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24.08.2010
 

Volksinitiative

Schweizer sollen über Rückkehr der Todesstrafe abstimmen

Schweizer Flagge: Initiative zur Wiedereinführung der TodesstrafeZur Großansicht
REUTERS

Schweizer Flagge: Initiative zur Wiedereinführung der Todesstrafe

Todesstrafe mitten in Europa? Für einige Schweizer offenbar vorstellbar. Ein Komitee startete eine Volksinitiative zur Wiedereinführung von Hinrichtungen bei tödlichen Sexualdelikten. Politiker kritisierten das Begehren, doch die Regierung in Bern gab grünes Licht.

Bern - Vor 68 Jahren wurde in der Schweiz die Todesstrafe abgeschafft. Doch nun brachte am Dienstag ein siebenköpfiges Komitee eine Volksinitiative zur Wiedereinführung von Hinrichtungen auf den Weg. Zuvor hatte die Regierung in Bern grünes Licht gegeben.

Eine Vorprüfung der Initiative habe keine Hinweise auf formale Hindernisse ergeben, heißt es in einer im Bundesblatt veröffentlichten Bekanntmachung. Damit es zu einer Volksabstimmung über die Wiedereinführung der Todesstrafe kommt, sind 100.000 Unterschriften nötig. Die Sammelfrist läuft bis zum 24. Februar 2012.

Mit der Initiative fordert das Komitee die Todesstrafe für Personen, die "in Kombination mit einer sexuellen Handlung mit einem Kind, sexueller Nötigung oder Vergewaltigung eine vorsätzliche Tötung oder einen Mord begehen", berichtete die Schweizer Nachrichtenagentur sda.

Eine politische Gruppierung steht nicht hinter den Initiatoren. Der Sprecher des Komitees sagte der "Neuen Zürcher Zeitung", der Grund für die Lancierung der Initiative sei ein Kapitalverbrechen in seinem persönlichen Umfeld. Die Unterschriftensammlung soll demnach weitgehend auf elektronischem Weg geschehen. "Wir hoffen, dass die Initiative auf diesem Weg zum Selbstläufer wird", sagte der Sprecher.

Die Ankündigung der Initiative war auf breite Ablehnung gestoßen. Politiker aller Parteien kritisierten das Begehren. Regierungssprecher André Simonazzi sagte, die Behörden müssten noch prüfen, ob die Todesstrafe verfassungskonform wäre und im Einklang mit den internationalen Verpflichtungen der Schweiz stünde. Der Inhalt der Initiative wird erst nach einem Zustandekommen geprüft. Die Entscheidung über die Gültigkeit des Volksbegehrens trifft das Parlament.

In Europa richtet nur noch Weißrussland Menschen hin. In der Schweiz wurde die Todesstrafe zum letzten Mal 1940 vollstreckt.

Nach der Annahme des Minarett-Verbots und der Verwahrungsinitiative für Sexualstraftäter wäre dies bereits der dritte Volksentscheid in jüngerer Zeit, der die Schweiz auf Kollisionskurs mit der Europäischen Menschenrechtskonvention bringen würde.

mmq/apn/Reuters

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insgesamt 239 Beiträge zum Forum...
Die neuesten Beiträge:
04.09.2010 von kamas: immer relativ

falls dieser senf noch nicht dazu gegeben wurde... die initiative wurde voner opferfamilie lanciert, weil das thema justiz/strafe/täter ihrer meinung nach zuwenig beachtet wurde und hauptziel war zu sensiblisieren. weshalb [...] mehr...

01.09.2010 von klowasser: gegen titelzwang!

Damit der Mob, da die Worte "Humanismus" und "Rechtsstaat" gänzlich unbekannt sind, durch die Straßen ziehen kann? Gesellschaftlich eine Rückentwicklung ins Mittelalter und ich dachte, wir wären raus aus [...] mehr...

01.09.2010 von WinstonSmith.: Nochmal Einstein

Sie verstehen es nicht. Sie verwechseln Strafe mit Prävention und Sie verwechseln "Sich ein Recht nehmen" mit jemandem ein Recht gewähren - das war das, was Sie Kriminellen ausdrücklich zugesstanden haben, um Ihrer [...] mehr...

31.08.2010 von Helmius: -

Vielleicht wollen Sie es nicht wahrhaben, aber die Schlußfolgerung ergibt sich aus Ihren Worten: "...Ich sehe es auch so, dass, wenn niemand töten darf, es auch der Staat nicht darf...". Wie Sie ja in der [...] mehr...

30.08.2010 von WinstonSmith.: Mit dieser Meinung allein

Ich habe noch von niemandem in nun wirklich langer Zeit das Argument gehört, dass Kriminelle ein Recht zum Töten hätten. Sie stehen mit dieser Ansicht glücklicherweise allein und werden dies hoffentlich auch immer bleiben. mehr...

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