Straßburg - Das Europaparlament in Straßburg hat am Dienstag wie erwartet die neue EU-Kommission gebilligt. Die Abgeordneten stimmten mit großer Mehrheit der Ernennung von 26 Kommissionsmitgliedern zu. Sie werden von dem bereits zuvor ernannten Kommissionspräsident José Manuel Barroso, 53, geführt und sollen an diesem Mittwoch offiziell die Arbeit aufnehmen. Zu ihnen gehört auch Baden-Württembergs scheidender Ministerpräsident Günther Oettinger, 56. Er wird in der Kommission für Energie zuständig sein.
Die Debatte vor der Abstimmung verlief teilweise hitzig. Abgeordnete warfen Barroso vor, er habe keine Visionen für Europa. Am Mittag stimmten dann aber 488 Abgeordnete für die Ernennung der Kommission, 137 waren dagegen und 72 enthielten sich. Die drei größten Fraktionen - Christdemokraten, Sozialdemokraten und Liberale - stimmten für die neue Kommission.
Eigentlich hätten die Kommissare bereits Anfang November die Arbeit aufnehmen sollen. Wegen des verspäteten Inkrafttretens des Lissabon-Vertrags blieb seither jedoch die bisherige Kommission geschäftsführend im Amt.
Eine für den 1. Februar geplante Abstimmung im EU-Parlament verzögerte sich, weil die bulgarische Kandidatin Rumjana Schelewa für das Ressort Humanitäre Hilfe im Europaparlament auf Widerstand stieß. Nach tagelanger Diskussion zog Schelewa zurück. Nun wird Bulgarien die bisherige Vizepräsidentin der Weltbank, Kristalina Georgiewa, nach Brüssel schicken.
Nach der Blamage um Schelewa musste Barroso dem Parlament auch noch Zugeständnisse im europäischen Gesetzgebungsprozess machen. Am Vormittag verabschiedeten die Abgeordneten ein Rahmenabkommen mit dem Präsidenten, das den Druck auf die Kommission erhöht, die vom Parlament gewünschten Gesetzesvorhaben tatsächlich vorzuschlagen. Auch muss Barroso die Entlassung eines Kommissionsmitglieds "sorgfältig" prüfen, wenn das Parlament dies verlangt. Diese Vereinbarung war die Voraussetzung für die Abstimmung über die Kommission.
Die Kommission ist die Exekutive der Europäischen Union und überwacht als "Hüterin der Verträge" die Einhaltung der gemeinsamen EU-Regeln. Sie kann bei Verstoß einzelner EU-Mitglieder Vertragsverletzungsverfahren einleiten.
phw/dpa/AFP/apn
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