Washington - In einem Grundsatzurteil zur Wahlkampffinanzierung hat das Oberste Gericht der USA die Einflussnahme von Unternehmen auf die Politik erheblich erleichtert. Mit fünf gegen vier Stimmen urteilten die Richter am Donnerstag, dass Firmen, aber auch Gewerkschaften künftig keinen Beschränkungen bei der Finanzierung der Wahlwerbung von Kandidaten für die Präsidentschaft oder den US-Kongress unterliegen.
Präsident Barack Obama kritisierte das Urteil in ungewöhnlich deutlicher Form. "Der Supreme Court hat heute grünes Licht gegeben für einen neuen Ansturm von Lobby-Geldern auf unsere Politik", sagte Obama. "Das ist ein großer Sieg für die großen Ölkonzerne, die Wall Street, die Versicherungskonzerne und andere mächtige Interessengruppen, die jeden Tag in Washington ihre Macht spielen lassen, um die Stimmen der normalen Amerikaner zu übertönen."
Mit dem Urteil hob der Supreme Court eine 20 Jahre alte Regelung auf, die direkte Wahlkampfzuwendungen aus der Wirtschaft begrenzt hatte. Kritiker der bisherigen Regelung hatten argumentiert, dass die Begrenzung von Spenden an politische Kandidaten auf eine Einschränkung der Meinungsfreiheit hinauslaufe. Die konservative Mehrheit der Richter am Supreme Court folgte dieser Argumentation.
Befürworter einer Spendenbegrenzung wie Obama hingegen hatten die Befürchtung geäußert, dass Wahlkämpfe in den USA nach einem Wegfall der Obergrenzen zu reinen Materialschlachten ausarten und politische Ämter dem Verdacht der Käuflichkeit ausgesetzt würden. Dieser Argumentation folgte nur die Minderheit der vier linskliberalen Richter.
Keine Grenzen mehr bei der Finanzierung durch Unternehmen
Das Urteil ermöglicht es Unternehmen und Gewerkschaften, ohne Begrenzung Werbung für oder gegen bestimmte Kandidaten zu machen. Das Urteil schreibt dabei vor, dass aus der Wahlwerbung klar hervorgehen müsse, wer sie finanziert habe. Beobachter erwarten, dass das neue Urteil bereits die bevorstehende Kampagne für die Kongresswahl im November prägen wird. Da Konzerne deutlich mehr finanzielle Ressourcen haben als Gewerkschaften, dürften vor allem wirtschaftsnahe Politiker von dem Richterspruch profitieren.
Der bisherigen Regelung zufolge war eine derartige Unterstützung im Wahlkampf nur indirekt möglich: Unternehmen und Gewerkschaften durften nicht selbst Wahlwerbung in Auftrag geben und finanzieren, sondern mussten Geld an so genannte "Politische Aktionskomitees" weiterleiten, die den jeweiligen Kandidaten nahestanden.
Dafür durften sie nur freiwillige Spenden etwa von Angestellten, Führungskräften oder Vorstandsmitgliedern verwenden. Das neue Urteil erlaubt es, dass Unternehmen oder Gewerkschaften direkt Geld aus dem eigenen Vermögensbestand für Wahlwerbung ausgeben.
jok/AFP
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Free speech und das Recht Waffen zu besitzen und tragen haben exakt gleichen Verfassungsrang. Das mag schwierig sein zu verstehen, aber so isses nun einmal. ---Zitat--- Ist Deutschland ne Diktatur? ---Zitatende--- Noch [...] mehr...
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