Karlsruhe - Die Bundesanwaltschaft verzichtet auf weitere Ermittlungen gegen Bundeswehroberst Georg Klein. Das Verfahren im Zusammenhang mit der Bombardierung von zwei Tanklastern in Afghanistan im vergangenen Jahr sei eingestellt worden, teilte die Behörde am Montag in Karlsruhe mit.
Weder habe Klein mit dem Angriff gegen die Vorschriften des Völkerstrafgesetzbuchs noch gegen die Bestimmungen des Strafgesetzbuchs verstoßen, gab die Bundesanwaltschaft als Begründung an. Auch das Verfahren gegen einen zunächst verdächtigten Hauptfeldwebel wurde demnach eingestellt.
Die Bundesanwaltschaft hatte erstmals gegen Bundeswehrsoldaten wegen eines möglichen Verstoßes gegen das Völkerstrafgesetzbuch ermittelt. Bei dem Luftangriff am 4. September 2009 auf entführte Lastwagen in der Nähe von Kunduz waren bis zu 142 Menschen getötet worden, darunter viele Zivilisten.
Die Bundesanwaltschaft kam zu dem Ergebnis, dass Klein und sein Unteroffizier nicht davon ausgegangen sind, dass sich zum Zeitpunkt des Luftangriffs Zivilisten auf der Sandbank des Kunduz-Flusses aufhielten. Nach den ihnen zur Verfügung stehenden Erkenntnismöglichkeiten hätten sie keine Hinweise auf die Anwesenheit von Zivilisten gehabt.
"Vielmehr konnten sie nach gewissenhafter und immer wieder aktualisierter Prüfung aller ihnen zum Geschehensablauf bekannten Fakten und Umstände annehmen, dass ausschließlich Aufständische vor Ort waren", heißt es in der Mitteilung der Behörde. Die Anordnung des Bombenabwurfs auf die zwei von den radikal-islamischen Taliban geraubten Tanklastzüge erfülle nicht den Tatbestand verbotener Methoden der Kriegsführung.
Die Bundesanwaltschaft bewertet den Einsatz der Bundeswehr innerhalb des Isaf-Mandats in Afghanistan als "nichtinternationalen bewaffneten Konflikt im Sinne des Völkerstrafrechts". Die deutschen Soldaten seien im Rahmen dieses Einsatzes "reguläre Kombattanten". Soweit sie in völkerrechtlich zulässige Kampfhandlungen verwickelt seien, scheide "eine Strafbarkeit" aus.
"Freispruch erster Klasse"
Geprüft habe man unter anderem die Situation in Afghanistan bis zum 4. September 2009, die Lage im Einsatzbereich der Bundeswehr insbesondere in der Provinz Kunduz, das Vorliegen eines bewaffneten Konflikts und das Geschehen von der Entführung der Tanklastzüge am 3. September bis zum Bombenabwurf. Weil das militärische Tatsachenmaterial zum überwiegenden Teil eine geheime Verschlusssache sei, könne nur wenig zu den Gründen der Entscheidung mitgeteilt werden, führte die Bundesanwaltschaft aus.
Klein stand seit dem Angriff massiv in der Kritik. Ihm wurde unter anderem vorgeworfen, mit seinem Befehl gegen zahlreiche Nato-Regeln verstoßen und so den fatalen Angriff erst möglich gemacht zu haben. Der Oberst war zudem in einem Untersuchungsbericht der Nato schwer belastet worden, da er diverse Regeln zur Vermeidung von zivilen Opfern nicht eingehalten habe, offenbar absichtlich falsche Angaben machte und die Aufklärung behinderte.
Verteidigungsminister Karl-Theodor zu Guttenberg (CSU) hat die Entscheidung begrüßt. Sie schaffe größtmögliche Rechtssicherheit für die Soldaten im Einsatz, sagte Guttenberg am Montag nach Angaben seines Ministeriums. "Die heutige Nachricht aus Karlsruhe ist eine sehr gute, nicht nur für die direkt betroffenen Soldaten."
Der stellvertretende Vorsitzende des Deutschen Bundeswehrverbandes, Wolfgang Schmelzer, begrüßte die Entscheidung ebenfalls: "Es gibt allen Soldaten mehr Sicherheit", sagte er der in Halle erscheinenden "Mitteldeutschen Zeitung". Der verteidigungspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Ernst-Reinhard Beck, bewertete die Entscheidung als "Freispruch erster Klasse", der die Rechtssicherheit der Soldaten vor Ort stärke.
als/AFP/dpa/AP
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Nun hoffe ich mal Herr Hans58, dass die Zahl derjenigen, die sich für den Eroberungsfeldzug des Westens um die Einflusssphäre Afghanistan bemühen, weiter schrumpfen wird, schließlich hat der gesamte Einsatz in der deutschen [...] mehr...
Das, Hans58, macht die Qualität des Taos aus, wenn man bewaffnet dort spazieren geht. mehr...
verurteilt. Punkt. Für die amerkanische Militärjustiz sind weder Sie noch ich verantwortlich. Bitte, noch mehr son Käse. mehr...
Gut, My lai als Vorfall zu bezeichnen, aber hallo, lesen Sie erst mal unter google.de my lai, ein absurter Gedanken my lai und die toten AFG bei den Tanker zu vergleichen, der verantwortlich US Offizier wurde zu lebenslanger [...] mehr...
Sehen Sie sich bitte den Beitrag an, den ich Herrn Wolschy gewidmet habe. Er trifft aber auch auf Ihre Einschätzung zu. Wir können auch wetten, dass Herr Oberst Klein nie nach dem StGB oder VSTGB verurteilt werden wird. [...] mehr...
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