Luxemburg - Die vorzeitige Zwangspensionierung von etwa einem Zehntel aller Richter in Ungarn ist illegal. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschied in Luxemburg, die Maßnahme sei eine unerlaubte Diskriminierung aus Gründen des Alters. Ungarn habe gegen seine Verpflichtung aus der Anti-Diskriminierungsrichtlinie verstoßen.
Die von der Regierung des Ministerpräsidenten Viktor Orbán genannten Gründe für die Senkung des Pensionsalters von 70 auf 62 Jahre seien nicht akzeptabel, so das Gericht. Weder handele es sich um eine Vereinheitlichung des Rentenalters, noch werde eine Verjüngung der Richterschaft erreicht. Nimmt die rechts-konservative ungarische Regierung von Ministerpräsident Orbán sein Gesetz nicht zurück, kann Brüssel finanzielle Sanktionen verhängen. Orbán war von der Opposition beschuldigt worden, im Justizapparat lediglich Platz für eigene Parteifreunde schaffen zu wollen.
Am 30. Juni dieses Jahres war in Ungarn ein Gesetz in Kraft getreten, demzufolge alle Richter, die das 62. Lebensjahr vollendet haben, in Pension gehen mussten. Die Regierung Orbán begründete die Maßnahme mit der Angleichung an das Renteneintrittsalter der anderen Berufsgruppen. Mit einem Schlag wurden 236 Richterposten vakant, fast zehn Prozent aller Richterstellen.
Serie von Auseinandersetzungen mit Brüssel
Kritiker und Experten werfen Orbán vor, über die raschen Nachbesetzungen der Posten Einfluss auf die Zusammensetzung der Gerichte nehmen zu wollen. Der ungarische Verfassungsgerichtshof erklärte die Regelung im Juli für verfassungswidrig. Die Europäische Kommission leitete ein Vertragsverletzungsverfahren ein, der Fall kam vor den Europäischen Gerichtshof.
Seit Orbáns Amtsantritt im Jahr 2010 gerät Ungarn immer wieder in Auseinandersetzungen mit der Europäischen Kommission. Brüssel wacht über die Einhaltung der europäischen Verträge. Die Kommission sieht in einigen Gesetzen, die die Regierungsmehrheit im ungarischen Parlament beschlossen hat, Verstöße gegen Geist und Buchstaben der europäischen Verträge und gegen die europäische Werteordnung.
Vertragsverletzungsverfahren leitete die Kommission gegen Ungarn auch wegen der Übertragung der Aufsicht über den Datenschutzbeauftragten vom Parlament auf die Regierung ein. Weitere Verfahren strengte die Brüsseler Behörde gegen die massive Telekom-Steuer, gegen die Sondersteuern für den Großhandel und gegen das neue System der steuerbegünstigten Essens- und Urlaubsbons für Lohnempfänger an. In diesen Bereichen erblickt die Kommission eine Diskriminierung ausländischer Unternehmen gegenüber ungarischen.
Defizitverfahren gegen Ungarn läuft seit acht Jahren
Ein Verfahren im Zusammenhang mit dem neuen Notenbank-Gesetz hat die Kommission eingestellt. Ursprünglich hatte sie die Unabhängigkeit der Ungarischen Nationalbank (MNB) bedroht gesehen, doch Änderungen am Gesetz haben die Brüsseler Bedenken ausgeräumt.
Seit 2004, dem Jahr des ungarischen EU-Beitritts, läuft gegen Ungarn auch ein Defizitverfahren der EU. Auch der Regierung Orbán gelang es bislang nicht, das Land aus diesem herauszubringen. Im Frühjahr hatte man in Brüssel Ungarn sogar angedroht, ihm einen Teil der Kohäsionsfonds zu entziehen. Die Drohung wurde zwar im Sommer wieder vom Tisch genommen, könnte aber wieder hervorgeholt werden, wenn Budapest keine überzeugenden Anstrengungen unternimmt, sein Haushaltsdefizit abzubauen.
Zuletzt hatte Orbán seine Macht in Ungarn zementiert. Das Parlament hatte eine Änderung der Verfassung beschlossen. Danach müssen Wähler sich künftig registrieren lassen. Die oppositionellen Parlamentsparteien und außerparlamentarische Aktivisten sehen darin einen Versuch, ärmere Wählerschichten, die nicht zur Fidesz-Klientel gehören, von den Urnen fernzuhalten. Außerdem werfen sie der Regierung vor, Wahlbetrug zu ermöglichen.
anr/dpa
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