Von Dieter Bednarz
Hamburg - Hat dieser Mann nicht genug Probleme? Gerade hat die Internationale Atomenergiebehörde erklärt, dass Iran wohl "bis vor kurzem" nukleare Aktivitäten mit militärischen Dimensionen verfolgt habe. Auf das Land kommt die fünfte Sanktionsrunde im Uno-Sicherheitsrat zu. Ein Militärschlag der Israelis auf die Atomfabriken rückt näher.
Muss sich in dieser angespannten Lage ein Präsident auch noch um den angemessenen Preis für Kamele kümmern?
Ja, Mahmud Ahmadinedschad muss. Die offizielle Verdopplung der Kamelpreise ist in Iran keine Lappalie, sondern eine hochpolitische Angelegenheit, die Parlament und Regierung beschäftigt und zu der sich schon bald der sonst über allen und allem schwebende Revolutionsführer Ajatollah Ali Chamenei äußern soll.
Es geht um viel Geld, denn der Kamelpreis ist die Berechnungsgrundlage für das sogenannte Blutgeld, mit dem die Opfer des wahrlich lebensgefährlichen Verkehrs auf Irans Straßen oder deren Angehörige entschädigt werden. Es geht um schätzungsweise eine Viertelmillion Verkehrsteilnehmer, die jährlich im Straßenverkehr verletzt werden, um etwa 25.000 Verkehrstote - das sind rund drei in einer Stunde.
Ähnlich wie die westliche Rechtsprechung kennt auch das islamische Recht, die Scharia, bei Verletzung oder gar Tötung eines Menschen eine Art Schmerzensgeld oder Entschädigung, genannt "Dija", Blutgeld. Wie gezahlt wird, hat die Justiz der Islamischen Republik in zahlreichen Paragrafen geregelt. Allein die Ausführungen zur Wiedergutmachung von Inkontinenz als Unfallfolge umfassen mehr als eine Seite.
"Kisas" erlaubt dem Opfer die Vergeltung
Unabhängig von der strafrechtlichen Verfolgung der Tat bietet die Scharia dem Opfer einer vorsätzlichen Gewalttat oder dessen Angehörigen zudem die Möglichkeit zur "Kisas", der Vergeltung - getreu dem Motto "Auge um Auge, Zahn um Zahn". Dieses Recht, das auch in Iran umstritten ist, geriet vor wenigen Wochen durch den Fall der Iranerin Amene Bahrami, 30, in den Blickpunkt der Weltöffentlichkeit.
Der einst bildhübschen Studentin hatte 2004 ein verstoßener Verehrer mit einem Säureattentat das Augenlicht genommen und das Gesicht entstellt. Die Straftat wurde mit zwölf Jahren geahndet. Zudem sprach das Gericht Bahrami das Recht zu, persönlich Kisas zu üben. Um den Termin für die Blendung kämpft die junge Frau bis heute. Weil Teheran fürchtet, als barbarisches Regime am Pranger zu stehen, wurde die für Mitte Mai in einem Gefängniskrankenhaus anberaumte Blendung - fünf Säuretropfen ins linke Auge, fünf Tropfen ins rechte Auge - kurz vor der Vollstreckung verschoben. Auf die vom Gericht angebotene Dija-Regelung, vom Täter und dessen Familie 130.000 Euro anzunehmen und dafür von der Blendung abzusehen, will Bahrami nicht eingehen. "Was mir angetan wurde, ist durch Geld nicht aufzuwiegen", versuchte sie im Interview mit dem SPIEGEL ihre Rache zu rechtfertigen.
Dija wie auch Kisas gehen zurück in die vorislamische Zeit. Ähnliche Rechtstraditionen finden sich im Judentum wie auch bei den alten Römern und Germanen. Verbindlich für die Muslime sind beide Rechtswege durch ihre Erwähnung im Koran. In der zweiten Sure schon offenbart Gott dem Propheten Mohammed die Details der Vergeltung und der Blutgeldzahlung, schreibt aber keine Preise fest.
Ursprünglich soll der Wert eines Menschen zehn Kamele betragen haben. Doch weil Mohammed wohl fand, dass ein wahrer Gläubiger das Zehnfache wert sei, werden für einen getöteten muslimischen Mann seither 100 Kamele angesetzt, für eine Frau die Hälfte. Je nach islamischer Rechtsschule werden Andersgläubige mal mit einem Muslim gleichgesetzt, mal wird ihnen nur der halbe Wert zugeschrieben. Statt mit den Höckertieren kann der Tod eines Muslimen auch mit 200 Kühen, 200 Seidengewändern, 1000 Goldmünzen oder 10.000 Silberlingen verrechnet werden.
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