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28.01.2010
 

Strafkatalog

EU-Raucherjagd läuft ins Leere

Von Mirjam Hecking, Brüssel

Zigaretten: Raucher-Jagd ist juristisch nicht durchsetzbarZur Großansicht
DPA

Zigaretten: Raucher-Jagd ist juristisch nicht durchsetzbar

Schauprozesse, Raucher-Polizei, Aschenbecherverbot und schmerzhafte Geldstrafen - die EU-Pläne zur Durchsetzung des Nichtraucherschutzes lassen die Wogen der Empörung hochschlagen. Doch die drakonischen Maßnahmen werden sich kaum umsetzen lassen.

Es sind schlechte Nachrichten für Europas Raucher: Setzen sich die EU-Gesundheitsminister mit ihren Plänen durch, dürften die Tage gezählt sein, in denen Liebhaber des blauen Dunstes unbehelligt ihre Fluppe im Taxi oder an der Bushaltestelle genießen können. Denn die Maßnahmen, die von Brüssel aus per Ratsempfehlung unter dem Titel "Empfehlung über rauchfreie Umgebungen" eingefädelt werden sollen, haben es in sich:

  • So sollen Raucher nach dem Willen der Minister künftig empfindliche Geldstrafen zahlen müssen, wenn sie gegen ein Rauchverbotverstoßen. Diese sollten, um ihre abschreckende Wirkung auch tatsächlich zu entfalten, "ausreichend hoch angesetzt werden", heißt es in der 31-seitigen Empfehlung. Wer wiederholt das Gesetz bricht, für den wird es entsprechend teurer. Auch Unternehmen, die den Nichtraucherschutz nicht effektiv durchsetzen, sollen zahlen. Im äußersten Fall droht sogar der Entzug der Geschäftserlaubnis.
  • Die Definition von "öffentlichen Räumen" legen die Minister dabei denkbar weit aus. Als Innenraum soll jeder Raum definiert werden, der ein Dach oder zumindest eine Wand hat. Und als "öffentliche Räume" sehen sie alle Örtlichkeiten, die für die Allgemeinheit zugänglich sind und gemeinschaftlich genutzt werden - egal wem sie gehören und wer Zugang hat.
  • Um jeglichen Anreiz zum Rauchenschon im Keim zu ersticken, sollen auch Aschenbecher künftig aus Betrieben verschwinden und Unternehmen künftig dazu verpflichtet werden, an den Eingängen gut erkennbare Verbotsschilder aufzuhängen - in amtlich vorgeschriebener Größe. Darauf soll gut lesbar eine Telefonnummer oder ein Ansprechpartner stehen, bei dem sich Betroffene bei Verstößen beschweren können.
  • Doch nur auf den guten Willen der Unternehmer will die EU nicht vertrauen. Damit auch wirklich alle Regeln befolgt werden empfehlen die Minister zudem "den Einsatz von Inspektoren oder Durchsetzungsbeauftragten" - sprich eine Art Raucher-Polizei.
  • Und sogar über öffentlichkeitswirksame Schauprozesse wird in dem Papier nachgedacht. "Sobald die aktive Durchsetzung beginnt, wird in vielen Ländern empfohlen, eine Aufsehen erregende Strafverfolgung zu betreiben, um die abschreckende Wirkung zu verstärken", heißt es in dem Dokument.
  • Selbst die bekannte Personen sind nicht mehr sicher: "Wenn festgestellt wird, dass sich prominente Personen bewusst über die Rechtsvorschriften hinweggesetzt haben und diese in der Gesellschaft bekannt sind, können die Behörden ihre Entschlossenheit und die Ernsthaftigkeit der Rechtsvorschriften unter Beweis stellen, indem sie mit rigorosen und zügigen Maßnahmen reagieren und dabei die größtmögliche öffentliche Aufmerksamkeit erregen", heißt es in der Empfehlung.

Doch mit diesem Strafkatalog sind die Minister der Mitgliedsländer wohl dann doch über ihre Ziele hinausgeschossen. Das meint selbst die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Mechthild Dyckmans. "Forderungen nach Raucher-Polizei, Aschenbecher-Verboten und Schauprozessen" zielten nur auf kurzfristige populistische Effekte", so ihr vernichtendes Urteil.

Und auch die Europarlamentarier sehen in dem Vorstoß des Rates eher Störfeuer denn einen zielführenden gesundheitspolitischen Vorstoß. Eine solch "fragwürdige Empfehlung mit militanten Zügen", trage sicher nicht dazu bei, die Akzeptanz der EU in den Mitgliedsländern zu stärken, sagte der gesundheitspolitische Sprecher der FDP im Europaparlament, Holger Krahmer, SPIEGEL ONLINE.

Nicht nur, dass Schauprozesse wohl kaum mit dem Grundgesetz der Bundesrepublik vereinbar seien und für Prominente das gleiche Recht wie für andere auch gelte. "Das Thema ist Sache der Mitgliedsländer", betont er - und wertete den Vorstoß als erneuten Versuch, Angelegenheiten, die national gescheitert seien, "von Brüssel aus einzufädeln". Auch sein Parlamentarierkollege, der EVP-Gesundheitsexperte Karl-Heinz Florenz, hält wenig von den Plänen und sieht das Problem viel eher bei den Mitgliedsländern, die in der Umsetzung einfach noch viel zu viel schleifen ließen.

Juristisch nicht bindend

Dabei sind die Vorschläge nicht einmal neu. Dass die bereits am 30. November verabschiedete Empfehlung erst jetzt an die Öffentlichkeit gelang, liegt ganz offensichtlich daran, dass der genaue Text lediglich als Weblink auf einer allgemeiner gefassten Presseerklärung des Rates aufgeführt wurde, der allerdings - anders als die übrigen Links der Erklärung - bis zum Donnerstag nicht funktionierte.

Erst durch eine Kurzmeldung in der aktuellen Ausgabe der im C.H. Beck-Verlag erscheinenden juristischen Fachzeitschrift "Europäische Zeitschrift für Wirtschaftsrecht" (EuZW) wurde die "Frankfurter Allgemein Zeitung" auf den Vorgang aufmerksam und brachte ihn an die Öffentlichkeit.

Doch so groß die Aufregung, so klein werden wahrscheinlich die tatsächlichen Folgen des EU-Vorstoßes sein. Rein juristisch sind die Mitgliedstaaten nämlich überhaupt nicht verpflichtet, derartige Empfehlungen überhaupt umzusetzen, erklärte am Donnerstag ein EU-Diplomat. Viel mehr als eine "moralische Verpflichtung" eigene Empfehlungen auch in geltendes Recht umzusetzen bleibe wohl nicht. Das sieht auch die Drogenbeauftragte der Bundesregierung so. Am Ende könnte von dem EU-Idee nicht mehr bleiben als heiße Luft.

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Die neuesten Beiträge:
04.02.2010 von Gaztelupe: ...

Und das – das Angebot an Ihnen genehmen Lokalitäten – halten Sie für eine Aufgabe des Staates oder gar der EU? Das ist jene zutiefst konsumistische Haltung, die die eigenen persönlichen Bedürfnisse als soziale Aufgabe aller [...] mehr...

04.02.2010 von serenità: .

Also erstmal war ich damals 12 und hätte mich bestimmt niemals lautstark über irgendwas beschwert. Hat auch sonst nie jemand, denn Rauchen war in diesen Wägen ja erlaubt. Oft genug musste ich auch stehen oder im Gang sitzen. [...] mehr...

04.02.2010 von serenità: .

Da möchte ich sehen, was Sie tun, wenn Sie in eine solche Lokalität eingeladen werden oder mit einer Gruppe unterwegs sind, die da hinein möchte. Und sie bleiben alleine draußen. Vor Langeweile rauchend ;) mehr...

04.02.2010 von serenità: .

Ich glaube absolut nicht, dass Spannung vom Rauchstatus herrührt. Ich habe mittlerweile nur noch eine rauchende Freundin im Freundeskreis, alle anderen haben aufgehört oder noch nie geraucht, und weder ist das die spannendste, [...] mehr...

04.02.2010 von serenità: .

Das Ding ist doch, dass Raucher nicht nur sich selbst Schaden zufügen. Menschen, die mit kleinen Kindern zu Hause rauchen, richten unglaubliches an und dürfen das ungestraft. Der Schutz des Zuhauses (den ich durchaus für wichtig [...] mehr...

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Die Folgen des Passivrauchens

Bei ihrer Argumentation stützen sich die Befürworter strikter Rauchverbote auf die Zahl 3.300. So viele Menschen sterben nach Angaben des Deutschen Krebsforschungszentrums (Dkfz) jedes Jahr an den Folgen unfreiwilligen Nikotin-Konsums. Passivrauchen kann unter anderem zu Augenbrennen, Husten, Kopfschmerzen oder Schwindelanfällen führen und das Risiko für Lungenkrebs oder einen Schlaganfall erhöhen. Somit können Passivraucher die gleichen Erkrankungen wie Raucher erleiden, wenn auch weniger häufig. Tabakrauch ist laut Dkfz in geschlossenen Räumen der gefährlichste Schadstoff und kann bereits in kleinen Mengen zu Tumoren führen.






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