Frankfurt am Main - Die Europäische Kommission will alle EU-Staaten verpflichten, den Zugang zu kinderpornografischen Web-Seiten zu blockieren. Die geplanten Internetsperren sind Teil einer umfassenden Richtlinie zum Kinderschutz, die "mit den dunklen Ecken des Internets und den kriminellen Bildern von Kindesmissbrauch aufräumen", wie die EU-Innenkommissarin Cecilia Malmström in einem Gastbeitrag für die Online-Ausgabe der "Frankfurter Allgemeine Zeitung" schreibt. Den Entwurf der Richtlinie will Malström an diesem Montag in Brüssel vorstellen. Würde sie umgesetzt, müsste Deutschland jene Internetsperren einführen, von denen sich die schwarz-gelbe Regierung gerade verabschiedet hatte.
Bilder, die Kindesmissbrauch zeigen, könnten "unter keinen Umständen als legitime Meinungsäußerung gelten", schreibt Malmström. "Handeln wir nicht, so könnten die Nutzer solcher Websites das Betrachten derartiger Bilder mit der Zeit womöglich als normal ansehen."
Der Richtlinienentwurf, der der Zeitung vorliegt, enthält 22 Straftatbestände, die die Mitgliedstaaten in nationales Recht aufnehmen müssten. Dazu gehört das sogenannte Grooming - der Versuch, in Online-Netzwerken Kinder ausfindig zu machen, um diese später zu missbrauchen. Bestraft werden soll auch, wer Kinder zu sexuellen Darbietungen etwa vor einer Webcam veranlasst.
BKA warnt vor Rückschlägen im Kampf gegen Kinderpornos im Netz
Zusätzlich zu Besitz und Verbreitung von Kinderpornografie sollen künftig auch das gezielte Suchen danach und das Betrachten im Internet strafbar sein. Damit will die EU-Kommission dem Umstand Rechnung tragen, dass Kriminelle eine Strafe umgehen könnten, indem sie Fotos direkt im Netz ansehen oder Videos "streamen", sie also in Echtzeit abrufen, ohne die entsprechenden Dateien auf dem eigenen Rechner zu speichern. Ergänzt werden die Bestimmungen zur Strafverfolgung durch Opferschutz- und Präventionsmaßnahmen.
Unterdessen hat das Bundeskriminalamt (BKA) wegen des Verbots der Vorratsdatenspeicherung vor Rückschlägen im Kampf gegen Kinderpornografie gewarnt. Die "Bild"-Zeitung berichtet unter Berufung auf ein internes BKA-Papier, dass es der Behörde zufolge in rund 80 Prozent der 2008 registrierten 38.000 Straftaten im Bereich der Informationstechnologie ohne Zugriff auf Telefon- und Internetverbindungsdaten "keine Ermittlungsansätze" gegeben hätte. Es dürfe "keine verfolgungsfreien Räume" geben, warnte das BKA demnach die Bundesregierung. In einem akuten Missbrauchsfall habe ein Kinderschänder nur noch mit Hilfe von Daten ausländischer Dienststellen ermittelt werden können.
Das Bundesverfassungsgericht hatte vor vier Wochen das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung komplett außer Kraft gesetzt und die unverzügliche Löschung aller bisher gesammelten Verbindungsdaten angeordnet.
anr/AFP/apn
Auf anderen Social Networks posten:
Irgendwie nicht ganz von der Hand zu weisen. Unbequem aber wahr. mehr...
Er wandelt sich, der bürokratische Moloch zu Brüssel und mit ihm seine Lysander: Gestern war er bloß ein Sumpf aus regelwütigen Bürokraten, Ineffizienz, Korruption und faulen Scheinvolksvertretern, nun, da der Reformvertrag von [...] mehr...
Ja natuerlich. Die Inhalte der Sperrlisten gibs als plain text auf wikileaks. Welches daraufhin selber auf der Speerliste landete. Sie merken also wohin der Hase laeuft. Im uebrigen ist mitnichten jedes [...] mehr...
Gibt es dafür Belege? mehr...
Das machen einige aus Spaß, ohne Anleitung. Suchbegriff: Webcam eingeben und man "stolpert" drüber in die Straftat. mehr...
HilfeLassen Sie sich mit kostenlosen Diensten auf dem Laufenden halten:
| alles aus der Rubrik Politik | Twitter | RSS |
| alles aus der Rubrik Ausland | RSS |
| alles zum Thema Sexueller Missbrauch von Kindern | RSS |
© SPIEGEL ONLINE 2010
Alle Rechte vorbehalten
Vervielfältigung nur mit Genehmigung der SPIEGELnet GmbH