als Begründung angegeben werden.

kgp/dpa/AFP

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SPÄTABTREIBUNGEN IN DEUTSCHLAND

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Spätabtreibung ist kein juristischer Begriff. Das Gesetz kennt nur die Abtreibung nach medizinischer Indikation. Sie liegt von der 13. Woche an bis kurz vor der Geburt im Ermessen des Arztes, wenn eine Frau ein behindertes Kind erwartet. Mediziner hingegen bezeichnen den Eingriff ab der 22. Schwangerschaftswoche als späten Abbruch. Für sie macht es einen Unterschied, ob eine Abtreibung vor oder nach der 22. Schwangerschaftswoche stattfindet, weil dies die Grenze ist, ab der ein Fötus auch außerhalb des Mutterleibs lebensfähig wäre. Damit das Kind nicht lebend zur Welt kommt, muss es der Arzt im Mutterleib zuvor abtöten (Fetozid).









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