Von Peter Müller
Die CDU will bis zur Europawahl im Jahr 2014 eine Drei-Prozent-Hürde einführen. Einen entsprechenden Antrag wollen die Christdemokraten auf ihrem Parteitag Anfang Dezember im Hannover beschließen. Die Antragskommission der Partei sprach sich nach Informationen von SPIEGEL ONLINE am vergangenen Mittwoch mehrheitlich für diese Initiative von CDU-Europapolitikern und des Landesverbandes Nordrhein-Westfalen aus.
Die CDU stellt sich damit in Widerspruch zum Bundesverfassungsgericht, das die Fünf-Prozent-Hürde bei den Europawahlen erst Ende vergangenen Jahres aus grundsätzlichen Erwägungen gekippt hatte. Die Verfassungsrichter hatten in der Sperrklausel einen Verstoß gegen die Wahlrechts- und Chancengleichheit der Parteien gesehen. Das Urteil war bei Europapolitikern quer durch alle Parteien auf starke Ablehnung gestoßen.
Die Europapolitiker der Union befürchten, dass der deutsche Einfluss im Parlament schwindet, da sich kleine Splitterparteien in der Regel keinen Fraktionen anschließen. "Auch das europäische Parlament braucht zunehmend stabile Mehrheitsbildungen und darf sich nicht zersplittern", sagt der Chef der NRW-CDU Armin Laschet, der früher selbst Europaparlamentarier war. "Ohne Sperrklausel wären bei den vergangenen Europawahlen aus Deutschland insgesamt zwölf Parteien ins Europäische Parlament eingezogen. Beispielsweise die rechtsradikalen Republikaner. Mehr rechtsradikale Splittergruppen schaden nicht nur europäischer Mehrheitsbildung, sondern auch dem Ansehen Deutschlands."
Ähnlich äußerte sich der CDU-Europapolitiker Elmar Brok. "Auf die eine oder andere Weise haben fast alle EU-Mitglieder Sperrklauseln. Das Europäische Parlament wählt ab 2014 den Kommissionspräsidenten, wie der Bundestag den Bundeskanzler wählt. Auch deswegen muss es in der Lage sein, Mehrheiten zu organisieren."
Die Verfassungsrichter hatten dagegen argumentiert, die Funktionsfähigkeit des EU-Parlaments sei durch einen möglichen Einzug kleiner Parteien aus Deutschland nicht beeinträchtigt. Allerdings waren nicht alle Richter des Zweiten Senats in Karlsruhe dieser Auffassung. Die Entscheidung war mit fünf zu drei Stimmen gefallen.
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