Straßburg - Die Klageflut vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) ebbt nicht ab. Ende 2011 waren 151.000 Beschwerden aus den 47 Europaratsländern anhängig, wie der britische EGMR-Präsident Nicolas Bratza bei der Vorstellung der Jahresbilanz am Donnerstag in Straßburg mitteilte. Das waren fast 10.000 mehr als im Vorjahr. Mit 26,6 Prozent waren die meisten Beschwerden gegen Russland gerichtet.
Deutschland wurde im vergangenen Jahr in 31 Fällen verurteilt, hauptsächlich wegen zu langer Justizverfahren. Viel Aufsehen erregten Fälle über Sicherungsverwahrung, die Entlassung aus dem Kirchendienst oder die erfolgreiche Beschwerde einer Altenpflegerin aus Berlin, die auf Missstände im Betrieb aufmerksam gemacht hatte und deshalb fristlos entlassen wurde. Mit 31 Urteilen belegt Deutschland einen Platz im vorderen Mittelfeld der 47 Europaratsländer.
Insgesamt habe der Gerichtshof im vergangenen Jahr rund 1160 Urteile wegen Verletzung der Europäischen Menschenrechtskonvention gefällt. Am häufigsten rügten die Straßburger Richter die Türkei: Es gab insgesamt 159 Urteile gegen das Land, unter anderem wegen Polizei-Brutalität gegen Demonstranten. Auf Platz zwei landete Russland mit 121 Urteilen, gefolgt von der Ukraine mit 105 Urteilen.
EGMR-Präsident Bratza rief die Europaratsländer auf, intensiver gegen Menschenrechtsverletzungen vorzugehen. Rund 30.000 der Beschwerden beträfen Grundrechtsverletzungen, die der Gerichtshof bereits in früheren Urteilen gerügt habe. Die betroffenen Staaten müssten festgestellte Mängel zügiger beseitigen, um das Straßburger Gericht zu entlasten.
Der Gerichtshof für Menschenrechte hat die Aufgabe, die Einhaltung der Europäischen Menschenrechtskonvention zu überwachen. Er ist damit die letzte Instanz für die mehr als 800 Millionen Bürger der 47 Mitgliedsländer des Europarats. Wer in Straßburg klagen will, braucht allerdings einige Geduld: Die Verfahren dauern im Durchschnitt gut fünf Jahre.
aar/dpa/AFP/dapd
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