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06.01.2010
 

Neues Urteil

US-Gericht erleichtert unbegrenzte Inhaftierung von Terrorhelfern

Gefangenenlager Guantanamo: Die USA dürfen Verdächtige leichter unbegrenzt inhaftierenZur Großansicht
REUTERS

Gefangenenlager Guantanamo: Die USA dürfen Verdächtige leichter unbegrenzt inhaftieren

Brisantes Urteil in den USA: Ein Berufungsgericht hat die Kriterien für die unbegrenzte Inhaftierung von Terrorverdächtigen ausgeweitet. Demnach können auch Personen, die nur Hilfsdienste für Terroristen geleistet haben, ohne zeitliche Beschränkung eingesperrt werden.

Washington - Die USA können künftig noch schärfer gegen Terrorverdächtige vorgehen - zumindest wenn sie dem neuen Urteil eines Berufungsgerichts in Washington folgen: Die Richter weiteten die Kriterien für eine unbegrenzte Inhaftierung von Terrorverdächtigen aus. Mit ihrem Urteil vom Dienstag (Ortszeit) zum Fall eines mutmaßlichen Kochs der Taliban schränkten sie zugleich die Möglichkeiten der Gefangenen aus dem umstrittenen Lager Guantanamo auf Kuba ein, ihre Inhaftierung anzufechten.

Der Jemenit Ghaleb Nasser al-Bihani hatte nach Überzeugung des Gerichts eine Kampfbrigade der Taliban in Afghanistan begleitet, ihre Waffen getragen und für sie gekocht. Die "Unterstützung", die Bihani der Gruppe gewährt habe, sei ein hinreichender Grund für seine Festnahme und Inhaftierung, urteilten die Richter nun. Bislang hatten die meisten US-Bundesrichter geprüft, ob den Angeklagten eine "substantielle Unterstützung" nachzuweisen war. Zudem hatten sie es meist berücksichtigt, wenn der Angeklagte nicht aktiv gekämpft hatte.

Ein noch vom ehemaligen US-Präsident Ronald Reagan ernannter Richter erklärte aber am Dienstag, es sei ausreichend, dass Bihani zugegeben habe, dass er für ausländische Kämpfer Essen gekocht habe. Diese hatten sich 2001 den Taliban angeschlossen. Die Einheit zog sich zurück, nachdem die USA mit ihren Angriffen im Oktober 2001 begannen, und ergab sich schließlich. Bihani wurde im darauffolgenden Jahr nach Guantanamo gebracht.

Es war das erste Mal seit Juni 2008, dass sich ein US-Gericht zu den sogenannten Habeas-Corpus-Verfassungsrechten äußerte. Damals hatte der Oberste Gerichtshof der USA Guantanamo-Insassen das Recht zugestanden, vor ordentlichen Zivilgerichten in den USA ihre Inhaftierung anzufechten. Die US-Regierung hatte bislang darauf bestanden, dass nur eigens eingerichtete Militärtribunale für die Gefangenen zuständig seien, in denen Angeklagte und Verteidigung weniger Rechte haben als vor ordentlichen Gerichten.

Keine Guantanamo-Häftlinge in den Jemen

Nach dem vereitelten Anschlag auf ein Passagierflugzeug in Detroit überstellen die USA vorerst keine weiteren Guantanamo-Häftlinge aus dem Jemen zurück in ihre Heimat. Jeder weitere Transfer sei keine gute Idee, sagte Präsidialamtssprecher Robert Gibbs am Dienstag. An der Schließung des umstrittenen Gefangenenlagers halte die Regierung allerdings fest. Die USA hatten zuletzt wenige Tage vor Heiligabend sechs Männer zurück in den Jemen geschickt.

Der 23-jährige Nigerianer Umar Farouk Abdulmutallab hatte am ersten Weihnachtstag unmittelbar vor der Landung in Detroit versucht, einen Sprengsatz zu zünden. Er soll von al-Qaida im Jemen ausgebildet worden sein.

US-Menschenrechtsgruppen kritisierten die Entscheidung der Regierung, bis auf weiteres die Rückführung jemenitischer Guantanamo-Häftlinge in ihre Heimat auszusetzen. Sie sei "nicht weise und ungerecht", erklärte Ben Wizner von der American Civil Liberties Union am Dienstag. Individuen, die eigentlich frei gelassen werden sollten, weiter in Haft zu lassen, "nur weil sie aus einem bestimmten Land kommen", verbessere zudem in keiner Weise die Sicherheit der USA. Die Aussetzung der Rückführung von Guantanamo-Gefangenen verlängere ein "schändliches Kapitel in der amerikanischen Geschichte", sagte Wizner weiter.

hen/AFP/Reuters

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08.01.2010 von zenonrc: Und als naechste kommen...

...der Busfahrer, das Zimmermaedchen und der Gemueseverkaeufer an die Reihe. Oder die im Forum, die die angestrebte Weltordnung etwas kritischer betrachten. :-( mehr...

07.01.2010 von hwolf@gmx.net: Lieber Johny-Walker...

...es ist völlig EGAL, welche Beweggründe das Gericht gehabt haben mag. Fakt ist, dass das unbegrenzte Wegsperren ohne Anklage und faires Gerichtsverfahren massivst gegen die Menschenrechte verstößt, oder bedeuten Ihnen diese [...] mehr...

07.01.2010 von Mollari: UN legitimiert

Ja, so seid ihr. Wenn die UNO euch mal etwas erlaubt hat, dann schickt ihr die UNO vor, wenn aber nicht legitimierte Angriffskriege geführt werden, dann seid ihr ganz still. Und nochmal, der Terror bekam durch das weltweite [...] mehr...

06.01.2010 von Johny-Walker: was will der artikel uns sagen?

typisch deutscher artikel über die usa...kein wort wird darüber verloren warum das gericht so argumentiert hat, was eventuelle beweggründe waren, wie es zu diesem neuen urteil kam, wie das verfahren ablief, keine echten [...] mehr...

06.01.2010 von hwolf@gmx.net: Mach dir nicht die Mühe

Die, die es interessiert, wissen es. Für die anderen ist es verlorene Liebesmüh, die wollen es nicht wirklich wissen. mehr...

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