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Todesurteil in Iran Gericht soll Hinrichtung Aschtianis genehmigt haben

Iranerin Sakine Mohammadi Aschtiani: Wegen Ehebruchs zum Tode verurteiltZur Großansicht
AFP/ Amnesty International

Iranerin Sakine Mohammadi Aschtiani: Wegen Ehebruchs zum Tode verurteilt

Droht der Iranerin Sakine Mohammadi Aschtiani schon an diesem Mittwoch die Hinrichtung? Das befürchten Menschrechtsaktivisten aus Frankreich und Iran. Sie berufen sich auf einen Brief des Obersten Gerichtes an das zuständige Gefängnis.

Berlin - Die zum Tod durch Steinigung verurteilte Iranerin Sakine Mohammadi Aschtiani könnte womöglich am Mittwoch hingerichtet werden. Das Oberste Gericht habe die Hinrichtung der 43-Jährigen in einem Brief an das Gefängnis in Tabris genehmigt, berichten iranischen und französischen Menschenrechtsaktivisten.

"Vor drei Tagen haben wir die Information bekommen, dass das iranische Hohe Gericht einen Brief nach Tabris geschickt hat", sagte die in Deutschland lebende Sprecherin des Komitees gegen die Steinigung, Mina Ahadi. Das Schreiben habe sich an die "sogenannte Hinrichtungsabteilung" des Gefängnisses gerichtet. Der Mittwoch sei im Iran "seit 30 Jahren der Hinrichtungstag, wir haben sehr viel Angst", so Ahadi.

Auch in einer Mitteilung des französischen Magazins "La Regle du Jeu" des bekannten Philosophen Bernard-Henri Lévy hieß es, bereits am Mittwoch könne die Vollstreckung der Todesstrafe drohen. Auch diese Meldung bezog sich auf einen Brief des Obersten Gerichts an das Gefängnis. Darin werde die "schnelle Hinrichtung" der Frau genehmigt. "Da Todesstrafen am Mittwoch vollzogen werden, können wir nur schrecklich besorgt sein."

Diese Sorge teilt der in Teheran geborene Grünen-Politiker Omid Nouripour: Es könnte sein, dass sie an diesem Mittwoch hingerichtet werde, sagte er. "Es gibt dafür Indizien." Nouripour mahnte die iranische Führung, diesen "barbarischen Akt" nicht zu vollziehen. "Die Weltgemeinschaft schaut genau hin."

Aschtiani war nach iranischen Angaben im Jahr 2006 in zwei verschiedenen Gerichtsverfahren zum Tode verurteilt worden. Im ersten Fall wurde sie wegen angeblicher Verwicklung in den Mord an ihrem Ehemann zum Tod durch den Strang verurteilt. Ein Berufungsgericht wandelte das Urteil 2007 in eine zehnjährige Haftstrafe um. Im zweiten Fall wurde sie wegen mehrfachen Ehebruchs zum Tod durch Steinigung verurteilt.

Das Schicksal Aschtianis hatte international Empörung ausgelöst. Nach weltweiten Protesten - unter anderem von der deutschen Bundesregierung - wurde ihre Hinrichtung im Juli zunächst ausgesetzt. Aschtiani soll die Vorwürfe in einer Sendung des iranischen Fernsehens gestanden haben - ihrem Anwalt zufolge war sie zuvor jedoch geschlagen und gefoltert worden.

Zwei deutsche Journalisten sitzen derzeit noch in Iran im Gefängnis, weil sie versucht hatten, mit dem Sohn und dem Anwalt Aschtianis zu sprechen. Statt wie vorgeschrieben mit einem speziellen Medienvisum seien sie als Touristen eingereist, lautet der Vorwurf. Deutsche Diplomaten bemühen sich intensiv um eine Freilassung der beiden Inhaftierten.

hut/AFP/dpa

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