Von Matthias Gebauer
Hamburg - Ein Jahr nach dem vom deutschen Oberst Georg Klein befohlenen Bombenangriff auf zwei von den Taliban entführte Tanklaster bei Kunduz in Nordafghanistan hat das erste Opfer eine Klage auf Schadensersatz gegen die Bundeswehr eingereicht.
In der Klage (Geschäftszeichen 1 O 334/10), die am Freitag beim Landgericht Bonn einging, fordern die beiden Berliner Rechtsanwälte Andreas Schulz und Markus Goldbach für den afghanischen Lastwagenfahrer Abdul Malek eine finanzielle Entschädigung, da dieser noch immer unter den Folgen des Angriffs leide.
Malek hatte die Bombardierung knapp überlebt, wurde dabei verletzt und klagt bis heute über psychische Schäden, Schlaflosigkeit und einen starken Tinnitus. Bisher erhielt der LKW-Fahrer keine deutsche Hilfe. Bei der Auszahlung von insgesamt 430.000 Dollar für die Familien der Opfer des Bombardements durch die Bundeswehr wurde er nicht berücksichtigt. In der Klage wird der Streitwert "vorläufig" mit 50.000 Euro benannt.
Neben einer Wiedergutmachung für Malek fordern die Anwälte auch eine medizinische Behandlung ihres Klienten in Deutschland. Bei dem Bombardement der beiden Tanklaster am frühen Morgen des 4. Septembers waren viele Zivilisten getötet worden, die Bundeswehr hat mittlerweile an 86 Familien ohne Anerkennung einer Rechtspflicht jeweils 5000 Dollar gezahlt.
Selbstmordattentat in Kunduz
Ein Selbstmordattentäter hat in Kunduz am Samstag sechs Menschen mit in den Tod gerissen und fünf weitere verletzt. Der Mann sprengte sich auf einem Motorrad in der Provinzhauptstadt Kunduz in die Luft, wie Polizeichef Abdul Rasak Jakubi erklärte. Bei den Toten handelt es sich um fünf Polizisten und einen Zivilisten.
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David Petraeus, Oberbefehlshaber der Natotruppen im Kunduz - Afghanistan, bestätigt, wie gefährlich der Einsatz im Kunduz ist, wo seit Tagen deutsche Truppen im Gefächt stehen. "Die Operationen in Baklan dauern an und sind [...] mehr...
Vor keinen Gerichten in AFG. Da Soldaten hoheitlich tätig sind, können sie nicht gegen "Gegner" klagen, das könnte ggf. nur die Bundesrepublik selbst. Forderungen von Soldaten aus dem Dientverhältnis müssen in [...] mehr...
Danke für die Aufklärung, auch an turo, Nr. 46. Da habe ch ja wohl etwas falsch gelegen. Mindestens gehörte der Mann aber weder zu den Entführern der Tanklastzüge noch zu den herbeigeeileten Benzindieben. Man darf also auf das [...] mehr...
Er fuhr nicht im Auftrag der Bw und der Sprit war nicht für die Bw vorgesehen. Wie das Transportwesen in AFG abläuft, hat sehr anschaulich der Forist simpelkopp wenige Stunden vor Ihrem Beitrag hier dargelegt. [...] mehr...
Der Mann war bei einer afghanischen Transportfirma angestellt, die für Isafaufträge sich anheuern ließ. Wenn er auf Schadenersatz Ansprüche stellen will, muss er es bei seinen Afghanischen Arbeitgeber tun, der bei der Isaf [...] mehr...
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