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25.02.2010
 

Italien

Gericht hebt Bestechungs-Urteil gegen Berlusconis Anwalt auf

Italiens Premier Silvio Berlusconi: Soll seinen Anwalt für Falschaussagen bezahlt habenZur Großansicht
Getty Images

Italiens Premier Silvio Berlusconi: Soll seinen Anwalt für Falschaussagen bezahlt haben

Er soll sich für Falschaussagen bezahlt haben lassen - und wurde dafür verurteilt: Doch jetzt sind die Taten des Berlusconi-Anwalts David Mills verjährt, entschied ein Gericht. Aufatmen kann jetzt nicht nur der Anwalt, sondern auch sein früherer Mandant, der Ministerpräsident.

Rom - Der in einem Korruptionsverfahren verurteilte frühere Anwalt des italienischen Regierungschefs Silvio Berlusconi muss doch nicht ins Gefängnis. Die Straftat des Briten David Mills ist verjährt. Das entschied das römische Kassationsgericht am Donnerstag in letzter Instanz.

Das Urteil des Kassationsgerichts dürfte erhebliche Auswirkungen auf den Prozess in gleicher Sache gegen den Ministerpräsidenten selbst haben. Mills war im Februar 2009 von einem Mailänder Gericht zu viereinhalb Jahren Gefängnis verurteilt worden, weil er 1998 in mehreren Korruptionsverfahren für Falschaussagen von dem Medienzar und Milliardär 600.000 Dollar (440.000 Euro) angenommen haben soll. Das Berufungsgericht hatte dieses Urteil im Oktober noch bestätigt. Mills und Berlusconi bestreiten jede Schuld.

Für den umstrittenen Ministerpräsidenten Berlusconi steht in dem Fall einiges auf dem Spiel. Nachdem der Verfassungsgerichtshof im Oktober eine für ihn maßgeschneiderte Immunität wieder aufgehoben hatte, waren mehrere Korruptionsprozesse gegen ihn Ende des Jahres 2009 wieder aufgenommen worden, darunter unter anderem auch der "Fall Mills". Das passte Berlusconi gar nicht: Die Prozesse gegen ihn wegen Korruption und Steuerbetrugs hat er gar mit Erschießungskommandos verglichen.

Gesetze nach Maß - auf Berlusconi zugeschnitten

Das Verfahren gegen Berlusconi sollte am Samstag fortgeführt werden, die Richter hatten erst das Kassationsurteil abwarten wollen. Dieses scheint nun Argumenten der Staatsanwaltschaft gefolgt zu sein, die die eigentliche Straftat früher als bisher angesiedelt sieht.

In den vergangenen Wochen hatte der konservative Regierungschef mit der klaren Mehrheit im Parlament mehrere Initiativen auf den Weg gebracht, die ihn vor der Justiz schützen sollen. So stimmt der Senat als entscheidende zweite Kammer am 9. März über das kurze Gesetz zur "gerechtfertigten Abwesenheit" ab. Dieses Gesetz soll es Berlusconi und seinen Ministern künftig erlauben, auch ohne die Zustimmung des jeweiligen Richters nicht im Gerichtssaal erscheinen zu müssen.

Die Regelung zur "gerechtfertigten Abwesenheit" wird als eine Art Überbrückung gesehen, bis das Parlament in Rom ein umfassendes neues Immunitätsgesetz aufgelegt hat. Berlusconi (73) könnte damit die laufenden Verfahren praktisch sechs Monate auf Eis legen, was die Opposition als "alte Immunität unter neuem Deckmantel" anprangert.

otr/dpa

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insgesamt 318 Beiträge zum Forum...
Die neuesten Beiträge:
23.03.2010 von stefan4632: endlich...

Endlich mal einer der nicht alles nachplappert was die ausländischen Medien über Berlusconi schreiben. Die meisten wissen nähmlich gar nicht dass in Italien ein Medienkrieg zwischen Murcoch und Berlusconi herscht. Murdoch [...] mehr...

21.03.2010 von Saccargia: Herr/Frau "benevolens"

Wenn sich ein Herr B. auf Kosten seiner Partei und die seiner Alliierten die "Demonstranten" nach Rom, in 3000 Bussen, Fährenm und Charterflügen herankarren läßt, ist das ein Zeichen von politischer Schwäche. Seine [...] mehr...

21.03.2010 von BPC:

Eine Mio? Wer sagt das? Sie? Silvo Berlusconi ad personam? Wenn man einen Vergleich der Bilder zieht, als auf dem gleichen Platz nach Angaben 650.000 Demonstranten waren und die Aufnahmen von gestern, kann man eindeutig sehen, [...] mehr...

21.03.2010 von dayo:

solange wir uns einen westerwelle leisten, sollten wir mit solchen äusserungen zurückhaltender sein. so einen riesenunterschied sehe ich da nicht. mehr...

21.03.2010 von benevolens: Nur mal so ein oder zwei Gedanken........

Was wissen wir denn schon tatsächlich? Bis auf diejenigen, die sich tatsächlich vor Ort informieren können, sind wir doch für gewöhnlich auf das angewiesen, was uns die im wesentlichen gleichgeschalteten hiesigen Medien als wahr [...] mehr...

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Immunitätsgesetze in Italien

"Lex Berlusconi"

Der italienische Regierungschef, der Staatschef und die Präsidenten der beiden Parlamentskammern sollten während ihrer Amtszeit Immunität genießen und nicht strafrechtlich verfolgt werden können – das besagten zwei praktisch identische Immunitätsgesetze, die unter Ministerpräsident Silvio Berlusconi 2003 bzw. 2008 verabschiedet worden waren.
Doch das italienische Verfassungsgericht erklärte das erste der Gesetze, den "Lodo Schifani", 2004 für verfassungswidrig und damit unwirksam. 2009 folgte die danach erlassene Regelung, der "Lodo Alfano".
Die Immunitätsgesetzgebung ist höchst umstritten: Die Opposition hatte gegen die Regelung protestiert und sie als "Lex Berlusconi" verurteilt. Zwar gibt es auch in anderen Ländern wie Frankreich, Portugal und Griechenland ähnliche Gesetze. Die Immunitätsgesetze in Italien wurden jedoch auf Drängen von Regierungschef Berlusconi erlassen und führten dazu, dass gegen ihn laufende Verfahren wegen Bestechung und Steuerhinterziehung für die Dauer seiner Amtszeit ausgesetzt wurden und damit zum Teil zu verjähren drohen.

"Lodo Schifani"

"Lodo Alfano"






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