14-Jährige vor Gericht: Pakistan verschleppt Blasphemie-Verfahren

Einer jungen Christin in Pakistan wird vorgeworfen, Koranverse verbrannt zu haben. Doch inzwischen hat sogar die Polizei das Mädchen entlastet. Trotzdem stellt das Höchste Gericht das Verfahren wegen Blasphemie nicht ein. Die Richter vertagten das Verfahren am Montag.

Islamabad - Der Fall der inhaftierten 14-Jährigen in Pakistan geht in die nächste Runde. Selbst die Polizei des Landes geht davon aus, dass die Vorwürfe der Blasphemie haltlos sind. Dennoch wird das Verfahren gegen die junge Christin fortgesetzt. Der Hohe Gerichtshof in Islamabad vertagte am Montag seine Beratungen darüber, ob das Verfahren gegen die vermutlich geistig behinderte Rimsha aus Mangel an Beweisen eingestellt werden soll.

Das Gericht legte den nächsten Termin auf 17. Oktober. Zuvor hatte der Anwalt eines muslimischen Nachbarn von Rimshas Familie, der die etwa 14 Jahre alte Jugendliche wegen Gotteslästerung angezeigt hatte, um mehr Zeit für seine Vorbereitungen gebeten.

Die Polizei hatte in der vorvergangenen Woche Unterlagen vorgelegt, wonach keine Beweise für die Vorwürfe gefunden wurden. Die Ermittler belasteten stattdessen einen Imam, der Rimsha beschädigte Koranseiten in die Tasche geschmuggelt haben soll. Er wurde festgenommen.

Rimsha war Mitte August in Islamabad festgenommen und drei Wochen lang in ein Gefängnis gesperrt worden, bevor sie auf Kaution freikam. Das Alter der Christin aus einem ärmlichen Vorort Islamabads ist ebenso umstritten wie ihr geistiger Zustand.

Die Staatsanwaltschaft widerspricht einem Gutachten, demzufolge das Mädchen 14 Jahre alt sein und einen niedrigen Intelligenzquotienten haben soll. Einigen Berichten zufolge soll Rimsha am Downsyndrom leiden. Sie war vor einigen Tagen an einen sicheren Ort gebracht worden. Die Festnahme Rimshas hatte international, aber auch unter muslimischen Klerikern in Pakistan für Proteste gesorgt.

In Pakistan kann Beleidigung des Propheten Mohammed mit dem Tod bestraft werden. Die Verbrennung von Koranversen kann mit lebenslanger Haft geahndet werden. Eine Freilassung auf Kaution in einem Blasphemiefall gab es in Pakistan noch nie. Etwa 97 Prozent der rund 180 Millionen Pakistaner sind Muslime.

jok/dpa

Diesen Artikel...
Aus Datenschutzgründen wird Ihre IP-Adresse nur dann gespeichert, wenn Sie angemeldeter und eingeloggter Facebook-Nutzer sind. Wenn Sie mehr zum Thema Datenschutz wissen wollen, klicken Sie auf das i.
Auf anderen Social Networks teilen
  • Xing
  • LinkedIn
  • Tumblr
  • studiVZ meinVZ schülerVZ
  • deli.cio.us
  • Digg
  • reddit
News verfolgen

HilfeLassen Sie sich mit kostenlosen Diensten auf dem Laufenden halten:

alles aus der Rubrik Politik
alles aus der Rubrik Ausland
alles zum Thema Pakistan

© SPIEGEL ONLINE 2012
Alle Rechte vorbehalten
Vervielfältigung nur mit Genehmigung der SPIEGELnet GmbH



  • Montag, 01.10.2012 – 11:26 Uhr
  • Drucken Versenden Feedback
Das Blasphemie-Gesetz
Das Blasphemiegesetz ist im pakistanischen Strafgesetzbuch verankert. Es umfasst vier Paragraphen mit verschiedenen Unterpunkten. Grundsätzlich verbietet das Gesetz die Beleidigung jeder Religion. Die schwersten Strafen können bei der Schändung des Koran (darauf steht lebenslange Haft) und des Namens des Propheten Mohammed (dafür ist die Todesstrafe vorgesehen) verhängt werden. Zwar ist in Pakistan nie ein Todesurteil wegen Blasphemie vollstreckt worden, mehrere Angeklagte wurden aber nach ihrer Freilassung gelyncht.

Fakten über Pakistan
REUTERS
Pakistan entstand 1947 aus den überwiegend muslimischen Teilen von Britisch-Indien. Zunächst bestand es aus den beiden Landesteilen West- und Ostpakistan, zwischen denen mehr als 1500 Kilometer Entfernung lagen. Beiden Teilen mangelte es jedoch an einer gemeinsamen nationalen Identität. Nach einem Krieg, bei dem Indien dem Osten half, entstand 1971 als neuer Staat Bangladesch .





TOP



TOP