Einigung in Brüssel
EU besiegelt umstrittenes Bankdaten-Abkommen
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Innenminister Thomas de Maiziere: EU-Kompromiss über Weitergabe von Bankdaten
Deutschland hat seinen Widerstand aufgegeben: US-Terrorfahnder dürfen weiter auf Bankverbindungen und Überweisungsdaten von Europäern zugreifen. Das haben die EU-Innenminister in Brüssel beschlossen. Das Europaparlament hatte die Eile der Mitgliedstaaten kritisiert.
Brüssel - "Große Probleme" hatte die österreichische Innenministerin Maria Fekter noch am Montag mit dem umstrittenen Abkommen zwischen EU und
USA. Doch Österreich und Deutschland haben sich laut Diplomaten bei der Abstimmung der EU-Innenminister in Brüssel enthalten - damit wurde die Vereinbarung angenommen.
Auch Ungarn und Griechenland enthielten sich. Gegenstimmen gab es nicht. Die EU-Staaten setzten sich mit dem Beschluss über die Bedenken von Datenschützern und Europaparlamentariern hinweg. Die EU-Innenminister ermöglichen US-Terrorfahndern damit auch weiterhin den Zugriff auf Überweisungsdaten europäischer Bürger und Unternehmen. Der belgische Finanzdienstleister Swift verwaltet diese Daten.
Das neue Abkommen wurde notwendig, weil Swift zum Jahresende den Server mit europäischen Zahlungstransfers aus den USA in die Niederlande verlagert. Die US-Fahnder hätten ohne neue Vereinbarung keinen Zugriff mehr auf die Daten. US-Behörden werten die Bankinformationen bereits seit 2002 aus, um Extremisten und deren Finanzierungsquellen aufzuspüren. Umstritten ist jedoch, ob der
Datenschutz ausreichend gesichert ist. So bemängelten deutsche Banken und Sparkassen, dass betroffene Bankkunden sich nicht ausreichend vor unerwünschtem Auskundschaften schützen können. Auch sei die Einsichtnahme nicht ausdrücklich auf Swift begrenzt, und die Daten könnten an Drittstaaten ohne den in Europa üblichen Datenschutzstandard weitergegeben werden.
Diplomaten zufolge ist bei dem Abkommen aber die Datenweitergabe an Drittstaaten ausgeschlossen. Auch sei keine Rasterfahndung von Überweisungsdaten möglich. Der Vertrag mit den USA tritt am 1. Februar in Kraft und gilt zunächst übergangsweise für neun Monate.
Kritik von EU-Parlamentariern
Das Europaparlament hatte zuvor die Eile der Mitgliedstaaten kritisiert. Am Dienstag tritt der Lissabon-Vertrag in Kraft, welcher der Volksvertretung erstmals ein Mitspracherecht in innenpolitischen Fragen gibt. Die schwedische Justizministerin zeigte sich davon unbeeindruckt: "Derzeit gilt ein anderer Vertrag, und wir wenden die Regeln an, die wir haben", sagte sie.
Nach Angaben von EU-Rechtsexperten könnte das Parlament auch das Übergangsabkommen nachträglich kippen: Bei einer Zustimmung der EU-Innenminister träte es zwar provisorisch am 1. Februar in Kraft, für den formellen Abschluss des Abkommens im Frühjahr wäre wegen der dann geltenden Regeln des Lissabon-Vertrags aber sehr wohl die Zustimmung des Parlaments nötig. Der Bundesbeauftragte für Datenschutz, Peter Schaar, kritisierte das geplante Abkommen scharf. Er hatte die schnelle Abstimmung gegenüber
SPIEGEL ONLINE als "Geheimgesetzgebung" kritisiert.
Auch aus der FDP kommen kritische Stimmen. Mit dem Abkommen verlängere sich "der unkontrollierte Austausch sensibler Bankdaten mit den USA", erklärte der Vorsitzende der Jungen Liberalen, Johannes Vogel, in Berlin. Niemand wisse mit Sicherheit, welche Daten genau übermittelt und wozu sie in den USA genutzt würden. Das Vorgehen des EU-Ministerrats sei auch unter demokratischen Gesichtspunkten "katastrophal", da der Vertrag über die Datenweitergabe keinerlei parlamentarische Beteiligung erfahren habe. "Diese Hauruckaktion einen Tag vor Inkrafttreten des Lissabon-Vertrages ist unwürdig, hier wird das Europäische Parlament bewusst ausgebremst", sagte Vogel.
"Schwarz-Gelb hat sich schuldig gemacht"
Die Grünen haben den EU-Kompromiss ebenfalls kritisiert. Die Bundesregierung lasse zu, dass unter dem "Deckmantel der Terrorbekämpfung" Bürgerrechte verletzt würden, sagte die Fraktionsvorsitzende Renate Künast der Deutschen Presse- Agentur dpa in Berlin. "Schwarz-Gelb hat sich schuldig gemacht und liefert potentiell sämtlichen Geheimdiensten dieser Welt die persönlichsten Bankdaten."
Der
Bundesrat hatte am Freitag in einem Beschluss erklärt, man teile die Sorge, "dass ein Zugriff auf die betroffenen Finanztransaktionsdaten die Gefahr von Wirtschafts- und Industriespionage großen Ausmaßes mit sich bringt, weil die vorhandenen Informationen Rückschlüsse über wirtschaftliches Verhalten zulassen".
kgp/dpa/AFP/AP/Reuters
SWIFT-ABKOMMEN: DIE WICHTIGSTEN FRAGEN
Bei den Plänen geht es um Daten, die der Finanzdienstleister Swift (Society for Worldwide Interbank Financial Telecommunication) mit Sitz in Belgien verwaltet. Swift wickelt täglich rund 15 Millionen Transaktionen zwischen mehr als 8300 Banken weltweit ab. Darunter sind auch Standardüberweisungen in der EU. Bankkunden kennen den Dienstleister von dem SWIFT/BIC-Code, der die internationale Bankleitzahl kennzeichnet. Seit Januar jedoch können die USA nicht mehr auf die Daten zugreifen, weil der Betreiber die Server in die Schweiz verlegt hat.
Theoretisch könnte jeder EU-Bürger ins Visier der US-Fahnder geraten, der eine Überweisung über Swift abwickelt. Das System übermittelt den Namen des Absenders und Empfängers einer Überweisung, die Kontodaten, den Verwendungszweck und die Summe. Diese Daten sollen nach dem Verhandlungsmandat mit den USA maximal fünf Jahre zur Terrorfahndung gespeichert werden können.
Datenschützer fürchten: zu wenig. Denn von dem Zugriff auf ihre persönlichen Daten erfahren die Bürger in der Regel nichts. Die Bundesregierung hat nach Diplomatenangaben darauf beharrt, dass in dem Abkommen mit den USA ein Klagerecht betroffener Bürger verankert wird. Inwiefern dieser Rechtsschutz gewährleistet werden kann, ist jedoch offen.
Nein. Bereits seit den Terroranschlägen vom 11. September 2001 nutzten US-Fahnder über einen Swift-Server in den USA Bankdaten im Rahmen ihres Programms zum Aufspüren der Terrorfinanzierung (TFTP). Publik wurde dies erst 2006.
Europaparlamentarier wie die SPD-Abgeordnete Birgit Sippel zweifeln die Bedeutung der Daten für die Terrorbekämpfung an. Die EU-Kommission verweist hingegen auf Fälle, bei denen die Nutzung von Finanzdaten durch die USA zur Vereitelung von Terroranschlägen beigetragen habe.
Auf Druck des Europaparlaments ist zunächst nur ein Übergangsabkommen geplant. Die Übereinkunft soll nur bis Oktober gelten, bis dahin soll dann ein dauerhaftes Abkommen beschlossen werden.
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DIE KRITIK DER DATENSCHÜTZER AN SWIFT
Die vorgesehene Weitergabe der Bankdaten aus Europa an die USA wäre ohne Beispiel. Denn, so Datenschützer Peter Schaar: "Die hier weitergegebenen Informationen haben ganz überwiegend keinen Bezug zu den USA. Es handelt sich nicht um Daten von US-Bürgern und auch nicht um Transaktionen in die oder aus den Vereinigten Staaten." Betroffen wären zum großen Teil rein innereuropäische oder sogar innerstaatliche Überweisungen.
Die Menschen, deren Bankdaten weitergegeben werden, müssen nicht Terrorverdächtige sein. Der Datenschutzbeauftragte hält die Masse an weiterzugebenden Daten für problematisch. Denn sie beschränke sich nicht auf Terrorverdächtige oder Personen, bei denen es konkrete Hinweise auf mögliche terroristische Aktivitäten gibt. Schaar: "Betroffen wären auch viele Daten von Bankkunden, bei denen keinerlei Zusammenhang zum Terrorismus besteht, die aber aufgrund irgendwelcher allgemeinen Kriterien, etwa dem Ziel oder Zeitpunkt der Überweisung, für die US-Behörden interessant sein könnten."
Nach der Weitergabe der Daten würden US-Spezialisten durch Abgleich mit anderen Quellen das für sie relevante Material herausfiltern. Sollte das so kommen, spricht Schaar von einem "verfassungsrechtlich höchst bedenklichen Verfahren". Was mit den einmal übermittelten Daten in den Vereinigten Staaten geschieht, könnten EU-Behörden, aber auch die Betroffenen nicht mehr kontrollieren.
Datenschützer Schaar erklärt: "Wir wissen nicht, welche US-Behörden schließlich die übermittelten Daten erhalten sollen. EU-Bürger werden gegenüber US-Behörden keinen Auskunftsanspruch haben und können sich nicht einmal an US-Gerichte wenden." Außerdem gibt es in den USA keine unabhängige Datenschutzbehörde, welche die Speicherung, Auswertung und Weitergabe der einmal an die USA übermittelten Daten überprüfen könnte.
Peter Schaar bezweifelt, dass das geplante Verfahren überhaupt so gestaltet werden kann, dass es den "Anforderungen des Grundgesetzes" entspricht. Er rät zu einem anderen Vorgehen: "Daten, die zur Terrorismusbekämpfung gebraucht werden, können bereits jetzt von Strafverfolgungsbehörden und auch von Nachrichtendiensten in Europa ausgewertet werden." Wenn sich daraus Hinweise auf terroristische Gefahren oder Verdächtige ergeben, könnten diese in konkreten Fällen an US-Behörden weitergeleitet werden, wie dies in Rechtshilfeabkommen und anderen Vereinbarungen geregelt sei. Schaar: "Dazu braucht man nicht dieses brisante neue Mittel."