Der 28-Jährige hatte am Freitagabend den Zeichner Kurt Westergaard in dessen Haus mit einer Axt und einem Messer attackiert. Die Justiz wirft ihm versuchten Mord an Westergaard und an einem Polizisten vor.
Der mutmaßliche Täter wurde auf einer Krankenbahre in den Gerichtssaal getragen. Er hatte einen Arm verbunden, ein Bein in Gips und auf dem Gesicht ein Tuch, um nicht erkannt zu werden. Medienberichten zufolge trug er einen Bart und hatte einen kahlrasierten Kopf. Er sei bei der Festnahme mit beiden Waffen auf die Beamten losgegangen, berichtete die dänische Polizei, und dabei durch Schüsse verletzt worden. Der Somalier wies den Vorwurf des Mordversuchs zurück, gab aber zu, im Haus des Zeichners gewesen zu sein - was er auch kaum leugnen konnte, nachdem er dort gestellt worden war.
Nach den bisherigen Erkenntnissen der Polizei hat sich der Angriff auf Westergaard folgendermaßen abgespielt:
Westergaard und seine Enkeltochter wurden noch in der Nacht an einen sicheren Ort gebracht. Beide waren bei der Attacke unverletzt geblieben, fühlten sich danach jedoch "sehr erschüttert", wie es der Karikaturist in einem ersten Bericht an seine Zeitung "Jyllands-Posten" formulierte. Es sei ein fürchterliches Erlebnis gewesen für seine Enkeltochter, aber sie habe es gut überstanden. Das Wichtigste sei gewesen, dass er den Reflex gehabt habe, sich sofort in Sicherheit zu bringen. "Es war sehr knapp", sagte Westergaard. "Wirklich knapp, aber wir haben es geschafft."
Westergaards Sicherheitslage war heikel
Seit der Publikation der Mohammed-Karikaturen in der "Jyllands-Posten" 2005 erhielt der Zeichner mehrfach Todesdrohungen und lebte unter Polizeischutz. Die Veröffentlichung der Karikaturen, die unter anderem den Propheten Mohammed mit einer Bombe unter dem Turban darstellten, hatte in der islamischen Welt schwere Ausschreitungen ausgelöst. Mehr als hundert Menschen kamen dabei ums Leben.
Westergaards Sicherheitslage war zweitweise so heikel, dass die Behörden zu besonderen Maßnahmen griffen: Auf der Geburtstagsfeier für seine Frau servierte als Kellner ein Sicherheitsbeamter den 50 Gästen das Essen, zwei Polizisten lauerten im Schuppen des Hauses. Im Februar 2008 machte der dänische Polizeigeheimdienst PET ein angebliches Mordkomplott gegen Westergaard öffentlich: Drei Männer in seiner Heimatstadt Århus, zwei tunesische Zuwanderer und ein Däne marokkanischer Herkunft, wurden festgenommen. Ein Dutzend dänischer Zeitungen druckte daraufhin aus Solidarität Westergaards Karikatur nach, jene Zeichnung, die Mohammed mit einer Bombe und brennender Zündschnur im Turban zeigt. Und wieder gab es weltweit Proteste, wurden Autos und dänische Flaggen angezündet.
Zwei Tage nach der Veröffentlichung der Geheimdienstinformationen beendete Westergaard sein Versteckspiel mit den ständig wechselnden Unterkünften. "Ich bin zu alt und zu starrköpfig, um mich noch zu beugen", sagte er im dänischen Fernsehen.
Jubelmeldung der somalischen Terroristen
Der Mann, der ihm jetzt nach dem Leben trachtete, handelte offenbar allein, aber er ist kein Einzelgänger. Nach Angaben des dänischen Geheimdienstes PET unterhält der Festgenommene Verbindungen zu den radikal-islamischen Schabab-Milizen in Somalia wie auch zur Führung des Netzwerkes al-Qaida in Ostafrika. Er lebte mit einer gültigen Aufenthaltsgenehmigung als Asylbewerber auf der Insel Seeland, wurde aber offenbar bereits seit längerem vom dänischen Geheimdienst Politiets Efterretningstjeneste (PET) überwacht.
Dieser wertete den Angriff auf Westergaard als "schwerwiegenden Vorfall" - wegen der Kontakte des Attentäters zu Terroristen und islamistischen Milizen. "PET nimmt diesen Fall sehr ernst", sagte Geheimdienstchef Jakob Scharf in einer ersten Stellungnahme nach dem vereitelten Angriff. "Es ist für uns die Bestätigung, wie konkret die terroristische Bedrohung für Dänemark im Allgemeinen und ganz besonders für den Zeichner Kurt Westergaard ist."
Wie zur Bekräftigung veröffentlichte die Schabab-Miliz in Somalia wenig später eine Stellungnahme: Man begrüße den Anschlagsversuch auf Kurt Westergaard, sagte ein Sprecher in Mogadischu. Ein "somalischer Junge" habe "den Teufel angegriffen, der den Propheten Mohammed beleidigt hat".
oka/AFP/AP/dpa/
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Tja, da sieht mans ja, wenn man das Grundgesetz noch nicht begriffen hat, kanns mit dem Rest darunter auch nicht klappen. KEINE Religion der Welt kann sich auf diesen Artikel stützen, wenn daraus resultierende Taten gegen die [...] mehr...
Ich weiss nicht, ob hier wirklich klar ist, was "jihad" bedeutet. Es wird ja oft so schön mit "heiliger Krieg" übersetzt, eine Übersetzung, die nicht nur lexikalisch falsch, sondern noch dazu vollkommen [...] mehr...
Hallo Tarja, der Dschihad ist eine aus dem Quran resultierende Pflicht. Er fällt als solche unter Art. 4 Abs. 2 GG (Freiheit der Religionsausübung). Staatliche Instanzen haben nicht nur die Pflicht, den Dschihad zu [...] mehr...
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Aufrufe zum Mord sind strafbar, da der aus dem Dschihad resultierende Mord ein Straftatbestand ist. Bei Ihnen wäre es jedenfalls egal, denn ihre Eingaben wären in jeder Sprache einfach nur Shit. mehr...
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