EU-Kommission: Bulgarische Kandidatin Schelewa gibt auf

Abgang aus Barrosos Besetzungsliste: Die Bulgarin Rumjana Schelewa hat ihre Kandidatur für die EU-Kommission zurückgezogen. Die Politikerin steht im Verdacht, Nebeneinkünfte verschwiegen zu haben - und war beim Europäischen Parlament durchgefallen.

Schelewa: Intransparenz und Mafiakontakte wurden der Bewerberin nachgesagt Zur Großansicht
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Schelewa: Intransparenz und Mafiakontakte wurden der Bewerberin nachgesagt

Straßburg - Die Ablehnung der EU-Parlamentarier war offenbar zu groß: Die umstrittene Bulgarin Rumjana Schelewa hat ihre Kandidatur für die EU-Kommission zurückgezogen und gibt auch ihr Amt als bulgarische Außenministerin auf. Als Nachfolgerin nominierte die bulgarische Regierung die Vizepräsidentin der Weltbank, Kristalina Georgiewa. Der bulgarische Regierungschef Bojko Borissow habe EU-Kommissionspräsident José Manuel Barroso über seinen Vorschlag informiert, teilte die EU-Kommission am Dienstag mit.

Schelewa, die als Kommissarin für humanitäre Hilfe vorgesehen war, steht im Verdacht, Nebeneinkünfte verschwiegen zu haben. Außerdem hatten Sozialisten und Grüne im Europaparlament Zweifel an den Kompetenzen der 40-Jährigen für den Posten geäußert.Schelewa hatte die Vorwürfe bei ihrer Anhörung im Europaparlament vehement zurückgewiesen. Die meisten Ausschussmitglieder konnte sie aber nicht überzeugen.

Er respektiere die "persönliche Entscheidung" Schelewas und begrüße die rasche Entscheidung Bulgariens für eine Nachfolgerin, erklärte Kommissionspräsident Barroso. Unterstützt wurde sie im Europaparlament zuletzt nur noch von der Fraktion der konservativen Europäischen Volkspartei (EVP), der sie selbst angehört. Deren Vorsitzender Joseph Daul sagte am Dienstag, Schelewa sei "Opfer eines politischen Kleinkriegs" geworden. Sie habe nicht ertragen, dass "ihre Ehre und ihre Ehrlichkeit" in Frage gestellt worden seien, betonte der Franzose.

Die Vizepräsidentin des Europäischen Parlaments, Silvana Koch-Mehrin, und der FDP-Europaabgeordnete Alexander Graf Lambsdorff lobten dagegen den Rückzug Schelewas als vernünftige Entscheidung. Schon die Kandidatur der konservativen Bulgarin sei durch die Vorwürfe beschädigt gewesen, erklärten die beiden Politiker.

Mit ihrem Rückzug kommt Schelewa einer Abstimmungsschlappe vor dem Parlament zuvor. Die Abgeordneten stimmen über den Besetzungsvorschlag von Kommissionspräsident Barroso ab, nicht über jeden einzelnen Posten. Die ursprünglich für kommenden Dienstag geplante Abstimmung über die Kommission im Europaparlament könnte nun verschoben werden.

Barroso kündigte an, er werde die neu designierte Kandidatin Georgiewa so schnell wie möglich treffen. Georgiewa muss sich ebenfalls einer Anhörung vor dem Parlamentsausschuss für humanitäre Hilfe stellen. Nach Angaben von Parlamentssprechern soll dies in etwa zwei Wochen geschehen. Die Bulgarin arbeitet seit 1993 bei der Weltbank und war dort unter anderem Umweltdirektorin. 2008 wurde sie Vizepräsidentin der internationalen Finanzinstitution.

ore/AFP/AP

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1. Der
saul7 19.01.2010
Zitat von sysopAbgang aus Barrosos Besetzungsliste: Die Bulgarin Rumjana Schelewa hat ihre Kandidatur für die EU-Kommission zurückgezogen. Die Politikerin steht im Verdacht, Nebeneinkünfte verschwiegen zu haben - und war beim Europäischen Parlament durchgefallen. http://www.spiegel.de/politik/ausland/0,1518,672706,00.html
Rücktritt war zu erwarten. Eine wenig kompetente Kandidatin, die zudem noch in Verdacht steht, ungesetzlich gehandelt zu haben, ist eine Belastung und daher untragbar.
2. Hallo
idealist100 19.01.2010
Zitat von saul7Rücktritt war zu erwarten. Eine wenig kompetente Kandidatin, die zudem noch in Verdacht steht, ungesetzlich gehandelt zu haben, ist eine Belastung und daher untragbar.
Hallo haben Sie in der Liste einen Kompetenten gefunden. Ich hab mit der Lupe gesucht und keinen gefunden. Ich glaub das ist auch garnicht gewünscht. Dito unsere Besetzung in der Regierung auch umsonst gesucht. Vielleicht in der zweiten Reihe gibt es ein paar gesponserte Politikbeamte / Staatsekretäre. Aber die gehen ja nachher in die bedachten Unternehmen.
3. Wer ist der Nächste?
genugistgenug 19.01.2010
Wer ist der Nächste der abhaut ? Wie wäre es mit Oettinger ?! http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,476722,00.html Zitat aus diesem Artikel zur berüchtigten Trauerrede als Oettinger seinen Vorgänger Filbinger zum Widerstandskämpfer seeligsprach: "Mir ist es völlig unverständlich, dass Oettinger die deutsche Geschichte verklärt, wenn er einen Helfer des NS-Regimes als Gegner der Nazis bezeichnet."
4. Bin erstaunt!
Renardmalin 19.01.2010
Zitat von sysopAbgang aus Barrosos Besetzungsliste: Die Bulgarin Rumjana Schelewa hat ihre Kandidatur für die EU-Kommission zurückgezogen. Die Politikerin steht im Verdacht, Nebeneinkünfte verschwiegen zu haben - und war beim Europäischen Parlament durchgefallen. http://www.spiegel.de/politik/ausland/0,1518,672706,00.html
... der Laden in Brüssel scheint doch noch irgendwie kontrollierbar zu sein. Nachdem man Berlusconis Lebensabschnittspopunterlagen zurückgezogen hat; nun das. Vieleicht klappt das ja auch noch mit der rumänischen Kandidatin. Honny soit qui mal y pense!
5. Dummes Zeug
brux 19.01.2010
Zitat von idealist100Hallo haben Sie in der Liste einen Kompetenten gefunden. Ich hab mit der Lupe gesucht und keinen gefunden.
So so. Sie sind wohl Ober-Experte. Einige der Kandidaten waren schon mal oder sind derzeit recht erfolgreiche Kommissare (Barnier, Reding, Kroes, Potocnik). Einige der Neuen haben durchaus mit Sachkenntnis und politischem Gespür beeindruckt (Hedegaard, de Gucht, Geoghegan-Quinn). Das pauschale Abwatschn der Kandidaten mag ja der typisch deutschen Selbstgerechtigkeit dienen, zeugt aber nicht gerade von eigener Europa-Kompetenz. Die ist generell sehr dünn gesät, weil sich die Medienfuzzis nie die Mühe machen, über die EU zu berichten. Ohne Jelevas Rücktritt hätte der Spiegel die Anhörungen wohl einfach weiter ignoriert (den albernen Artikel von Schlamp letzte Woche muss man wohl nicht ernst nehmen).
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  • Dienstag, 19.01.2010 – 11:54 Uhr
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Vertrag von Lissabon
EU-Ratspräsident
EC
Um mehr Kontinuität in die Arbeit der EU zu bringen, wird die Europäische Union künftig einen ständigen Ratspräsidenten haben. Er soll zweieinhalb Jahre den Europäischen Rat leiten. Zusätzlich gibt es weiterhin eine alle sechs Monate unter den Staaten rotierende Präsidentschaft.
Hoher Repräsentant für die Außenpolitik
EC
Die EU bekommt einen "Hohen Repräsentanten der Union für Außen- und Sicherheitspolitik". Er darf mit Rücksicht auf Großbritannien zwar nicht "Außenminister" heißen, erhält aber einen diplomatischen Dienst.
EU-Kommissare
EC
Die EU-Kommission wird verkleinert. Von 2014 an sind in Brüssel nicht mehr alle, sondern abwechselnd nur noch zwei Drittel der Mitgliedstaaten mit einem Kommissar vertreten. Konkret bedeutet das, dass die Zahl der Kommissionsmitglieder von derzeit 27 auf 15 reduziert wird. Die Mitgliedstaaten benennen dann einen Kommissar im Rotationsprinzip. Den nationalen Parlamenten wird künftig ein größeres Mitspracherecht gegenüber der Kommission eingeräumt. Sie können innerhalb von acht Wochen gegen beabsichtigte Rechtsakte der EU Einspruch erheben, falls sie meinen, dass diese nationale Zuständigkeit verletzen ("Gelbe Karte"). Die Kommission muss dann den Entwurf rechtfertigen.
EU-Parlament
EC
Das EU-Parlament wird von 2009 an nur noch 751 statt bisher 785 Sitze umfassen. Außerdem bekommt das EU-Parlament mehr Kompetenzen: Es entscheidet künftig gleichberechtigt mit dem Ministerrat über den EU-Haushalt. Auch in der Justizzusammenarbeit, der inneren Sicherheit und der illegalen Einwanderung soll das EU-Parlament in Zukunft mehr zu sagen haben.
Kompetenzen
EC
Der Kompetenzkatalog wird klarer als bisher definiert. Dabei bekommt die EU aber weitere, weitreichende Zuständigkeiten: So erhält sie erstmals eine allumfassende Kompetenz zur Ausgestaltung des europäischen Binnenmarkts. Die Zusammenarbeit in Sachen Justiz und Inneres, die bisher in der sogenannten Dritten Säule der EU - und damit außerhalb des streng verbindlichen Gemeinschaftsrechts - geregelt war, wird nun komplett dem Gemeinschaftsrecht zugeschlagen; bisher konnte die EU auf diesen Gebieten nur Rahmenbeschlüsse fällen, die im Prinzip folgenlos blieben, wenn ein Mitgliedstaat sie nicht umsetzte. Per Verordnung darf die EU künftig eine Europäische Staatsanwaltschaft gründen, die zunächst aber nur für Straftaten gegen die finanziellen Interessen der EU zuständig sein soll.
Mehrheitsentscheidungen
EC
EU-Beschlüsse werden erleichtert, indem in vielen Fällen der Zwang zur Einstimmigkeit entfällt. Die Entscheidungen mit qualifizierter Mehrheit werden auf mehrere Dutzend neue Bereiche ausgedehnt. Dies gilt vor allem bei der polizeilichen und Justizzusammenarbeit. In sensiblen Gebieten wie der Außen-, Steuer- und Sozialpolitik gilt weiter das Prinzip der Einstimmigkeit.
Stimmrechte
EC
Bei Mehrheitsentscheidungen im EU-Ministerrat gilt künftig das Prinzip der doppelten Mehrheit. Damit kommt ein Beschluss zustande, wenn 55 Prozent der Mitgliedsländer und 65 Prozent der EU-Bevölkerung zustimmen. Aufgrund des polnischen Widerstandes wird diese doppelte Mehrheit erst ab 2014 in Kraft treten. In Streitfällen können sich Staaten außerdem noch bis 2017 auf die Stimmenverteilung des Nizza-Vertrages berufen und über die sogenannte Joanina-Klausel den Aufschub einer Entscheidung fordern.
Verfügungsklauseln
EC
Klauseln, die es der EU ermöglichen, sich ohne weitere Vertragsänderungen zusätzliche Befugnisse zu erschließen oder Verfahrensabläufe zu vereinfachen, werden teils neu eingeführt, teils ausgeweitet. Die "Flexibilitätsklausel", nach der die EU auch dort ergänzend tätig werden darf, wo sie eigentlich keine Befugnisse hat, ist künftig in allen Politikbereichen anwendbar und nicht mehr nur beim Binnenmarkt. Eine "Passerelle-" oder "Brückenklausel" soll es ermöglichen, bei Entscheidungen, bei denen laut Vertrag eine einstimmige Entscheidung erforderlich wäre, auch Mehrheitsentscheidungen zu treffen; einen entsprechenden Beschluss kann der Europäische Rat, das Gremium der Staats- und Regierungschefs, treffen. Eine weitere Klausel erlaubt es dem Europäischen Rat, die Befugnisse einer künftigen Europäischen Staatsanwaltschaft jederzeit auf die Bekämpfung grenzüberschreitender Kriminalität zu erweitern.
Bürgerrechte
EC
Mit einer Million Unterschriften können Bürgerinitiativen künftig die EU-Kommission auffordern, Gesetzesvorschläge zu machen. Der Reformvertrag macht zudem die europäische Grundrechte-Charta rechtsverbindlich. Die Charta hält in 54 Artikeln europäische Bürgerrechte fest, etwa das auf eine gute Verwaltung; die Grundrechte-Charta ist allerdings nicht völlig deckungsgleich mit dem deutschen Verfassungsrecht. Anders als nach dem Grundgesetz sind die Grundrechte auch nicht individuell einklagbar.
Vorrang des EU-Rechts
EC
Der Vorrang des EU-Rechts vor dem Recht der Mitgliedstaaten, also auch deren Verfassungen, wird in einer "Erklärung" zum Vertrag erstmals ausdrücklich festgeschrieben. Dies entspricht zwar der bisherigen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs; das Bundesverfassungsgericht behält sich aber bislang das Recht vor, zu prüfen, ob sich europäische Rechtsakte außerhalb der EU-Kompetenzen bewegen und ob auf europäischer Ebene der deutsche Grundrechte-Standard gewahrt ist.
Beitritt und Austritt
EC
Beitrittswillige Staaten müssen sich zu den Werten der EU bekennen. Erstmals geregelt wird auch die Möglichkeit, die EU freiwillig wieder zu verlassen. Ausgetretene EU-Mitglieder sollen aber die Chance haben, erneut einen Beitrittsantrag zu stellen.
Fotostrecke
EU-Kommission: Barrosos Truppe für Europa

Barroso und seine EU-Kommissare
Kommissionspräsident
José Manuel Barroso , Portugal, Präsident der EU-Kommission
Stellvertreter des Präsidenten
Catherine Ashton , Großbritannien, Hohe Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik

Viviane Reding , Luxemburg, Kommissarin für Justiz, Grundrechte und Bürgerschaft

Joaquín Almunia , Spanien, Kommissar für Wettbewerb

Siim Kallas, Estland, Kommissar für Verkehr

Neelie Kroes , Niederlande, Kommissarin für die "Digitale Agenda"

Antonio Tajani, Italien, Kommissar für Industrie und Unternehmen

Maros Sefcovic, Slowakei, Kommissar für Interinstitutionelle Beziehungen und Verwaltung
Wirtschaft, Handel, Industrie, Energie
Olli Rehn , Finnland, Kommissar für Wirtschaft und Währung

Karel De Gucht, Belgien, Kommissar für Handel

Michel Barnier, Frankreich, Kommissar für Binnenmarkt und Dienstleistung

Günther Oettinger , Deutschland, Kommissar für Energie
Haushalt, Verwaltung, Struktur, Erweiterung
Janusz Lewandowski, Polen, Kommissar für den Haushalt und die Finanzplanung

Johannes Hahn, Österreich, Kommissar für die Regionalpolitik

Stefan Füle, Tschechien, Kommissar für Erweiterung und Europäische Nachbarschaftspolitik
Umwelt, Klima, Entwicklung, Bildung, Forschung
Janez Potocnik, Slowenien, Kommissar für Umwelt

Connie Hedegaard, Dänemark, Kommissarin für das Klima

Andris Piebalgs, Lettland, Kommissar für Entwicklung

Androulla Vassiliou, Zypern, Kommissarin für Bildung, Kultur, Mehrsprachigkeit und Jugend

Máire Geoghegan-Quinn, Irland, Kommissarin für Forschung, Innovation und Wissenschaft

Landwirtschaft, Fischerei, Gesundheit
Dacian Ciolos, Rumänien, Kommissar für Landwirtschaft

Maria Damanaki, Griechenland, Kommissarin für Maritime Angelegenheiten und Fischerei

John Dalli, Malta, Kommissar für Gesundheit und Verbraucherpolitik

Inneres, Zoll
Cecilia Malmström, Schweden, Kommissarin für Inneres

Algirdas Semeta, Litauen, Kommissar für Steuern und Zollunion, Audit und Betrugsbekämpfung

Soziales, Humanitäre Hilfe
László Andor, Ungarn, Kommissar für Beschäftigung, Soziales und Integration

Kristalina Georgiewa, Bulgarien, Kommissarin für Internationale Zusammenarbeit, humanitäre Hilfe und Krisenreaktion